Katholischer Kommentar zu Fällen von Diskriminierung

Unterschiedliche Auffassungen von Religionsfreiheit beim Europäischen Gerichtshof

Ann Schneible

Rom, Tuesday, 22. January 2013, ZENIT.org.

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil verkündet, nach dem British Airways mit dem Verbot, während der Arbeit ein Kreuz zu tragen, die religiösen Rechte einer seiner Angestellten verletzt hat.

Im Jahre 2006 wurde einer koptischen Christin, Nadia Eweida, verboten, während der Arbeit einen Kreuzanhänger zu tragen, da dies die Uniform-Regelung von British Airways verletze. Die Fluggesellschaft änderte ihre Regelung im Jahre 2007, sodass Mitarbeiter Glaubenssymbole tragen dürfen. Der EU-Gerichtshof urteilte nunmehr, Eweidas religiöse Rechte seien zu diesem Zeitpunkt verletzt worden.

Zenit sprach mit Peter Smith, einem katholischen Sprecher in Grossbritannien, über dieses Urteil und was es für die Religionsfreiheit in dem Land bedeutet.

“Auf der einen Seite gibt es das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Smith, “auf der anderen Seite gibt es den Wunsch von Seiten des Arbeitsgebers, Professionalität zu wahren. War es also angemessen, Kreuze zu verbieten, damit die Angestellten professioneller aussehen? Die Antwort war Nein, darum hat die Klägerin gewonnen.”

Smith weiter: “Anderen Glaubenssymbolen wurde viel Platz eingeräumt und es ist erstaunlich, dass viele Arbeitgeber denken, dass das Tragen eines Kreuzes nicht respektiert werden müsse. Es ist grossartig, dass der Gerichtshof erkannt hat, dass es sich um ein schützenswürdiges Recht der Person handelt, ein Kreuz zu tragen und durch dieses Symbol vom Glauben Zeugnis abzulegen. Dasselbe gilt für den “hijab” oder den Turban als Zeichen der Muslime oder der Sikh.”

Der Gerichtshof urteilte aber in drei weiteren Fällen von religiöser Diskriminierung, die neben Eweidas Fall behandelt wurden, nicht zugunsten der Kläger.

Shirley Chaplain, eine Krankenschwester, war auf einem Büro-Job zurückgestuft worden, weil sie sich geweigert hatte, eine Kreuz-Halskette abzunehmen, die sie 30 Jahre lang bei der Arbeit getragen hatte. Die EGMR urteilte zugunsten des Krankenhauses mit dem Argument, dass das Krankenhaus ein Recht auf eine solche Regelung zur Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Angestellten und Patienten habe.

“Sie haben das Recht auf Religionsfreiheit dem auf Gesundheit und die Sicherheitsbedürfnisse der Krankenschwestern gegenübergestellt und das Gericht hat zwei Dinge befürwortet: Erstens sei es akzeptabel zu sagen, das Tragen eines Kreuzes um den Hals stelle eine Erstickungsgefahr dar – ein Patient könnte die Kette greifen und einen würgen – und zweitens könnte es Krankheitserreger übertragen”, erklärte Smith.

In den beiden anderen Fällen ging es um eine Gewissensentscheidung in Bezug auf gleichgeschlechtliche “Ehen”:

Gary McFarlane, ein Beziehungsratgeber und Sex-Therapeut, wurde entlassen, weil er aus religiösen Gründen die Therapie für ein gleichgeschlechtliches Paar verweigert hatte.

Der Fall von Lillian Ladele, Angestellte für Heirats-Registrierungen bei einer Gemeinde in London. Als die Regierung 2004 festlegte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften als zivile Partnerschaften anzuerkennen, weigerte sich Ladele aufgrund ihrer religiösen Überzeugung, die Registrierung dieser Partnerschaften vorzunehmen. Die Gemeinde informierte Ladele, sie habe die Pflicht, solche Registrierungen zu vollziehen, andernfalls werde sie entlassen.

Der EGMR entschied gegen McFarlane und Ladele.

Smith räumte ein, dass diese Fälle Gewissensfragen miteinbezögen, die komplizierter seien als die Frage nach dem Tragen religiöser Symbole.

“Wir haben in Grossbritannien nicht eine erste Änderung wie in den Vereinigten Staaten. Wir haben gar keinen eindeutigen Rechtsschutz von Religionsfreiheit.”  jb

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