Gregor VII. und die Idee des Papsttums

Die Sache mit dem Primat

gregor-viiQuelle
Gregor VII.
Papst Pius IX.

Der Papst als letzter Garant des Glaubens

Ausserhalb der Kirche und von den säkularen Medien wird der Nachfolger Petri durchaus als eine moralische Autorität gesehen, die aber sofort zu wanken beginnt, wenn ein Pontifikat wie im Fall des Missbrauchsskandals 2010 durch eine Krisenzeit geht oder ein Papst sich mit unpopulären Äusserungen gegen den Zeitgeist stemmt.

In der Kirche kann eine falsch verstandene Papstverehrung dazu verleiten, sein Katholisch-Sein durch eine Art von Papolatrie zu definieren, die aber schnell sehr kurze Beine bekommen kann, wenn einem ein Papst schlicht und einfach nicht gefällt. Wer das Wesen und die Natur des römischen Primats verstehen will, muss in die Geschichte zurückgehen. Denn auch das Papsttum von heute speist sich immer noch aus der „Gregorianischen Reform“.

Gregor VII. und die Idee des Papsttums

Bereits im ersten christlichen Jahrtausend nahm der Bischof von Rom eine besondere Stellung im Kreis der Nachfolger der Apostel ein. Aber erst die „Gregorianische Reform“ gab dem petrinischen Primat die Gestalt, die er noch heute hat.

Von Armin Schwibach

Hildebrand von Soana, der spätere  Gregor VII., wurde zwischen 1015 und 1034 in Soana in der Toskana geboren. Er stammte aus einer einfachen Familie und gelangte bereits sehr jung nach Rom, wo ihn, wie er später schrieb, der „Fürst der Apostel von Kindesalter an nährte“. Hildebrand erhielt so in der Schule des Lateranpalastes seine Erziehung und wurde dann in den römischen Klerus aufgenommen. 1073 wurde er als Nachfolger des Petrus gewählt und offenbarte sich als einer der wichtigsten Päpste des Mittelalters und vielleicht der Geschichte. Gregor VII. starb am 25. Mai 1085 im Exil in Salerno, wohin er sich nach der letzten Exkommunikation Heinrichs IV. und des von diesem gestützten Gegenpapstes Clemens III. geflüchtet hatte. Mit den letzten Worten auf dem Sterbebett, die sein Grabspruch sind, umriss der Papst abschliessend sein Schicksal: „Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Böse gehasst, und deshalb sterbe ich in der Verbannung“.
Gregor VII. brachte in den letzten Zügen seine tiefe Überzeugung zum Ausdruck, als der Papst gehandelt zu haben, der einem Reformwerk sein Leben gewidmet hat.

Die „Gregorianische Reform“ der Päpste in der zweiten Hälfte des elften Jahrhunderts verweist in ihrem Namen zurecht auf Gregor VII. und war bestimmend für die Zukunft der Kirche und die Entfaltung der Idee und des Wesens des Papsttums, das mit dem Ersten Vatikanischen Konzil unter dem seligen Papst Pius IX. dem weiten Atem Gregor VII. folgend einen Abschluss gefunden hat. Ziel des gregorianischen Reformprojektes war es, die zentrale Stellung der Kirche von Rom innerhalb der „christianitas“ neu zu definieren, deren Freiheit gegenüber den weltlichen Herrschern zu behaupten und für die Zukunft zu sichern. Amt, Stellung und Wesen des Papstes wurden reformiert und die Kirchendisziplin zum erstrangigen Anliegen erhoben. Der Reformpapst sagte der Simonie, also dem Handel mit kirchlichen Ämtern und Pfründen und der Verleihung kirchlicher Ämter und Befugnisse an Nichtkleriker, den Kampf an und definierte abschliessend den Zölibat als verpflichtend.
Gregor VII. ist unter den Begriffen des „Investiturstreites“ und des „Ganges nach Canossa“ zusammen mit dem damaligen König und ab 1084 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Heinrich IV. (1050-1106) als Symbolfigur des Kampfes zwischen dem Papsttum und der weltlichen Macht bekannt, dies mit dem Ziel, so die gängige Meinung, die Oberhoheit des Papst-Königs über die weltlichen Mächte zu behaupten. 1075 verbot Gregor VII. unter Androhung der Exkommunikation die so genannte „Laieninvestitur“, das heisst: Bischöfe durften nicht von einem König oder Kaiser eingesetzt werden. Es war dies das erste Mal, dass der Papst in einer Angelegenheit von einer derartigen Tragweite direkt eingriff. Das Vorgehen des Papstes setzte der traditionellen Verbindung zwischen der Macht des Souveräns und den Bischöfen ein Ende.
Heinrich IV. führte daraufhin einen Bruch mit Rom herbei. Er berief ein Konzil von ihm treu ergebenen deutschen Kirchenmännern ein, das am 24. Januar 1076 in Worms begann, und liess Gregor VII. absetzen. Die deutschen Bischöfe warfen dem Papst Einmischung in die Angelegenheiten ihrer Diözesen sowie geringe Wertschätzung ihres Bischofsamtes vor. Gregor VII. antwortete am 14. Februar 1076 mit dem Kirchenbann für den König, der schwersten Kirchenstrafe, mit der in einer von Religiosität durchtränkten Welt ein Mensch nicht nur aus der Kirche, sondern aus dem gesamten sozialen Gefüge ausgeschlossen wird. Die Untertanen eines exkommunizierten Souveräns waren von ihrer Treuepflicht entbunden.
Die Kette des feudalen Gehorsams wurde so zerbrochen, was auch gewalttätige Rebellion zur Folge haben konnte. Heinrich IV. wurde somit isoliert, die deutsche Aristokratie stellte sich auf die Seite des Papstes. Der König hatte keine Wahl: Um seine politische Macht und seine Person zu retten, musste er mit dem Papst übereinkommen. So beschloss er, sich zum Schloss von Canossa im Südosten von Reggio Emilia zu begeben, wo sich Gregor VII. aufhielt.

