Die Ehepastoral muss auf der Wahrheit gründen

Kirche in der Welt

Quelle
Forum Deutscher Katholiken; Was sagt die Kirche zu Ehe und Familie
Do. Kathpedia

Auszug aus einem wenig bekannten Dokument von Joseph Kardinal Ratzinger, das 1998 veröffentlicht wurde.

Die Ehepastoral muss auf der Wahrheit gründen

Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, verfasste im Jahr 1998 die Einleitung für einen Band mit dem Titel “Pastoral für die wiederverheirateten Geschiedenen “, der von der vatikanischen Verlagsbuchhandlung (Libreria Editrice Vaticana) im Rahmen einer Reihe des Dikasteriums (“Documenti e Studi”, 17) herausgegeben wurde. Aufgrund der Aktualität und der Vielfalt von Perspektiven dieser wenig bekannten Schrift veröffentlichen wir deren dritten Teil mit der Hinzufügung von drei Fussnoten. Der Text ist ausser auf italienisch, auch in Französisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch und Deutsch auf der Homepage unserer Zeitung (www.osservatoreromano.va) abrufbar.

Das Schreiben der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen vom 14. September 1994 hat in weiten Teilen der Kirche ein lebhaftes Echo gefunden. Neben vielen positiven Stellungnahmen waren auch nicht wenige kritische Stimmen zu hören. Die wesentlichen Einwände gegen die kirchliche Lehre und Praxis werden im folgenden in vereinfachender Form umrissen. Einige gewichtigere Einwände – vor allem der Verweis auf die angeblich flexiblere Praxis der Kirchenväter, welche die Praxis der von Rom getrennten Ostkirchen bis heute präge, sowie der Hinweis auf die traditionellen Prinzipien der Epikie und der “Aequitas canonica” – wurden von der Glaubenskongregation eingehend untersucht. Die Artikel der Professoren Pelland, Marcuzzi und Rodríguez Luño2 sind neben anderem im Zuge dieses Studiums entstanden. Die hauptsächlichen Ergebnisse der Untersuchung, die die Richtung einer Antwort auf die vorgebrachten Einwände anzeigen, sollen hier in Kürze zusammengefasst werden.

1. Manche meinen, einige Stellen des Neuen Testaments deuteten an, dass das Wort Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe eine flexible Anwendung erlaube und nicht in eine streng rechtliche Kategorie eingeordnet werden dürfe.

Einige Exegeten merken kritisch an, dass das Lehramt im Zusammenhang mit der Unauflöslichkeit der Ehe fast ausschliesslich eine Perikope – nämlich Mk 10,11–12 – zitiere und andere Stellen aus dem Matthäus-Evangelium und aus dem 1. Korintherbrief nicht genügend berücksichtige. Diese Bibelstellen sprächen von einer gewissen Ausnahme vom Herrenwort über die Unauflöslichkeit der Ehe, und zwar im Fall von “porneia” (Mt 5,32; 19,9) und im Fall der Trennung um des Glaubens wegen (1 Kor 7,12–16). Solche Texte seien Hinweise, dass die Christen in schwierigen Situationen schon in der apostolischen Zeit eine flexible Anwendung des Wortes Jesu gekannt haben.

Auf diesen Einwand ist zu antworten, dass die lehramtlichen Dokumente die biblischen Grundlagen der Ehelehre nicht umfassend darlegen wollen. Sie überlassen diese wichtige Aufgabe den kompetenten Fachleuten. Das Lehramt betont allerdings, dass sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit. Er verweist – über das Gesetz hinaus – auf den Anfang der Schöpfung, auf den Schöpferwillen, und fasst seine Lehre mit den Worten zusammen: “Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen” (Mk 10,9). Mit dem Kommen des Erlösers wird also die Ehe in ihrer schöpfungsgemässen Urgestalt wieder hergestellt und der menschlichen Willkür entrissen – vor allem der männlichen Willkür, denn für die Frau gab es ja die Möglichkeit der Scheidung nicht. Jesu Wort von der Unauflöslichkeit der Ehe ist die Überwindung der alten Ordnung des Gesetzes in der neuen Ordnung des Glaubens und der Gnade. Nur so kann die Ehe der gottgegebenen Berufung zur Liebe und der menschlichen Würde voll gerecht und zum Zeichen der unbedingten Bundesliebe Gottes, d. h. zum Sakrament, werden (vgl. Eph 5,32).

Die Trennungsmöglichkeit, die Paulus in 1 Kor 7 eröffnet, betrifft Ehen zwischen einem christlichen und einem nicht getauften Partner. Die spätere theologische Reflexion hat erkannt, dass nur Ehen zwischen zwei Getauften Sakrament im strengen Sinn des Wortes sind und dass nur für diese im Raum des Christusglaubens stehenden Ehen die unbedingte Unauflöslichkeit gilt. Die sogenannte Naturehe hat ihre Würde von der Schöpfungsordnung her und ist daher auf Unauflöslichkeit angelegt, kann aber unter Umständen eines höheren Gutes – hier des Glaubens – wegen aufgelöst werden. So hat die theologische Systematik den Hinweis des hl. Paulus rechtlich als “Privilegium Paulinum” eingeordnet, d. h. als Möglichkeit, eine nicht sakramentale Ehe um des Gutes des Glaubens willen aufzulösen. […]

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