D: Brandmüller verteidigt „Dubia“-Anfrage

Das Papstschreiben „Amoris laetitia“

Quelle
Walter Kardinal Brandmüller – Theologe und Kirchenhistoriker – Interview
Literatur Walter Kardinal Brandmüller

„Es ist Dogma, dass die Ehe ein Sakrament und infolgedessen unauflösbar ist.“ Das betonte der deutsche Kurienkardinal Walter Brandmüller. Er verteidigte die von ihm mitverfasste „Dubia“-Anfrage an Papst Franziskus. Zwar verstehe Kardinal Brandmüller die Kritik, die die Veröffentlichung der Fragen ausgelöst habe, doch der Schritt sei – so betonte der emeritierte Kardinal – aber erst „nach monatelangem Warten auf Antwort“ erfolgt. Das sagte Brandmüller im Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Brief an den Papst sei geschrieben worden „vor allem im Hinblick darauf, dass viele Gläubige dieselben Fragen hatten und haben und auch auf Antwort warten.“ Sie hätten zwar um Audienz gebeten, aber auch darauf keine Antwort bekommen, so der 88-Jährige.

Seine Einstellung zur Unauflösbarkeit der Ehe ist eindeutig: „Wer behauptet, man könne zu Lebzeiten seiner rechtmäßig angetrauten Gattin eine neue Verbindung eingehen, der ist exkommuniziert, weil dies eine Irrlehre, eine Häresie ist.“ Wer immer sich einer schweren Sünde wie Ehebruch bewusst sei, könne zur Eucharistie nur hinzutreten, wenn er vorher Buße getan, gebeichtet habe und losgesprochen worden sei. Gelte die erneute zivile Heirat nach der Scheidung in der Kirche nicht mehr als Sünde, führe das zu einem Schisma, einer Spaltung der Kirche, warnte Brandmüller.

Grund für die vorgebrachten Dubia (Zweifel) ist das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ von 2016. Darin hatte der Papst angedeutet, dass Katholiken, die nach einer Scheidung zivil erneut geheiratet haben, zur Kommunion zugelassen werden könnten. Die Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond Leo Burke sowie die inzwischen verstorbenen Carlo Caffarra und Joachim Meisner baten Franziskus erst persönlich, dann im November vergangenen Jahres öffentlich um Klärungen hinsichtlich der Auslegung und Einordnung des Schreibens.

kna 28.10.2017 nh

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