Apostolische Konstitution ‘Episcopalis communio’

Franziskus – Apostolische Konstitution ‘Episcopalis communio’ – Über die Bischofssynode

QuelleVollständiges Dokument
Kathpedia
Vatikan: Bischofssynode
Papst will Bischofssynoden neu regeln
Episcopalis Communio: So ändert Franziskus die Bischofssynode

1. Die bischöfliche Gemeinschaft (Episcopalis communio) mit Petrus und unter Petrus manifestiert sich in besonderer Weise in der Bischofssynode, die von Paul VI. am 15. September 1965 errichtet wurde und eines der wertvollsten Vermächtnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils darstellt[1]. Die Synode – neu als Institution, aber von ihrer Idee her auf früheste Zeiten zurückgehend – stellt dem Papst, in der von ihm selbst bestimmten Art und Weise, eine fruchtbare Zusammenarbeit in Angelegenheiten von grösserer Bedeutung zur Verfügung, d.h. in solchen, die besondere Kenntnis und Umsicht zum Wohle der ganzen Kirche erfordern.

Auf diese Weise zeigt die Bischofssynode, »die den gesamten katholischen Episkopat vertritt, dass alle Bischöfe in der hierarchischen Gemeinschaft an der Sorge für die ganze Kirche teilhaben«[2].

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