Frankreich: Kirche erwägt Rechtsmittel gegen Sterbehilfe

Schon im Vorfeld sorgte der Gesetzesentwurf, der ein Recht auf Sterbehilfe schaffen sollte, für Diskussionen, jetzt wurde er am Mittwochabend in Paris durch die französische Nationalversammlung endgültig verabschiedet. Während der gesamten vierjährigen Debatte hatte sich die katholische Kirche klar gegen diesen Text ausgesprochen

Quelle
Bischof Matthieu Rougé im Interview: Immer mehr Erwachsenentaufen und ein eigenes Konzil
Frankreich legalisiert Sterbehilfe nach hartnäckigem Vorgehen im Parlament
Hl. Erzengel Michael (70)

Jean-Charles Putzolu und Christine Seuss – Vatikanstadt

Sofort nach Verabschiedung des Gesetzes über das Recht auf Sterbehilfe hatte sich die französische Kirche in einer Erklärung von Mittwochabend kritisch geäußert. Der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, ist Sprecher der Französischen Bischofskonferenz für Fragen des Lebensendes. Er betonte im Gespräch mit Radio Vatikan, dass die durch den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz unterzeichnete Erklärung sowohl die Trauer als auch Sorge der Kirche über die Entwicklung zum Ausdruck bringe:

“Bei einem solchen Gesetz lassen sich nicht alle Folgen abschätzen – weder für die Geschwisterlichkeit in der Gesellschaft noch für das gesellschaftliche Zusammenleben oder die schrittweise Ausweitung der Voraussetzungen für die Sterbehilfe. Deshalb ist große Wachsamkeit erforderlich. Nun gilt es, voranzugehen, insbesondere indem wir die tatsächliche Freiheit der Einrichtungen und den Respekt vor ihren ethischen Grundsätzen sichern sowie alle bereits erwähnten Rechtsmittel unterstützen und aufmerksam begleiten.”

Gewissenfreiheit eingeschränkt

Denn katholische Ärzte können die Sterbehilfe aus Gewissensgründen auch unter dem neuen Gesetz verweigern – dies gilt in der verabschiedeten Form jedoch nicht für andere Berufsgruppen, die mit dem Wunsch nach tödlichen Medikamenten konfrontiert werden könnten. Zum Beispiel müssten Apotheker im Fall eines assistierten Suizids zu Hause gegen ihren Willen das tödliche Medikament ausgeben, gibt Bischof Rougé zu bedenken. Auch katholische Einrichtungen seien nicht per se davor gefeit, Sterbehilfe leisten zu müssen:

“Noch besorgniserregender als die Zulassung der assistierten Sterbehilfe selbst ist, dass Einrichtungen, deren ethische Grundsätze oder konfessionelle Tradition die Praxis der Euthanasie ablehnen, verpflichtet sein werden, diese in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Dabei geht es nicht um eine Gewissensklausel, denn das Gewissen betrifft die einzelne Person. Es geht vielmehr um eine Einrichtungsklausel, also um den Schutz der Institution. In diesem Punkt hatte die Regierung dem französischen Episkopat gewisse Zusicherungen gegeben, die bislang jedoch nicht eingehalten wurden”, meint der Bischof, der hier zahlreiche Gesundheitseinrichtungen im Blick hat, die durch Ordensgemeinschaften betrieben werden.

“Wir hoffen sehr, dass in den kommenden Wochen die verschiedenen Rechtsmittel dazu führen werden, dass tatsächlich eine Einrichtungsklausel eingeführt wird, damit Einrichtungen, deren Geschichte, Gegenwart oder ethische Charta die absichtlich herbeigeführte Tötung ablehnen, ihre Sendung und ihre ethischen Grundsätze weiterhin erfüllen können”, unterstreicht Rougé, der in Frankreich als prominenter Gegner des Gesetzesentwurfes gilt, dem sich konservative Abgeordnete und Kirchenvertreter von Beginn an vehement entgegen gestemmt hatten.

Rechtsmittel einlegen

In ihrer Erklärung vom Mittwochabend hatten die Bischöfe nicht nur daran erinnert, dass sie sich seit vier Jahren gegen das Vorhaben eingesetzt hatten, sondern auch auf ihre jahrhundertelange Erfahrung in der Begleitung von Kranken, Sterbenden und ihren Familien verwiesen. Ein solches Gesetz, so die Befürchtung der Gegner, werde das Verhältnis der Gesellschaft zu Verletzlichkeit, Alter, Behinderung und Krankheit tiefgreifend verändern. Diese Entscheidung breche “mit der langen Tradition der Pflege und Fürsorge, deren Auftrag darin besteht, Leiden zu lindern und jeden Menschen bis zum natürlichen Ende seines Lebens zu begleiten”, so die Bischöfe. Die Auswirkungen des Gesetzes für die Palliativpflege seien noch gar nicht absehbar.