Am 25. Januar 1077, dem Fest der Bekehrung des heiligen Paulus, erreichte Heinrich IV. das Schloss, barfuss und im Büsserkleid. Drei Tage verharrte er betend vor dem Schloss und flehte um die Vergebung des Papstes. Dann wurde er zu Gregor VII. vorgelassen, schwor feierlich, sich dem Willen des Papstes zu unterstellen und sagte seine Unterstützung im Konflikt zwischen Rom und den deutschen Bischöfen zu. Gregor VII. half dem vor ihm liegenden König eigenhändig, sich zu erheben, und nahm ihn wieder in die Kirche auf. Der Papst selbst reichte Heinrich IV. während der Feier der heiligen Messe die Kommunion. Der „Investiturstreit“ fand seinen vorläufigern Abschluss.
Eine beliebte Verzerrung der historischen Ereignisse reduziert den Investiturstreit auf ein rein „weltliches“ Aufeinanderprallen von zwei Machtansprüchen – dem des Papstes und dem des Königs. Der Papst wird gern als Herrscher dargestellt, der aus rein säkularen Gründen politische und wirtschaftliche Vorrangstellungen für sich behauptet. Im Zeitalter der Trennung von Kirche und Staat wird dies als Provokation und ungehörige Überschreitung der eigentlichen Kompetenzen gewertet. Abgesehen davon, dass es stets eine zweifelhafte und zu überprüfende Praxis darstellt, moderne Denkstrukturen zur Bewertung von historischen Epochen und Ereignisses heranzuziehen, ist es hingegen umso wichtiger, den wahren Grund des Vorgehens Gregors VII. herauszustellen, der in seiner Idee des Papsttums zu finden ist. Die gregorianische Kirchenreform geht von einer Neudefinition der päpstlichen Würde aus und stellt eine universale Jurisdiktion des Nachfolgers Petri sowie dessen absoluten Primat in der Lehre fest.
Die ganze Christianitas ist zum Gehorsam gegenüber dem Papst angehalten, als gehorche sie Gott selbst. Gregor VII. formulierte seine Lehre vom Papsttum 1075 im so genannten Dictatus Papae (vom Papst diktiert). In 27 Sätzen, die mit „quod“ (dass) beginnen, erläutert Gregor VII. das Wesen der Römischen Kirche und ihres Bischofs. Satz 26 erklärt die innere Motivation des Handelns des Papstes: Quod catholicus non habeatur, qui non concordat Romanae ecclesiae“ (Dass nicht für katholisch gilt, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen Kirche befindet). Die eine apostolische römische Kirche, die „vom Herrn allein gegründet worden ist“ (Satz 1), garantiert und definiert den wahren christlichen Glauben, insofern Romana ecclesia nunquam erravit nec imperpetuum scriptura testante errabit (die römische Kirche niemals in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der Schrift niemals irren wird; Satz 22). Zwanzig Sätze widmet Gregor VII. der Aufgabe des Papstes. Der Papst darf von niemandem gerichtet werden (19), sein Urteilsspruch kann von niemandem widerrufen werden und er selbst kann als einziger die Urteile aller widerrufen (18). Der Papst allein besitzt eine universale Jurisdiktion (2) und kann neues Recht schaffen, Gemeinden gründen, ein reiches Bistum teilen und arme Bistümer vereinigen (7), er allein kann Bischöfe absetzen und wieder einsetzen (3). Für Gregor VII. beschränkt sich die Tragweite seines „munus“ nicht auf den geistlichen Bereich, da es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen (12), und er Untergebene vom Treueeid gegenüber Sündern lösen kann (27). Die Bezeichnung „Papst“ unicum est in mundo (ist einzigartig auf der Welt; 11).
Oberflächlich gesehen handelt es sich bei den im Dictatus Papae vorliegenden Sätzen allein um die Festschreibung der universalen Macht des Papstes, die dieser unter dem Vorwand, an Gottes Statt zu sprechen, beispiellos auf den säkularen Bereich ausdehnt. Geht es aber Gregor VII., der 1606 von Papst Paul V. heilig gesprochen wurde, um die Behauptung eines Vorranges in weltlicher Sicht, durch die somit ein „Machthunger“ kodifiziert würde? Nein. Anliegen des heiligen Papstes ist es, die Prinzipien des christlichen Glaubens und des ihm unentbehrlichen Papsttums eindeutig vorzulegen. Dass Gregor VII. dabei die zeitbedingten Umstände und das „endliche Fleisch“ der Kirche als „corpus mysticum“ in diese Bestimmung mit einbezieht, mindert nicht das Wesen der grundsätzlichen Lehre.

