Reformationstag
Reformationstag: Wie sich das Marienbild von Martin Luther im Lauf der Jahre veränderte

Redaktion – Samstag, 31. Oktober 2026
Heute, am 31. Oktober, begehen Protestanten den Reformationstag. Martin Luther, an dessen 95 Thesen der Tag erinnert, hat Maria als Muttergottes hoch gelobt, ihre Anrufung im Gebet aber in späten Äußerungen als Götzendienst verworfen. In einer Weihnachtspredigt von 1531 sagte er über die Gottesmutter: „Wahr ist, sie ist zu loben und nie genug, weil zu hoch und herrlich.“
„Wahr ist’s, man kann Maria, die hohe, edle Kreatur, nicht genugsam preisen“, heißt es in Luthers Tischreden. Der katholische Theologe Franz Courth SAC hatte 1983 in der Münchener Theologischen Zeitschrift beide Stellen angeführt. Laut Courth erinnert die hohe Wertung des Marienlobes „an das katholische ‚de Maria numquam satis‘“.
„Sich dem Reformator über die Marienfrage zu nähern, ist für Katholiken insofern ein günstiger Einstieg, als sich hier dem eigenen Glaubensdenken bekannte Züge zeigen“, schrieb Courth in seinem Aufsatz. Er zitierte Luther nach sprachlich angepassten Ausgaben. Die Stelle aus der Weihnachtspredigt steht in der Weimarer Ausgabe in einer lateinisch-deutschen Mischform.
In seiner Auslegung des Magnifikat von 1521 stand Luther noch fest in der überlieferten Marienfrömmigkeit. „Diese selbige zarte Mutter Gottes wolle mir erwerben den Geist, der solchen ihren Gesang könne nützlich und gründlich auslegen“, schrieb er in der Widmung an Herzog Johann Friedrich von Sachsen.
Am Schluss bat er: „Das verleihe uns Christus durch die Fürbitte und den Willen seiner lieben Mutter Maria.“ Im Kommentar selbst hieß es: „Anrufen soll man sie, daß Gott um ihretwillen gebe und tue, was wir bitten; im gleichen Sinne sind auch alle anderen Heiligen anzurufen, damit (ja gewiß) das Werk immer ganz allein Gottes Sache bleibe.“
Schon dort zog Luther eine Grenze. Maria wolle nicht, „daß du zu ihr, sondern durch sie zu Gott kommst“. Lieber nehme er es hin, „wenn Maria zuviel Abbruch getan wird als der Gnade Gottes, ja, man kann ihr nicht zuviel Abbruch tun, da sie doch aus nichts geschaffen ist wie alle Kreaturen. Aber Gottes Gnade hat man leicht zuviel Abbruch getan.“
In einer Predigt zum Fest Mariä Geburt 1522 wandte sich Luther dann gegen das Salve Regina. Er beklagte, „was das für Worte sind, die man ihr zulegt: ‚Sei gegrüßt, eine Königin der Barmherzigkeit, unser Leben, unsere Süßigkeit und unsere Hoffnung.‘ Ist das nicht zuviel? Wer will das verantworten, daß sie unser Leben, Barmherzigkeit und Süßigkeit sein soll, so sie sich doch (daran) läßt genügen, daß sie ein armes Gefäß sei?“ Weiter fragte er: „Ist das nicht eine Verunehrung Christi, daß man einer Kreatur zuleget, das allein Gott gebührt?“
1523 sagte der Reformator dann: „Ich wollte, daß der Mariendienst gar ausgerottet werde, allein wegen des Mißbrauchs!“
Spätestens 1530 nannte Luther die Anrufung der Heiligen „ein lauter menschen tandt“. Einen solchen Kult wollte er „verdamnen und meiden leren“. „Schließlich wird sein Urteil noch härter“, schrieb Courth. Luther werte die Anrufung Mariens „als Idololatrie, als Götzendienst“ ab.
In den lutherischen Bekenntnisschriften blieb Maria die jungfräuliche Mutter Gottes. Die Apologie nennt sie „die der höchsten Ehren Würdigste“. „Abgelehnt wird die Verehrung besonderer Madonnendarstellungen als Gnadenbilder, vor allem aber die Anrufung Mariens“, schrieb Courth. Die Schmalkaldischen Artikel „halten eine allgemeine Fürbitte der Heiligen für möglich; aber auch sie schließen klar ihre unmittelbare Anrufung aus“, so Courth weiter.
Papst Leo X. hatte bereits am 15. Juni 1520 in der Bulle Exsurge Domine 41 Sätze Luthers verurteilt. In Deutschland seien Irrtümer aufgekommen, die „teils schon früher […] verurteilt wurden, teils häretisch, falsch, ärgerlich, für fromme Ohren beleidigend oder für einfache Gemüter verführerisch“ seien, hieß es darin.
Die verurteilten Sätze betrafen unter anderem Buße, Ablass, Papstprimat und Fegefeuer. „Der Römische Pontifex, der Nachfolger Petri, ist nicht der von Christus selbst im seligen Petrus eingesetzte Stellvertreter Christi über alle Kirchen der ganzen Welt“, lautet Satz 25. In Satz 37 heißt es: „Das Fegefeuer kann aus der Heiligen Schrift, die im Kanon steht, nicht bewiesen werden.“ Maria kommt unter den 41 Sätzen nicht vor.
Luther sollte binnen 60 Tagen widerrufen. Am 10. Dezember 1520 verbrannte er sein Exemplar der Bulle öffentlich. Mit der Bulle Decet Romanum Pontificem folgte am 3. Januar 1521 die endgültige Exkommunikation.
Die katholische Kirche hält an der Verehrung Mariens fest. „Maria wird […] mit Recht […] von der Kirche in einem Kult eigener Art geehrt. Schon seit ältester Zeit wird die selige Jungfrau unter dem Titel der ‚Gottesgebärerin‘ verehrt, unter deren Schutz die Gläubigen in allen Gefahren und Nöten bittend Zuflucht nehmen“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 971). Dieser Kult unterscheide sich „wesentlich vom Kult der Anbetung, der dem menschgewordenen Gott gleich wie dem Vater und dem Heiligen Geist dargebracht wird“. Courth hatte 1983 über die Anrufung Mariens und der Heiligen geschrieben: „Ihre Fürbitte ist eine Form christlicher Solidarität.“
„Luthers Zurückweisung einer unmittelbaren Hinwendung zu Maria und den Heiligen hat seinem personal-existentiellen Anliegen in dessen eschatologischer Konkretisierung geschadet“, urteilte Courth. Die späten Äußerungen Luthers über die Anrufung Mariens, „sie seien Götzendienst und dem Einfluß des Heidentums verdankt“, bedürften „der sachlichen (d. h. der unpolemischen) Vertiefung und sicher auch der Korrektur“.
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