‘Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen’
Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen
Quelle
Privatoffenbarung – kathpedia
Kongregation für die Glaubenslehre
Vorwort
1. Die Kongregation für die Glaubenslehre beschäftigt sich mit Fragen bezüglich der Förderung und des Schutzes der Glaubenslehre sowie der Moral. Sie ist darüber hinaus für die Untersuchung weiterer Probleme zuständig, die mit der Glaubenspraxis in Beziehung stehen, wie Fälle von Pseudo-Mystizismus, behaupteten Erscheinungen, Visionen und Botschaften, denen ein übernatürlicher Ursprung zugeschrieben wird.
In Wahrnehmung dieser zuletzt genannten schwierigen Aufgabe, die dem Dikasterium aufgetragen ist, wurden vor inzwischen schon über 30 Jahren die Normae de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus veröffentlicht. Dieses Dokument wurde, nachdem es von den Vätern der Kongregation in der Ordentlichen Versammlung beschlossen worden war, vom Diener Gottes Papst Paul VI. am 24. Februar 1978 approbiert und sodann vom Dikasterium am 25. Februar 1978 in Kraft gesetzt. Seinerzeit wurden diese Normae lediglich den Bischöfen zur Kenntnis gebracht, ohne dass eine amtliche Bekanntgabe erfolgte. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil diese Normen zu allererst die Hirten der Kirche ansprechen.
2. Im Laufe der Zeit wurde das Dokument bekanntlich schon in mehreren Sprachen in einigen Werken zur genannten Materie veröffentlicht, freilich ohne vorherige Genehmigung durch dieses zuständige Dikasterium. Heute muss man anerkennen, dass die wesentlichen Inhalte dieser wichtigen Verordnung allgemein bekannt sind. Deshalb hielt die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht, die genannten Normen zu veröffentlichen und zugleich eine Übersetzung in den wichtigsten Sprachen zur Verfügung zu stellen.
3 Die Problematik von Ereignissen, die mit übernatürlichen Phänomenen verbunden sind, ist weiterhin für das Leben und die Sendung der Kirche aktuell. Dies zeigte sich auch kürzlich wieder in der pastoralen Sorge der Bischöfe, die im Oktober 2008 zur XII. Ordentlichen Versammlung der Bischofssynode über das Wort Gottes zusammengekommen waren. Diese Sorge wurde von Papst Benedikt XVI. in einer wichtigen Passage des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Verbum Domini aufgegriffen, in der er die Problematik in den umfassenderen Horizont der Heilsökonomie einordnet. Es erscheint angebracht, hier an diese Lehräußerung des Papstes zu erinnern, die als Einladung zu verstehen, diesen übernatürlichen Phänomenen die ihnen zukommende Aufmerksamkeit zu schenken. Diesem Zweck soll auch die vorliegende Veröffentlichung dienen:
„Mit all dem bringt die Kirche das Bewusstsein zum Ausdruck, dass sie in Jesus Christus dem endgültigen Wort Gottes gegenübersteht; er ist »der Erste und der Letzte« (Offb 1,17). Er hat der Schöpfung und der Geschichte ihren endgültigen Sinn gegeben; deshalb sind wir berufen, in diesem eschatologischen Rhythmus des Wortes die Zeit zu leben, die Schöpfung Gottes zu bewohnen; »daher ist die christliche Heilsordnung, nämlich der neue und endgültige Bund, unüberholbar, und es ist keine neue öffentliche Offenbarung mehr zu erwarten vor der Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus in Herrlichkeit (vgl. 1Tim 6,14 und Tit 2,13)« (Dei Verbum, 4). Wie die Väter während der Synode in Erinnerung gerufen haben, »zeigt sich das Besondere des Christentums im Ereignis Jesu Christi, Höhepunkt der Offenbarung, Erfüllung der Verheißungen Gottes und Mittler der Begegnung zwischen dem Menschen und Gott. Er, „der von Gott Kunde gebracht hat“ (vgl. Joh 1,18), ist das einzige und endgültige Wort, das der Menschheit gegeben wurde« (Propositio, 4). Der hl. Johannes vom Kreuz hat diese Wahrheit wunderbar ausgedrückt: »Da Gott uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein einziges und endgültiges Wort ist, hat er uns in diesem einzigen Wort alles auf einmal gesagt und nichts mehr hinzuzufügen … Denn was er ehedem den Propheten nur teilweise kundgetan hat, das hat er in seinem Sohn vollständig mitgeteilt, indem er uns dieses Ganze gab, seinen Sohn. Wer darum den Herrn jetzt noch befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richtet, sondern Anderes und Neues sucht« (Der Aufstieg zum Berge Karmel, II, 22).“
Im Licht des oben Gesagten hebt Papst Benedikt XVI. hervor:
„Folglich hat die Synode empfohlen, »den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden« (Propositio, 47). Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben« (Katechismus der Kath. Kirche, Nr. 67). Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. Auf jeden Fall muss es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind (Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Die Botschaft von Fatima [26. Juni 2000]: Ench. Vat. 19, Nrn. 974-1021)“.[1]
4. Diese Kongregation hofft sehr, dass die offizielle Veröffentlichung der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen eine Hilfe bieten wird für das Engagement der Hirten der Katholischen Kirche bei der herausfordernden Aufgabe der Unterscheidung der vorgeblichen Erscheinungen und Offenbarungen, der Botschaften und Mitteilungen, oder – allgemeiner gesprochen – außergewöhnlicher Phänomene mit mutmaßlich übernatürlichen Ursprung. Zugleich soll der Text, so ist zu wünschen, auch Theologen und anderen Experten von Nutzen sein, die auf diesem Gebiet der lebendigen Erfahrung der Kirche tätig sind, das heutzutage eine gewisse Bedeutung hat und deshalb eine immer tiefere Reflexion erforderlich macht.
Vatikanstadt, am 14. Dezember 2011, dem Gedenktag des hl. Johannes vom Kreuz.
William Kardinal Levada
Präfekt
[1] Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini über das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche, 30. September 2010, Nr. 14: AAS 102 (2010) 695-996. Vgl. hierzu auch die Abschnitte im Katechismus der Katholischen Kirche, die dieser Thematik gewidmet sind (Nr. 66-67).
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