Wie planen deutsche Bistümer den Advent und Weihnachten?

Neue Corona-Regelungen: Wie planen deutsche Bistümer den Advent und Weihnachten?

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Kardinal Marx nimmt wieder an Terminen teil — Impfung empfohlen aber freigestellt — Dispens in vielen Diözesen weiter in Kraft

Von Rudolf Gehrig

Berlin, 19. November 2021 (CNA Deutsch)

In einer Woche beginnt die Adventszeit und in vielen Gemeinden herrscht noch Unsicherheit, wie das kommende Weihnachtsfest ablaufen wird. In vielen Bundesländern wurden die Anti-Corona-Massnahmen angesichts steigender Inzidenzen bereits verschärft.

Welche Auswirkungen das auf die Gottesdienstgestaltung der Kirche haben könnte, erklären wir hier in einer kleinen Übersicht:

Werden Weihnachtsgottesdienste verboten?

Bisher sieht es nicht danach aus, dass die Bundesregierung öffentliche Gottesdienste komplett verbieten wird. Jedoch hatte es bereits zu Ostern den Versuch gegeben, Druck auf die Kirchen auszuüben und alle öffentlichen Gottesdienste abzusagen (CNA Deutsch hat berichtet). Eine entsprechende “Bitte” der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel erntete damals scharfe Kritik mit Verweis auf die Religionsfreiheit als eines der zentralen Grundrechte.

Nach Protesten und den Reaktionen der deutschen Bistümer hatte Merkel einen Rückwärtssalto hingelegt: Sie zog die Bitte zurück, und gab zu, dass die “Osterruhe”, wie die Regierungen von Bund und Ländern das Ganze nennen wollten, ein Fehler war (CNA Deutsch hat berichtet).

Ob die Bundesregierung an Weihnachten wieder einen ähnlichen Versuch starten wird, bleibt abzuwarten. Mit grosser Sicherheit zeichnet sich jedoch schon jetzt ab, dass die Christmette (wie auch die Gottesdienste zur Adventszeit) wohl weiter kaum ohne Auflagen stattfinden dürfen.

Dürfen Ungeimpfte die Heilige Messe besuchen?

Für Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, da der Bischof des jeweiligen Bistums – ähnlich wie im föderalen System der Bundesländer – eigenständig entscheiden kann.

Viele Diözesen haben bereits angedeutet, dass – anders als bisher – Gottesdienste der 2G-Regel (genesen oder geimpft) unterliegen. Das bedeutet, dass auch vor der Christmette am Kircheneingang der Impfpass oder der Genesungsnachweis kontrolliert werden soll. Ungeimpfte, die nicht von Covid-19 genesen sind, dürfen nicht an diesem Gottesdienst nicht teilnehmen, auch dann nicht, wenn sie einen negativen Covid-Test vorweisen können.

Parallel soll es Ausnahmen geben. So hat das Erzbistum Berlin und das Bistum Rottenburg-Stuttgart festgelegt, dass in jeder Pfarrei sonn- und feiertäglich ein Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert werden kann, an dem dann Ungeimpfte teilnehmen können, sofern sie negativ getestet wurden.

Im Falle des Bistums Rottenburg-Stuttgart heisst es dazu wörtlich:

“Eine dritte unerlässliche Voraussetzung zur Anwendung der 2G-/3G-Regel für Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit lautet, dass dadurch niemand von deren Besuch ausgeschlossen werden darf. Die neue Möglichkeit könne folglich nur dann Anwendung finden, wenn am gleichen Tag mehrere Gottesdienste stattfinden, von denen mindestens eine Feier ohne 2G- oder 3G-Regel angeboten wird. Grundsätzlich bleiben so nämlich die bestehenden Regelungen für die Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste, die sich in den vergangenen Wochen bewährt haben, in Kraft und für ihren Besuch ist kein Nachweis erforderlich (…) Mischformen, in denen im gleichen Gottesdienst die ‘ohne 2G-/3G-Regel’ und die ‘2G-/3G-Regel’ zur Anwendung kommen, zum Beispiel in verschiedenen Bankbereichen, werden ganz ausgeschlossen.”

Darf die Kirche Ungeimpfte von der Sakramentenspendung ausschliessen?

Nein. Beobachter vermuten, dass die Alternative, alle Gottesdienste grundsätzlich der 2G-Regel zu unterwerfen und zusätzlich “Gottesdienste für Ungeimpfte” anzubieten, die der 3G-Regel unterliegen, ein “kirchenrechtliches Schlupfloch” sein könnte, um Ungeimpfte nicht vom Sakrament der Eucharistie auszuschliessen, ohne sie am regulären Gemeindegottesdienst teilnehmen zu lassen.