“Die Antwort der Christen auf ein solches Gesetz besteht nicht nur in moralischer Ablehnung, sondern ebenso in der Verpflichtung zum konkreten Handeln. Deshalb haben wir in unserer Erklärung vom Mittwochabend – ebenso wie in unseren Stellungnahmen schon vor, aber noch mehr nach der Abstimmung – die Christen nachdrücklich dazu aufgerufen, sich noch stärker für Menschen einzusetzen, die sich in Situationen der Verletzlichkeit, Einsamkeit oder Armut befinden”, erläutert der Bischof, der besondere Sorge um sozial schwache Menschen hat. Sie könnten zum Freitod greifen, um anderen Angehörigen in der Pflege nicht mehr zur Last zu fallen, warnen die katholischen Bischöfe. Vor allem gelebte Geschwisterlichkeit sei ein Gegenmittel für den Sterbewunsch, der manchmal Menschen befalle, die sich “in großer Not und Isolation” befänden, hebt Bischof Rougé hervor.

“Unsere Antwort erschöpft sich also nicht in einer moralischen Haltung. Sie besteht vor allem im konkreten Engagement für unsere Mitmenschen. Genau das möchten wir sagen: Die Christen in Frankreich sollen – unabhängig vom Gesetz, das letztlich eben nur ein Gesetz ist – den Weg der Geschwisterlichkeit noch entschiedener gehen. Nur so können wir verhindern, dass die absichtlich herbeigeführte Tötung in unserem Land einen übermäßigen Platz einnimmt.”

Kein gutes Haar ließen die französischen Bischöfe in ihrer Mitteilung vom Mittwochabend auch an der Debatte, die der Entscheidung voranging. Denn auch wenn Präsident Macron zunächst angekündigt habe, dass diese “ruhig, sachlich und respektvoll” ablaufen werde, hätten letztlich offenbar “politische, ideologische und wohl auch wirtschaftliche Interessen – verschleiert durch irreführende Begriffe” diesen Anspruch untergraben, so die harsche Kritik: “Eine so grundlegende Frage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hätte es verdient, dass die menschlichen, medizinischen, ethischen und sozialen Folgen von Euthanasie und assistiertem Suizid umfassend berücksichtigt werden”, unterstreichen die Bischöfe in der Erklärung enttäuscht.

Klare Worte erwarte man sich auch von Papst Leo, der das Land im September besuchen wird, zeigt sich Bischof Rougé kämpferisch:

“Ich bin sicher, dass der Papst uns in vielen Bereichen wichtige Worte sagen wird – insbesondere auch zu diesem Thema. Er hat sich erst kürzlich sowohl in Rom als auch in Spanien sehr deutlich geäußert. In den vergangenen Tagen habe ich häufig einen eindrucksvollen Satz aus Magnifica Humanitas zitiert, in dem er erklärt, dass das erste aller Rechte, von dem alle anderen Rechte abhängen, das Recht auf Leben sei. Wird die Euthanasie gesetzlich eingeführt, so wird dieses Recht auf Leben erheblich beeinträchtigt”, erläutert der Bischof, der in diesem Zusammenhang auch auf die Erklärung Samaritanus bonus aus dem Jahr 2020 verweist, “ein sehr bedeutendes Dokument zu diesem Thema”, wie er meint:

“Ich bin daher überzeugt, dass der Papst sowohl den Christen wichtige Worte sagen wird, um sie in ihrem Einsatz für verletzliche Menschen zu bestärken, als auch der gesamten Gesellschaft. Natürlich hätten wir ihn lieber in einem gesetzgeberischen Umfeld empfangen, das diesem Anliegen günstiger gewesen wäre. Doch seine Worte werden – in dieser wie in vielen anderen Fragen – für uns von großem Wert sein, und wir erwarten sie mit großer Spannung.”

Hintergrund

In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte die Nationalversammlung am Mittwochabend grünes Licht für aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid gegeben – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Abgeordneten stimmten, wie bereits in drei Lesungen zuvor, für den Gesetzestext, mit einem ähnlichen Ergebnis wie zuvor: 291 votierten mit Ja, 241 mit Nein. In der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, hatten sich die politischen Lager immer wieder mit entgegengesetzten Voten und Argumentationen blockiert.

Die Regierung Macron stellt das Gesetz als Akt der Menschlichkeit dar und vermeidet Begriffe wie Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid. Sie argumentiert, die Neuregelung wahre die persönliche Würde und die individuelle Entscheidungsfreiheit am Lebensende.

Einnahme tödlicher Medikamente

Das neue Gesetz gestattet Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente. Wenn es der körperliche Zustand den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können sollen. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein.

Ärzte können dann ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das drei Monate lang gültig ist. Die Menschen könnten selbst entscheiden, ob sie das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einnehmen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um Beihilfe zum Suizid. Gibt eine andere Person das tödliche Medikament, handelt es sich um aktive Sterbehilfe.

Schutz für Orte mit Suizidbeihilfe

Zugleich sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe vorgenommen wird, besonders geschützt werden. Bereits beschlossen ist, dass es künftig strafbar sein soll, andere Menschen daran zu hindern, Suizidbeihilfe zu verlangen oder sich darüber zu informieren. Dafür können bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe drohen.

Vorangegangen war dem langwierigen Gesetzgebungsprozess eine gesellschaftliche Debatte, auch mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar. Ein zweites Gesetz zum Ausbau der Palliativpflege wurde bereits im Mai 2025 einstimmig verabschiedet.

vatican news/kap – cs, 16. Juli 2026

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