Wunder der Heiligen sind Zeichen für Gegenwart Gottes

Erzbischof Bartolucci zur Reform des Heiligsprechungsverfahren  UPDATE

Quelle
Kongregation für die Selig – und Heiligsprechungsprozesse

Die Wunder der Heiligen seien ein Zeichen für die Gegenwart Gottes und für die Heiligkeit der Heiligen, so stellt Erzbischof Marcello Bartolucci, Sekretär der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen, in einer Stellungnahme zur Überprüfung der Wunder und zum neuen Regelwerk fest. Wunder seien keinesfalls Randereignisse, Jesus selbst habe seine Identität mit Wundern offenbart. In den Wundern zeige sich der „Finger Gottes“. Dieser Umstand rechtfertige das menschliche Urteil über die Heiligkeit. Diese Auffassung sei in der Kirche fest verankert bis in die moderne Zeit und werde auch von Benedikt XVI. und Papst Franziskus vertreten.

Erzbischof Bartolucci gibt in seiner Darstellung einen kurzen geschichtlichen Abriß über die Entwicklung des Heiligsprechungsverfahren. Bis zum 12./13. Jahrhundert war die Aufnahme der Wunder in eine Liste ausreichend. Im Laufe der Jahrhunderte wurde das Verfahren immer weiter perfektioniert, bis schließlich 1983 der heilige Johannes Paul II. die bis heute gültigen Normen veröffentlichte.

Der in den Normen vorgeschriebene Rat der Ärzte wird seit 1610 zum ersten Mal anlässlich der Heiligsprechung des heiligen Carlo Borromeo hinzugezogen, seit 1678 ist er obligatorisch. 1917 wurde im Kanonischen Recht festgelegt, dass zunächst zwei Ärzte eine medizinische Untersuchung des Wunders vornehmen müssen, bevor die Theologen Zugang haben. Bis heute arbeiten Wissenschaft und Theologie bei der Untersuchung eines Wunders getrennt voneinander. Pius XII. erweiterte 1948 die wissenschaftliche Untersuchung, indem er die beiden Ärzte durch eine Kommission ersetzen ließ, die seit 1959 als „Consulta Medica“ praktiziert. Die Einrichtung dieser Institution bezeichnet Erzbischof Bartolucci als Wende im Heiligsprechungsverfahren.

Das Regelwerk dieser Institution wurde ab September 2015 einer Überarbeitung unterzogen, die von einer Kommission unter dem Vorsitz von Erzbischof Bartolucci geleitet wird. Am 27. Juni 2016 konnte die Kommission ein Arbeitsergebnis vorlegen, dass einige Beschränkungen des bisher gültigen Regelwerks vorsah und das am 24. August 2016 von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im Auftrag von Papst Franziskus genehmigt wurde. Wie Erzbischof Bartolucci darlegt, orientiere sich die aktuelle Fassung am Regelwerk, das der selige Paul VI. am 23. April 1976 approbiert habe. Die Überarbeitung umfasse sprachliche Änderungen, Verfahrensänderungen und einige Neuheiten, wie z.B. das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit, um den nächsten Verfahrensschritt einleiten zu können.

Ziel der Überarbeitung sei eine geschichtlich und wissenschaftlich nachvollziehbare Dokumentation des Wunders, seine objektive und kompetente Untersuchung durch medizinische Spezialisten und den theologischen Rat. Allein dem Papst stehe am Ende des Verfahrens das Recht zu, das Wunder zu bestätigen.

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