Schweiz: Öffentliche Gottesdienste weiter untersagt

Der Bundesrat hat seine Corona-Ausstiegsstrategie bekannt gegeben

Quelle
D: Katholikenkomitee will Lockerung beim Gottesdienstverbot
D: Verfassungsrechtler mahnt Religionsfreiheit an
Kardinal Woelki für Lockerung des Gottesdienst-Verbotes: “Wir haben dazu gelernt”

Schweiz: Öffentliche Gottesdienste weiter untersagt

Der Bundesrat hat seine Corona-Ausstiegsstrategie bekannt gegeben: Gottesdienste fallen weiterhin aus – wohl bis zum 8. Juni. Bei Beerdigungen gibt es schon früher eine kleine Lockerung.

Das Veranstaltungsverbot, das auch Gottesdienste umfasst, gelte weiterhin. Der Bundesratsentscheid vom Donnerstag habe darauf keine Auswirkungen, teilte das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage der katholischen Agentur kath.ch mit. Lockerungen könnte es ab 8. Juni geben, so Bundesrat Alain Berset: „Das würde dann auch die Gottesdienste betreffen.“

Beerdigungen „im Familienkreis möglich“

Bei Beerdigungen gibt es schon früher Änderungen: Ab dem 27. April hat der Bundesrat die Begrenzung auf den engen Familienkreis aufgehoben. „Zulässig werden also Beerdigungen im Familienkreis sein“, teilte das Bundesamt für Gesundheit mit. Grosse Begräbnisse in einem Freundes-/Quartierkreis seien jedoch weiterhin unzulässig.

Die Verantwortlichen seien aufgefordert, die Hygiene- und Distanzregeln in einem Schutzkonzept zu konkretisieren und umzusetzen. Die Schweizer Bischofskonferenz prüfe, ob die aktuellen Massnahmen überarbeitet werden müssen, sagte Sprecherin Encarnación Berger-Lobato auf Anfrage.

kath.ch – sst, 17. April 2020

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