Deutscher Bundestag erlaubt Gentests bei Embryonen

Menschheit Quo Vadis

Berlin (kath.net/KAP), 07.07.2011

Präimplantationsdiagnostik (PID) künftig zulässig, wenn Eltern “Veranlagung für schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist”

Das deutsche Parlament hat die genetische Untersuchung an künstlich erzeugten Embryonen erlaubt. Nach einer vierstündigen Debatte entschied die Mehrheit von 326 Parlamentariern am Donnerstag, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) begrenzt zuzulassen. 260 Abgeordnete stimmten dagegen. Die Methode ist umstritten, weil bei der PID im Reagenzglas erzeugte Embryonen ausserhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet werden.

Dem Bundestag lagen drei Gesetzentwürfe vor. Einer optierte für ein Verbot, ein weiterer für eine Zulassung in sehr engen Grenzen. Künftig ist die PID in Deutschland in Fällen zulässig, “in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist”. Hierüber sollen Ethikkommissionen entscheiden. Die Befürworter der PID verwiesen auf das Leid erblich vorbelasteter Eltern mit Kinderwunsch und nahmen für sich eine “Ethik des Heilens” in Anspruch.

Befürworter eine völligen PID-Verbots wie die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprachen von einer “Ethik des Lebens” und warnten vor einer “Selektion” nach bestimmten Kriterien. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) kritisierte eine “grundsätzliche Umwertung” dessen, was bisher im Bundestag allgemeiner Bestand war: Dass niemandem wegen seiner genetischen Disposition das Leben abgesprochen werde. Die vierstündige Debatte war zunächst nachdenklich, wurde dann aber zunehmend emotional und kontrovers.

In Deutschland galt die PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Interpretation des damaligen Embryonenschutzgesetzes als verboten. Dann entschied jedoch der deutsche Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar sind, woraufhin eine neue gesetzliche Regelung angestrebt wurde.

In Österreich ist die PID verboten.

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