‘Humanae vitae’ als Hohelied der ehelichen Liebe

Ein Kommentar von Dr. Josef Spindelböck zu “40 Jahre Humanae vitae”

“Humanae vitae” ist ein grossartiges Bekenntnis zur Würde der menschlichen Person und zur ehelichen Liebe

Die Schönheit der menschlichen Liebe
Leben in Fülle
Humanae vitae-bleibend aktuell

Ein Kommentar von Dr. Josef Spindelböck zu “40 Jahre Humanae vitae”

Am 25. Juli 1968, also vor genau 40 Jahren, veröffentlichte Papst Paul VI. seine Enzyklika „Humanae vitae“ über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens. Die durch eine isolierte Wahrnehmung des Verbots künstlicher Empfängnisverhütung ausgelöste öffentliche und auch innerkirchliche Kontroverse hat bis heute nicht selten das eigentliche Anliegen Pauls VI. verdeckt, Ehe und Familie in ihrer Würde und christlichen Berufung hervorzuheben und zu schützen.

Der sexuelle Ausdruck der Liebe zwischen Mann und Frau im Akt ihrer leib-seelischen Ganzhingabe darf nicht losgelöst werden von der Offenheit der Gatten für die Weitergabe des menschlichen Lebens, so die Botschaft von „Humanae vitae“. Dies bedeutet nicht, dass die Ehepartner jeweils ausdrücklich die Absicht haben müssten, ein Kind zu zeugen, wenn sie sich im ehelichen Akt miteinander vereinigen. Auch ist es gemäß der Lehre der Kirche legitim, dass auch Ehepaare, die keine Kinder bekommen können, sich einander in sexueller Weise hingeben. Zur Vermeidung einer Schwangerschaft aus sittlich vertretbarem Grund ist es gemäss der Lehre der Kirche zulässig, den ehelichen Verkehr auf die unfruchtbaren Tage der Frau zu beschränken.

Allerdings – so die von Paul VI. keineswegs erfundene, sondern im Prinzip nur bekräftigte und verdeutlichte Position der Kirche – darf der Mensch nicht die natürliche Beschaffenheit des sexuellen Aktes der personalen Hingabe von Mann und Frau manipulieren, sodass es zu einer willkürlichen Trennung von liebender Vereinigung und Offenheit für das menschliche Leben kommt.

Es geht letztlich um den Respekt vor der menschlichen Person und der ehelichen Liebe in ihrem ganzheitlichen Ausdruck, nicht um eine naturalistische Argumentation aufgrund von blosser Biologie. Eben darum lautet die von „Humanae vitae“ entgegen dem Zeitgeist bekräftigte sittliche Norm: „Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen –, sind kein rechtmässiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des Öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (Nr. 14).

Dem zweiten Nachfolger Pauls VI., Johannes Paul II., kommt das unbestreitbare Verdienst zu, zuerst noch als Ethikprofessor (vor allem in seinem philosophischen Werk „Liebe und Verantwortung“) und dann als Papst (besonders in seinem Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“ und in seinen Katechesenreihen zur „Theologie des Leibes“) die personalistische Begründung der kirchlichen Lehre zur ehelichen Sexualität weiter vertieft und auch eine umfassende Einbettung in den Kontext der göttlichen Berufung des Menschen zur Liebe vorgenommen zu haben.

Die Ehe- und Familienpastoral der Kirche muss gerade um der Würde des Menschen willen und in Wertschätzung der ehelichen Liebe die in „Humanae vitae“ und „Familiaris consortio“ sowie auch in der Enzyklika „Deus caritas est“ von Papst Benedikt XVI. vorgestellte so grossartige und beglückende Vision der menschlichen Liebe als Abbild und Teilnahme an der Liebe des dreifaltigen Gottes neu herausstellen und vermitteln. 40 Jahre nach „Humanae vitae“ wurden in Österreich von bischöflicher Seite in den „Standards der Eheseminare für Brautpaare“ klare Vorgaben und Richtlinien für eine Ehevorbereitung und Ehebegleitung getreu der Lehre der Kirche erlassen. Bereits drei Jahre zuvor (2005) schrieben die österreichischen Bischöfe in ihrem Dokument „Leben in Fülle“: Die von der Kirche anerkannte Methode der natürlichen Empfängnisregelung setzt „ein verlässliches Wissen vom Zyklus der weiblichen Fruchtbarkeit sowie die Bereitschaft, sich zu bestimmten Zeiten der sexuellen Vereinigung zu enthalten, voraus“ und „wird aufgrund ihres generell hohen Grades an Sicherheit bei richtiger Anwendung und entsprechender Motivation inzwischen auch von medizinischer Seite anerkannt.“ Und die Bischöfe fassen im Sinne von „Humanae vitae“ in positiver Weise zusammen: „Besondere Vorteile der natürlichen Empfängnisregelung, die von ihrem Grundansatz her mit einer Haltung grundsätzlicher Offenheit gegenüber dem Kind verbunden ist, sind Selbstkontrolle, grössere Aufmerksamkeit für den Partner sowie für die Funktionen des Organismus, die Einbeziehung der Verantwortung beider Partner sowie der Ausschluss gesundheitlicher Risken und Abhängigkeiten von pharmazeutischen Präparaten, aber auch die Vermeidung von Situationen des Drucks von aussen. Auch medizinisch gesehen ist dies der gesündere Weg.“

Möge es mit Gottes Hilfe gelingen, die sittlichen Weisungen, wie sie in „Humanae vitae“ und „Familiaris consortio“ für das eheliche Leben zum Ausdruck gebracht worden sind, als frohe Botschaft der Liebe und des Lebens neu zu entdecken!

Dr. theol. habil. Josef Spindelböck, Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten

Quelle: http://kath.net/detail.php?id=20438

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