Communiqué Bistum Chur
Bischof Huonder will abschliessende Rechtsklarheit
An der Jahresversammlung des “Corpus Catholicum” (Parlament der “Katholischen Landeskirche” von Graubünden) vom 31. Oktober 2012 machte Generalvikar Martin Grichting im Auftrag von Bischof Vitus Huonder den Vorschlag, für die Beratung schwangerer Frauen in Not künftig mehr Geld zur Verfügung zu stellen, nicht nur die jährliche Summe von bislang CHF 15’000. Dazu wurde die in der ganzen Deutschschweiz vernetzte Beratungsstelle “Ja zum Leben” empfohlen (http://www.ja-zum-leben.ch). Trotzdem sprach sich die Versammlung für die weitere Unterstützung der Beratungsstelle “adebar” aus.
Schon länger wird “adebar” von der Bündner “Landeskirche” gegen den Willen des Bischofs unterstützt, was 2011 zu einer öffentlichen Auseinandersetzung führte. Die Beratungsstelle handelt im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche. Für unter 16jährige wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt: als rechtlich unabdingbare Voraussetzung für die Vornahme einer Abtreibung. “adebar” begleitet die Durchführung von Abtreibungen. Ferner werden in der Präventionsarbeit die “Pille danach” sowie die Spirale propagiert. Die Kirche setzt diese Praktiken gemäss einer Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre aus dem Jahr 2009 mit der Abtreibung gleich, da sie darauf ausgerichtet sind, den Embryo an der Einnistung zu hindern und ihn so abzutreiben.
So stellte der Bischof nach 2011 erneut den Antrag, nicht länger an “adebar” festzuhalten, sondern “Ja zum Leben” mit einem höheren Betrag zu unterstützen. Dies wurde abgelehnt, mit dem Hinweis, man werde “adebar” verpflichten, das Geld der “Katholischen Landeskirche von Graubünden” nicht mehr für die Beratung über Abtreibungsmethoden, die Begleitung von Abtreibungen oder für die Propagierung der “Pille danach” zu verwenden. Auch wenn ab 2013 die Gelder nicht mehr dafür ausgegeben werden sollten, ist für die katholische Kirche diese Unterstützung unzumutbar. Denn die Kirche bleibt über die “Katholische Landeskirche von Graubünden” und deren Vertretung im Vorstand von “adebar” verflochten mit einer Institution, die Abtreibung für eine legitime Option hält und danach handelt. Eine solche, öffentlich bekannte Verbindung zu “adebar” schadet der katholischen Kirche in der Schweiz, besonders ihrer Glaubwürdigkeit bezüglich des Einsatzes für den bedingungslosen Schutz des ungeborenen Lebens. Hinzu kommt, dass weitere Standbeine von “adebar”, wie die Präventionsarbeit oder die Sexualpädagogik, der kirchlichen Lehre widersprechen.
Da die Kirche gegen ihren Willen durch die “Katholische Landeskirche von Graubünden” weiter mit einer Organisation in Verbindung gebracht wird, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandelt, beauftragt der Bischof von Chur seinen Generalvikar mit einer abschliessenden rechtlichen Klärung. Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. Der genaue Rechtsweg dieser Klärung wird derzeit geprüft und raschmöglichst kommuniziert.
Chur, 2. November 2012
Bischöfliches Ordinariat Chur
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
079 632 61 81
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