Welt-Down-Syndrom-Tag 21. März 2026

Welt-Down-Syndrom-Tag 2026: Bluttest wird zur Routine, führt zu mehr Abtreibungen

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Der Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März steht unter dem Motto “Gemeinsam gegen Einsamkeit” und rückt die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom in den Mittelpunkt. Aktuelle Krankenkassendaten zeigen indes, dass vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien inzwischen zur Routine geworden sind. Kirchenvertreter befürchten deshalb eine Zunahme selektiver Abtreibungen.

Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte damals festgelegt, dass der Test nicht als allgemeine Reihenuntersuchung, sondern nur in begründeten Einzelfällen nach individueller ärztlicher Beratung eingesetzt werden darf. Ziel war es ursprünglich, riskantere invasive Eingriffe wie Fruchtwasseruntersuchungen zu vermeiden.

Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen wird der NIPT jedoch als Massenscreening genutzt. Die Ergebnisse könnten betroffene Mütter dazu verleiten, ihr Kind, das angeblich Trisomie hat, im Mutterleib zu töten.

Europäische Daten zeigen, dass die Einführung von NIPT zu einem deutlichen Rückgang der Lebendgeburten von Kindern mit Trisomie 21 geführt hat. Eine Studie berechnet eine um 54 Prozent reduzierte Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom im Vergleich zur ohne Pränataldiagnostik erwarteten Rate. Südeuropa weist mit 72 Prozent die höchsten Abtreibungsraten auf, Westeuropa liegt bei 59 Prozent und Nordeuropa bei 51 Prozent.

Eine Auswertung des BARMER-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) belegt zudem einen starken Anstieg der Nutzung. So nahmen im ersten Halbjahr 2024 knapp 50 Prozent aller Schwangeren den NIPT in Anspruch.

Bei den 36- bis 45-Jährigen lag die Quote bei etwa 70 Prozent. Vor diesem Hintergrund hält eine interfraktionelle Gruppe im Bundestag in einem aktuellen Antrag fest, der Bluttest sei “faktisch zu einem Screening-Test” geworden.

Entgegen der Intention des G-BA führte die Kassenübernahme nicht zu einem Rückgang invasiver Eingriffe. Das BARMER-Trendmodell verzeichnet stattdessen einen Anstieg dieser Untersuchungen um rund elf Prozent.

Als Grund wird die eingeschränkte Aussagekraft des NIPT bei jüngeren Frauen mit einem geringen Ausgangsrisiko genannt. Das bifg zitiert dazu aus einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt. Dem Artikel zufolge lag die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiver Befund bei einer 22-jährigen Schwangeren tatsächlich eine Trisomie anzeigt, bei lediglich rund 49 Prozent.

Gleichzeitig wiesen internationale Studien auf Defizite bei der Aufklärung hin. So ergab beispielsweise eine französische Querschnittsstudie aus dem Jahr 2024 bei über 2.000 befragten Frauen ein geringes Verständnis für die Aussagekraft der Tests. Im Durchschnitt erreichten die Befragten 2,6 von 10 möglichen Punkten. Viele Schwangere verwechselten das Risiko-Screening mit einer abschließenden Diagnose.

In diesem Spannungsfeld warnen Bioethiker vor den gesellschaftlichen Folgen für Menschen mit Down-Syndrom. Institute wie das IMABE betonen, der Test diene “nicht der Therapie, sondern der Selektion”. Schon vor der Kassenzulassung hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) befürchtet, dass die Tests zu “generellen Screenings” werden könnten.

“Als Kirche beobachten wir mit Sorge, dass die neuen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Testverfahren sehr oft keine therapeutischen Ziele verfolgen. […] Auch bei den Bluttests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 handelt es sich in erster Linie nicht um Tests mit einer medizinisch-therapeutischen Ausrichtung. Vielmehr befördern diese Tests aus Sicht der Kirche eine besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion”, warnte DBK-Sprecher Matthias Kopp 2021.

Angesichts der Diskrepanz zwischen den Richtlinien und der Versorgungsrealität fordern Politiker nun Konsequenzen. Ein fraktionsübergreifender Antrag “Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums” verlangt die Einrichtung eines systematischen Beobachtungssystems. Die Beratung dazu soll am 20. März erfolgen.

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