Zentralkomitee der deutschen Katholiken votiert für ‘Vielfalt’
“Außerdienstliches Verhalten” sei letztlich “rechtlich nur bedeutsam, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist, grundlegende Werte der katholischen Kirche verletzt und dadurch deren Glaubwürdigkeit beeinträchtigt wird”
Zentralkomitee der deutschen Katholiken votiert für ……. Vielfalt (catholicnewsagency.com)
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Von Martin Bürger
Berlin, 12. Dezember 2022 (CNA Deutsch)
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat bei seiner Vollversammlung einen Antrag “auf Anerkennung von Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen” mit “großer Mehrheit” angenommen. Wie das ZdK am Samstag mitteilte, begrüße der Antrag auch das geplante neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung, wonach man unkompliziert einmal jährlich seine “Geschlechtsidentität” in behördlichen Dokumenten wie einem Personalausweis ändern können soll.
Kirchliches Arbeitsrecht
Die ZdK-Vollversammlung forderte “von den deutschen Bischöfen, die Ende November erfolgte Änderung der Kirchlichen Grundordnung schnellstmöglich in Kraft zu setzen und dabei mitzuwirken, die kirchliche Sexualmoral den Erkenntnissen der Humanwissenschaften anzupassen.
Die deutschen Bischöfe hatten im November das bereits angekündigte neue kirchliche Arbeitsrecht verabschiedet, wonach die private Lebensgestaltung – etwa zivile Wiederheirat oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung – in ihrem Kernbereich für das Arbeitsverhältnis keine Rolle mehr spielt.
In der neuen “Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ heißt es: „Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“
Voraussetzung für alle Mitarbeiter sei lediglich „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und die Bereitschaft, den christlichen Charakter der Einrichtung zu achten und dazu beizutragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen“. Für pastorale und katechetische Aufgaben gelte, dass sie „nur Personen übertragen werden“ können, „die der katholischen Kirche angehören“.
„Außerdienstliches Verhalten“ sei letztlich „rechtlich nur bedeutsam, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist, grundlegende Werte der katholischen Kirche verletzt und dadurch deren Glaubwürdigkeit beeinträchtigt wird“.
Selbstbestimmungsgesetz
Mit Blick auf den Staat erklärte das ZdK in der Pressemitteilung vom Samstag: „Die politisch Verantwortlichen müssten existierende Diskriminierungen ‚hinsichtlich des Geschlechtes und der sexuellen Orientierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland aufheben‘.“
In einem Eckpunktepapier hatte die Bundesregierung im Juni 2022 erklärt: „Volljährige Personen können im Sinne einer echten Selbstbestimmung die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen durch Erklärung mit Eigenversicherung veranlassen.“ Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sind die Eltern zuständig. Danach können die Minderjährigen „selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten“ ihre Erklärung abgeben.
„Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen“, so der Plan der Bundesregierung.
Die Änderung der „Geschlechtsidentität“ soll einmal jährlich möglich sein, was „dem Übereilungsschutz“ diene und „die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches“ sicherstelle.
Vor diesem Hintergrund betonte das ZdK in der Pressemitteilung: „Ein diskriminierungsfreier Umgang mit trans* und inter*Menschen in Gesellschaft und Kirche sei überfällig. Es sei gut, dass ein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt zu ändern sei.“
Sexueller Missbrauch
Die ZdK-Vollversammlung stimmte auch mehrheitlich dafür, „die Rechte Betroffener von sexuellem Missbrauch zu stärken und das Strafgesetzbuch zu erweitern“. So müsse „das Recht auf individuelle Aufarbeitung“ gesetzlich verankert und „die Aufarbeitung in Institutionen intensiver als bislang“ begleitet werden.
„Die Kirche müsse den sexuellen Missbrauch an Erwachsenen konsequent in den Auftrag der Aufarbeitungskommissionen aufnehmen“, so das ZdK. „Die Vollversammlung forderte weiter, den sexuellen Missbrauch innerhalb von Seelsorgeverhältnissen explizit unter Strafe zu stellen.“
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