Ehenichtigkeit nur bei moralischer Gewissheit

Das Ehenichtigkeitsverfahren soll kürzer werden, jedoch braucht es bei der Urteilsverkündung eine “moralische Gewissheit”

Quelle
Vatikan: Persona Humana
Dignitatis Connubii: Instruktion die von den Diözesanen und Interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist

Das ist das, was sich Papst Franziskus zum Verfahren wünscht. Er sprach darüber an diesem Samstag bei einer Audienz für die Teilnehmer eines Kongresses der Gregoriana-Universität, die sich mit der kirchlichen Instruktion “Dignitatis Connubii” auseinandergesetzt hat.

24 Stunden, nachdem er vor der Römischen Rota zum Thema Ehenichtigkeitsverfahren gesprochen hatte, kam er also an diesem Samstag nochmals auf das Thema zurück: “Die Schrift ‘Dignitatis Connubii´ ist nicht nur für Experten gedacht, sondern ein Begleitschreiben, damit wir uns alle gemeinsam bei Ehenichtigkeitsverfahren richtig verhalten. Das Wichtigste bei diesem Verfahren ist die moralische Gewissheit.”

Ein schnelleres Verfahren wäre aus der Sicht des Papstes vor allem ein Zeichen des Respekts gegenüber den Betroffenen. Es gehe nicht darum, “neue Formalismen” einzuführen, nur um den Prozess hinauszuzögern. Doch auf eine Figur will Franziskus nicht verzichten: dem sogenannten “Verteidiger des Ehebandes”.

“Seine Tätigkeit ist sehr wichtig, damit der Richter eine unabhängige Stimme hört, die die Pro- und Contra-Argumente für das entsprechende Verfahren darlegt.”

rv 24.01.2015 mg

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