Gegenüber CNA Deutsch erklärte der Kölner Kirchenrechtler Gero Weishaupt am Freitag, dass die Kirche Ungeimpfte nur dann vom Gottesdienst ausschliessen könne, wenn die Bischöfe diese Personen gleichzeitig vom Sonntagsgebot dispensieren. Weishaupt wörtlich:

“Für eine Dispens, also der Freistellung von einem Gesetz bzw. Kirchengebot – hier Messbesuch für einen Einzelfall – ist immer ein gerechter und vernünftiger Grund gefordert. Die gegewärtige pandemische Lage ist ein solcher.”

Ist die Sonntagspflicht noch immer aufgehoben?

In den meisten Bistümern Deutschlands haben die Bischöfe die Dispens von der Sonntagspflicht bisher noch nicht zurückgenommen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Von vielen Diözesen wird als Alternative noch immer auf die Live-Übertragungen verwiesen. So bietet unter anderem der katholische Fernsehsender EWTN.TV ein umfangreiches Programm an.

Zur Frage nach der Gültigkeit von Fernsehgottesdiensten hat CNA Deutsch bereits zur Osterzeit einen Artikel mit allen relevanten Informationen veröffentlicht. Sie finden ihn hier.

Was sagen der Papst und die Bischöfe zum Thema Impfung?

Papst Franziskus ist – wie auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. – gegen Corona geimpft (CNA Deutsch hat berichtet).

Wiederholt hatte Papst Franziskus zur Impfung aufgerufen, teils mit drastischen Worten. So sagte er im September auf einer Pressekonferenz während eines Flugs:

“Die Menschheit hat eine Geschichte der Freundschaft mit Impfstoffen. Als Kinder wurden wir gegen Masern geimpft, gegen andere Krankheiten, gegen Polio. Alle Kinder wurden geimpft, und niemand hat etwas gesagt”.

Weiter erklärte der Pontifex: “Dann geschah dies [der Widerstand]. Das lag vielleicht an der Virulenz, an der Ungewissheit nicht nur über die Pandemie, sondern auch über die verschiedenen Impfstoffe und auch an dem Ruf einiger Impfstoffe, die nichts anderes als destilliertes Wasser sind. Dies hat bei den Menschen Angst ausgelöst. Dann gibt es andere, die sagen, dass es eine Gefahr ist, weil man sich mit dem Impfstoff ansteckt. Es gibt so viele Argumente, die zu dieser Spaltung geführt haben”.

Auch ein Vielzahl von Bischöfen hat zur Impfung aufgerufen. Neben dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ermutigten auch der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB, der Passauer Bischof Stefan Oster SDB sowie der Augsburger Bischof Bertram Meier die Gläubigen, sich impfen zu lassen.

Bischof Bertram Meier hatte noch zu Beginn des Jahres für Aufregung gesorgt, als ihm öffentlich “Impfdrängelei” und die Verschaffung “unstatthafter Vorteile” vorgeworfen wurde (CNA Deutsch hat berichtet).

Der Wiener Erzbischof, Kardinal Christopf Schönborn, hatte sogar gestattet, ab August im Wiener Stephansdom eine “Impfstrasse” einzurichten.

Warum haben manche Gläubige Bedenken gegen die Corona-Impfung?

Nach fast zwei Jahren seit Beginn der Coronavirus-Pandemie, in dem durch die Lockdown-Massnahmen der Bundesregierung nicht nur das gesellschaftliche, sondern auch das religiöse Leben zeitweise zum Erliegen kam, lehnen noch immer manche Menschen eine Impfung gegen Covid-19 ab. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Zum einen halten es manche Beobachter für gefährlich, die vom Grundgesetz garantierten Bürgerrechte an den Impfstatus der Bürger zu koppeln. Auch wenn die Bundesregierung eine “Impfpflicht” momentan noch ablehnt, fürchten Kritiker, dass eine solche Pflicht faktisch “durch die Hintertür” kommen könnte, sollte die Teilnahme an Grossveranstaltungen wie Konzerten, Stadienbesuchen oder Gottesdiensten künftig nur jenen Personen gestattet sein, die eine Impfung gegen das Coronavirus nachweisen können.

