Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag
In der Schweiz ein staatlich angeordneter überkonfessioneller Feiertag
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag (kurz auch als Bettag bezeichnet) ist in der Schweiz ein staatlich angeordneter überkonfessioneller Feiertag, der von allen christlichen Kirchen und der Israelitischen Kultusgemeinde gefeiert wird.
Er wird fast in der ganzen Schweiz jeweils am dritten Sonntag im September begangen, lediglich der Kanton Genf begeht stattdessen den Genfer Bettag als arbeitsfreien Feiertag am Donnerstag nach dem ersten Sonntag im September. In den Kantonen Waadt und Neuenburg sowie in einem Teil des Berner Juras ist zudem der auf den Bettagssonntag folgende Montag ein Feiertag; gesetzlich anerkannt ist er jedoch nur im Kanton Waadt.
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist ein hoher Feiertag entsprechend Karfreitag, Ostersonntag oder Weihnachten. Bis 2000 waren zum Beispiel in Zürich Schiessübungen, Sport- und Tanzveranstaltungen jeder Art untersagt, Ausstellungen, Museen und Kinos blieben geschlossen.
Heute sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gestattet, nichtkommerzielle Ausstellungen und Museen geöffnet – Schiessübungen und öffentliche Versammlungen nicht-religiöser Natur sind jedoch immer noch nicht erlaubt. In der reformierten Kirche ist der Bettag seit der französischen Revolution mit einer Abendmahlsfeier verbunden.
Quelle
Bettagsmandat
Bettagsmandat Gottfried Keller
Historisches-Lexikon
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