Piusbrüder: Das Verfahren zur Rückkehr in die katholische Gemeinschaft
Was ist zu tun, wenn Menschen sich entschließen, die Piusbruderschaft nach dem schismatischen Akt, der zur erneuten Exkommunikation geführt hat, zu verlassen? Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat die Bischöfe weltweit über das genaue Prozedere informiert

Quelle
Der Schmerz eines Bruchs – Vatican News
Vatican News
Für die Rückkehr in die katholische Gemeinschaft nach dem schismatischen Akt vom 1. Juli ist es nicht notwendig, wieder auf das Verfahren von Sonderkommissionen zurückzugreifen, wie das in der Vergangenheit bei “Ecclesia Dei” der Fall war. Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat nämlich schon ein Verfahren sowohl für Priester als auch für Laien ausgearbeitet, an dem die Diözesanordinarien und die Verantwortlichen der Bruderschaften, die dem sogenannten alten Ritus folgen und mit Rom verbunden sind, direkt beteiligt sind. Die Anweisungen werden in diesen Tagen über die Nuntiaturen weiterverbreitet, wie das bereits in einer am 1. Juli vom Dikasterium veröffentlichten Erläuterung angekündigt worden war.
Versöhnung für Priester
Das Prozedere, welches das Glaubensdikasterium ab dem 1. Juli dieses Jahres verfolgt, bezieht sich zunächst auf den Fall eines Priesters, der beschließt, die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verlassen, und der bereit ist, das Zweite Vatikanische Konzil und die Legitimität des “novus ordo Missae” anzuerkennen, obwohl er dem alten Ritus verbunden ist. Ihm wird aufgetragen, “einen Ordinarius (Diözesanbischof, höherer Oberer der klerikalen Ordensinstitute päpstlichen Rechts und der Gesellschaften apostolischen Lebens päpstlichen Rechts usw.) zu finden, der bereit ist, ihn ad experimentum aufzunehmen”.
Der Priester muss daher “dem Heiligen Vater eigenhändig einen Brief schreiben, in dem er sich vorstellt und um die Aufhebung der Sanktionen bittet, die ihm auferlegt wurden, weil er die Weihe von einem exkommunizierten oder irregulären Bischof empfangen hat oder weil er, obwohl er gültig und rechtmäßig geweiht wurde, später der Priesterbruderschaft St. Pius X. beigetreten ist”.
Glaubensbekenntnis und Beitrittserklärung
Des Weiteren muss der Priester die Bescheinigung über seine Priesterweihe beilegen sowie die “datierte und unterzeichnete Professio fidei und die datierte und unterzeichnete Formula adhaesionis”. Dabei handelt es sich um das Glaubensbekenntnis, das die Inhalte des katholischen Glaubens zusammenfasst, und um die Formel, mit der der Priester dem Papst Treue verspricht und sich verpflichtet, ihn und sein Lehramt nicht öffentlich anzugreifen. Er akzeptiert damit die Lehre von Nummer 25 der dogmatischen Konzilskonstitution “Lumen gentium” über das Lehramt der Kirche. Außerdem erklärt er, die Feier der Messe gemäß den von Paul VI. und Johannes Paul II. verkündeten Riten für gültig zu erachten und sich an die Normen des von Johannes Paul II. verkündeten Kodex des kanonischen Rechts zu halten.
Der Priester muss schließlich die Unterlagen (den Brief mit der Bescheinigung, das Bekenntnis und die Beitrittserklärung) vom Ordinarius übermitteln lassen, “der im Begleitschreiben seine Bereitschaft bekundet, ihn ad experimentum in seiner Diözese oder in seinem Institut aufzunehmen”. Sobald die Unterlagen vom Ordinarius eingegangen sind, verfasst das Dikasterium ein Reskript zur Aufhebung der Sanktionen. Damit wird der Ordinarius ermächtigt, den antragstellenden Priester “für eine Probezeit von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren aufzunehmen, nach deren Ablauf seine Inkardination erfolgen kann”.
Die Versöhnung für die Laien
Ein weiteres Prozedere betrifft die “Laien, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. formell beigetreten sind oder diese frequentieren und die darum bitten, in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche aufgenommen zu werden”. Die Verhängung einer Strafe gegen Laien, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, kann, wie das vatikanische Dikasterium betont, “nicht automatisch vorausgesetzt werden, sondern muss von Fall zu Fall geprüft werden”. Aus der Sicht der obersten Glaubensbehörde kommen somit für das Prozedere folgende Fälle in Frage: Laien, die dem Dritten Orden der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören; sowie Laien, die regelmäßig an den Feiern der Priesterbruderschaft St. Pius X. teilnehmen und deren lehrmäßige Positionen formell teilen”.
Die Vorgehensweise
Das Verfahren für Laien, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, denen eine Strafe auferlegt wurde und die um die Aufnahme in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ersuchen, “beinhaltet einen formellen Akt der vollständigen Zustimmung zur Lehre und des Gehorsams gegenüber der katholischen Hierarchie unter der Jurisdiktion des örtlichen Ordinarius, der die Einheit der Teilkirche gewährleistet”. Daher muss ein Laie, der beschlossen hat, die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verlassen, seinem Bischof die datierte und unterzeichnete “Professio fidei” und die “Formula adhaesionis” vorlegen. “Sobald die Unterlagen vorliegen, wird der örtliche Ordinarius dafür sorgen, den Laien zu dem Zeitpunkt und in der Weise aufzunehmen, die er für am geeignetsten hält”.
Und wenn jemand nur wegen der Liturgie zu den Piusbrüdern geht?
In dem Dokument wird präzisiert, dass “folgende Personen nicht zur Rechenschaft zu ziehen sind: Laien, die die Priesterbruderschaft St. Pius X. ausschließlich aus liturgischen oder spirituellen Gründen besucht haben; sowie Laien, die sich zwar der Spannungen mit dem Heiligen Stuhl bewusst sind, aber das Lehramt oder die Autorität des Papstes nicht ablehnen”. Was Letztere betrifft, reicht es aus, dass sie sich “an einen Priester in voller Gemeinschaft (mit Rom) wenden und ihm ihre Entscheidung aussprechen, die Priesterbruderschaft St. Pius X. künftig nicht mehr zu frequentieren”.
vatican news, 2. Juli 2026
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