Während viele Bürger eine “Impfpflicht” zur “Rückgewinnung der Freiheitsrechte” ablehnen, gibt es auch Menschen – darunter Katholiken – die ethische Bedenken anmelden, was einzelne Impfstoffe betrifft.

Sind die Impfstoffe moralisch vertretbar?

Wie CNA Deutsch berichtete, erklärte die Glaubenskongregation im Dezember 2020, dass Impfstoffe gegen Covid-19, “die als medizinisch sicher und wirksam anerkannt sind”, angesichts der Gefahr der Pandemie grundsätzlich moralisch vertretbar sind.

In Übereinstimmung mit früheren Richtlinien, darunter der Instruktion Dignitatis Personae aus dem Jahr 2008, entschied die Kongregation, dass dort, wo nur und allein unter ethisch fragwürdigen Umständen Impfstoffe entwickelt wurden, es “moralisch akzeptabel” ist, solche einzusetzen. Das gilt auch für Impfstoffe, zu deren Vorgeschichte abgetriebene Embryone gehören – angesichts der “ernsten Gefahrenlage”. Die Note des Vatikans betont:

“In diesem Fall können alle Impfstoffe genutzt werden im sicheren Bewusstsein, dass der Rückgriff auf diese Impfstoffe keine formelle Beteiligung an Abtreibung bedeutet.”

“Der wesentliche Grund dafür, die Verwendung dieser Impfstoffe als moralisch zulässig zu betrachten, liegt darin, dass die Art der Mitwirkung am Bösen – passive materielle Mitwirkung – bei der beschafften Abtreibung, aus der diese Zelllinien stammen, auf Seiten derer, die die daraus resultierenden Impfstoffe verwenden, fern liegt”.

“Die moralische Pflicht, eine solche passive materielle Kooperation zu vermeiden, ist nicht verpflichtend, wenn eine schwerwiegende Gefahr besteht”, so die Kongregation. Die Coronavirus-Pandemie sei ein solcher Fall.

Die Verwendung der “als klinisch sicher und wirksam anerkannten Impfungen” könne “mit gutem Gewissen” vollzogen werden, so die Kongregation weiter. Jedoch müsse deutlich werden, dass dies “in keiner Weise eine moralische Befürwortung der Verwendung von Zelllinien” impliziere, die von abgetriebenen Kindern stammen.

Gibt es eine Impfempfehlung durch den Vatikan?

Ja, die gibt es. Die Glaubenskongregation betont auch, dass “die praktische Vernunft” deutlich mache, dass die Impfung in der Regel keine moralische Verpflichtung darstellt und daher freiwillig sein muss: Die Frage, ob man sich impfen lassen will, hängt in jedem Fall nur von der Pflicht zum Schutz der eigenen Gesundheit ab, sondern auch von der Pflicht gegenüber dem Gemeinwohl ab.

Daher, so die Kongregation weiter, kann “in Ermangelung anderer Mittel, um die Epidemie zu stoppen oder gar zu verhindern”, eine Impfung empfohlen werden, “insbesondere zum Schutz der Schwächsten und Gefährdetsten”.

“Diejenigen, die jedoch aus Gewissensgründen Impfstoffe ablehnen, die mit Zelllinien von abgetriebenen Föten hergestellt wurden, müssen ihr Möglichstes tun, um durch andere prophylaktische Mittel und angemessenes Verhalten zu vermeiden, dass sie zu Trägern der Übertragung des Infektionserregers werden”.

Der Impfstoff gegen den Coronavirus ist moralisch akzeptabel, erklärte die Glaubenskongregation, wie CNA Deutsch berichtete.

Wie geht es dem kürzlich an Covid-19 erkrankten Kardinal Reinhard Marx?

Wie CNA Deutsch Anfang November berichtete, erkrankte auch der Münchener Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, trotz Impfung an Covid-19 und befand sich seitdem mit “leichten Symptomen” in häuslicher Isolation im erzbischöflichen Palais in der Münchner Innenstadt.

Am heutigen Freitagabend teilte das Erzbistum München und Freising mit, dass Marx wieder genesen sei und negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Das Ende der angeordneten Isolation sei vom Münchner Gesundheitsreferat bestätigt worden.

Nach zweiwöchiger häuslicher Isolation nimmt der Erzbischof somit wieder an öffentlichen Terminen teil, beginnend mit dem Pontifikalamt anlässlich des diözesanen Korbiniansfestes, das Marx am morgigen Samstag, 20. November, um 10 Uhr im Freisinger Mariendom feiert.

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