Erzbischof Gänswein ***UPDATE

Erzbischof Gänswein: Benedikt XVI. begrüsst Aufklärung in München, betet für die Opfer

Quelle
Vatikan: Missbrauch von Minderjährigen. Stellungnahme der Kirche
*Zum Kontext: Die Geschichte des Umgangs mit dem Verbrechen sexuellen Missbrauchs
**Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
***”Verantwortung ist immer personal” – Reaktionen auf das Missbrauchsgutachten in München

Von CNA Deutsch Nachrichtenredaktion

Vatikanstadt, 20. Januar 2022 (CNA Deutsch)

Anlässlich der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens in München am heutigen Donnerstag hat Papst emeritus Benedikt XVI. mitteilen lassen, dass er für die Opfer sexueller Gewalt betet.

Erzbischof Georg Gänswein, der Privatsekretär von Benedikt XVI., sagte Reportern, der emeritierte Papst werde die umfangreiche Untersuchung in den kommenden Tagen lesen.

Das Gutachten, das heute Vormittag veröffentlicht wurde, hat zwar keine Belege für eine Schuld des emeritierten Papstes gefunden, doch Anwälte der Kanzlei äusserten den Schluss, dass der Erzbischof während seiner Amtszeit von 1977 bis 1982 vier Fälle mutmasslich falsch gehandhabt habe.

Benedikt XVI., der die Aufklärung begrüsst und alle Vertuschungsvorwürfe vehement zurückweist, hat den Ermittlern, die den Bericht verfasst haben, 82 Seiten mit Anmerkungen geschickt.

Gänswein sagte: “Benedikt XVI. hatte bis heute Nachmittag keinen Zugang zu dem mehr als 1.000 Seiten umfassenden Bericht der Anwaltskanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl. In den kommenden Tagen wird er den Text mit der nötigen Aufmerksamkeit prüfen.”

“Der emeritierte Papst drückt, wie er es in den Jahren seines Pontifikats schon mehrfach getan hat, seine Erschütterung und Scham über den Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker aus und bringt seine persönliche Nähe und sein Gebet für alle Opfer zum Ausdruck, von denen er einige anlässlich seiner apostolischen Reisen getroffen hat.”

Die Kanzlei “Westpfahl Spilker Wastl” hatte in einem Gutachten den Umgang der Verantwortlichen der Erzdiözese mit Zeitraum von 1945 bis 2019 untersucht und heute Vormittag einen entsprechenden Bericht vorgestellt. Wie CNA Deutsch berichtete, stand dabei das Verhalten des aktuellen Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, sowie das des früheren Erzbischofs und heutigen emeritierten Papstes Benedikt XVI. im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit.

Kardinal Marx schweigt bislang zu Vorwürfen

Für eine Überraschung so Anwältin Marion Westpfahl betont man habe Kardinal Reinhard Marx “ausdrücklich” eingeladen, zur Pressekonferenz zu erscheinen. Dieser Einladung sei er jedoch nicht gefolgt. “Wir bedauern sein Fernbleiben ausserordentlich”, so Westpfahl wörtlich.

Statt dessen mit einer eigenen Stellungnahme hat der Erzbischof von München und Freising heute Abend auf die Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens reagiert, das auch ihn in zwei Fällen belastet. Er sei “erschüttert und beschämt”, so der Erzbischof.

Zu den Vorwürfe gegen seine Person durch die Gutachter – bis hin zu der Kritik, rechtswidrig gehandelt zu haben – äusserte sich Marx jedoch nicht. Stattdessen äusserte er die Ansicht, der umstrittene “Synodalen Weges” sei ein gutes Mittel der Aufarbeitung der Missbrauchskrise.

Marx, werfen die Gutachter insgesamt zwei Fälle von Fehlverhalten vor: Der Erzbischof habe dabei keine Massnahmen ergriffen, um auf die Missbrauchsopfer zuzugehen und ihnen weitere Hilfen zukommen zu lassen. Zudem habe er rechtswidrig gehandelt: Marx habe die Fälle nicht der Glaubenskongregation in Rom gemeldet.

Allerdings habe Marx, so die Gutachter, in seiner Stellungnahme betont, dass die Hauptverantwortung für die Bearbeitung solcher Fälle seiner Meinung nach jedoch beim Ordinariat und dem Generalvikariat läge. Sollten diese ihren Pflichten nicht nachgekommen sei, empfinde er dafür lediglich eine “moralische Verantwortung”.

Rechtsanwalt Pusch merkte dazu an, dass Marx betont habe, ihm als Erzbischof unterliege hauptsächlich die “Verkündigung des Wortes Gottes”.

Diese Einschätzung werde von den Gutachtern jedoch “nicht uneingeschränkt geteilt”. Marx’ Argumentation greife zu kurz, so der Anwalt, wenn er die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit auf die ihm unterstellten Funktionsträger zuweise. Pusch wörtlich:

“Wann, wenn nicht im Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist die Einordnung einer Thematik als ‘Chefsache’ zu treffen? Erst recht gilt dies, wenn die einschlägigen Regelwerke dem Diözesanbischof eine zentrale Rolle zuweisen. Dass Erzbischof Kardinal Marx diese wahrgenommen hätte, war für uns nicht festzustellen.”

Vielmehr hätte es “gewisse Änderungen” im Umgang von Kardinal Marx mit Missbrauchsänderungen erst ab dem Jahr 2018 gegeben.

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte Marx im Juni letzten Jahres dem Papst erfolglos seinen Rücktritt angeboten, und einen weiteren Versuch nicht ausgeschlossen.

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