Frage der Kommunion für konfessionsverschiedene Ehepaare
Erzbischof Ludwig Schick zur Frage der Kommunion für konfessionsverschiedene Ehepaare
Quelle
Sieben Sakramente und das Credo
Erzbischof Ludwig Schick wird weiterhin alle Fragen, die konfessionsverschiedene Ehepaare betreffen, mit den Priestern im Priesterrat und in der Dekanekonferenz sowie bei Visitationen in den Gemeinden besprechen. Ihnen ist die Seelsorge an den Ehen und Familien aufgetragen, allgemein und speziell für die konfessionsverbindenden. Die Seelsorger sollen auf die konkrete Situation eines jeden einzelnen Christen sensibel eingehen und sie zu einer persönlichen Gewissensentscheidung für oder auch gegen den Empfang der heiligen Kommunion befähigen.
Voraussetzung für die Gewissensentscheidung ist, dass jeder Gläubige um die einzigartige Bedeutung der Eucharistiefeier und speziell des Empfangs der heiligen Kommunion weiss. Dazu gehört, dass er sowohl eine persönliche (Lebens-) Gemeinschaft mit Jesus Christus pflegt, das Glaubensbekenntnis bejaht, die sieben Sakramente anerkennt und der Struktur der Kirche mit Papst, Bischöfen und Priestern zustimmt.
Vor allem muss jeder Gläubige sich vor jeder Kommunion prüfen, ob das geistliche Bedürfnis für den Empfang des Leibes Christi bei ihm vorhanden und er würdig sowie bereit ist, entsprechend als Christ im Alltag zu leben. Diese Voraussetzungen gelten für alle Katholiken. Sie müssen auch von den evangelischen Partnern in konfessionsverbindenden Ehen anerkannt werden, die die Kommunion in der katholischen Kirche bei bestimmten Anlässen empfangen möchten.
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