Für Gregor VII. entspringt die weltliche Macht dem menschlichen Hochmut, während die Autorität des Bischofs und des Papstes von Gott, das heisst von der „pietas divina“ gestiftet ist. Aufgabe des Papstes und des Heiligen Stuhles ist es, so Gregor VII. in einem Brief an Bischof Hermann von Metz (25. August 1076), der Bosheit der „Glieder des Antichrist“ eine Grenze zu setzen, die dem Willen Gottes ihre eigenen Interessen voranstellen, während die „Glieder Christi“ allein Gottes Geboten gehorchen. Somit sei es nützlich, dass „die Könige und Kaiser in dem Moment, in dem ihr Sinn vom Wunsch ergriffen ist, über andere zu herrschen und sich der eigenen grossartigen Herrlichkeit zu rühmen, Gelegenheit haben, sich zu erniedrigen und Angst vor dem zu empfinden, was vorher Anlass ihrer Selbstzufriedenheit war“. So dürften die weltlichen Mächte nicht versuchen, sich die Kirche zu unterwerfen, als stehe sie in deren Dienst. Vielmehr müssten sie „denen dankbar sein, die ihre Augen darstellen, das heisst den Priestern, den Meistern und Vätern, und sie sollten sich anstrengen, ihnen die gebührende Ehre zu erweisen“.
Insofern bedeutete für Gregor VII. der mangelnde Gehorsam gegenüber dem „sacerdos“ und dem Papst die faktische Leugnung Gottes. Der Gehorsam hingegen ist für den „servus servorum Dei“ die Grundbedingung für die Zugehörigkeit zur Kirche als der Gemeinschaft der Glaubenden und der Wesensstruktur der Christianitas. Gregor VII. emanzipierte damit die Kirche aus dem politisch motivierten Filz und stiess die alte, auf Karl den Grossen zurückgehende politische Ordnung des Verhältnisses von kirchlicher Befugnis und weltlicher Macht für immer um, indem er das Kirchliche dem säkularen Einfluss entziehen wollte.
Tritt man einen Schritt zurück und betrachtet man die Geschichte des Investiturstreites unter diesem übergeordneten und auf die transzendente Dimension hingeordneten Gesichtspunkt, wird deutlich, dass die „Gregorianische Reform“ und die damit verbundene Formulierung der Idee des Papsttums (abgesehen von den weiterhin fortdauernden Konflikten, die vor allem die Moderne zeichneten) den Grundstein für die Ausformung der Gegenwart des Papstes in der Kirche der Gegenwart darstellt. Gregor VII. hebt die universale Rolle des Papstes hervor; er lässt es nicht zu, den Papst nur als einen Machtfaktor unter anderen zu sehen, der eventuell einem auszuhandelnden Konsens unterworfen wäre. Er legt vielmehr den Grund für die Definition der weltkirchlichen Bestimmung des Papstes und die explizite Formulierung der Unfehlbarkeit, wie sie das Erstes Vatikanische Konzil 1870 dogmatisch ausspricht: „Wenn der Römische Papst ex cathedra spricht, das heisst wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Amtsgewalt endgültig entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheissen ist, jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in der endgültigen Entscheidung über eine Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet wissen wollte. Daher sind solche endgültige Entscheidungen des römischen Bischofs aus sich selbst, nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche, unabänderlich“ (Pastor aeternus, 21).
Der heilige Gregor VII. ist somit weit davon entfernt, nur ein „Papst der Geschichte“ zu sein, der in die in Schulbüchern übliche vorurteilsbehaftete Klischees gepresst werden könnte. Sein Reformwerk wirkt direkt bis in die heutige Zeit weiter, insofern sein Bestreben, der Kirche ihren Freiheitsraum zu sichern, gerade in einer Zeit der radikalen Entgegensetzung von „Laizität“ und Glauben, der säkularistischen Ausgrenzung Gottes aus dem öffentlichen Leben, der Selbstsetzung eines Über-Menschen an Gottes Stelle verbunden mit einem unterschwelligen, aber aggressiven Kampf gegen die Kirche eine neue Gewichtung erfährt.
Gleiches gilt für das innerkirchliche Verhältnis zum Papsttum. Ereignisse aus der jüngsten Zeit wie der Skandal um die Rücknahme einer vom Papst unterzeichneten Bischofsernennung aufgrund des Druckes von Gruppen unter stiller Duldung oder expliziter Mitwirkung von Bischöfen, wie dies in Österreich zu Beginn des Jahres 2009 der Fall war, machen die Aktualität der Problematik der „Investitur“ deutlich und offenbaren nach wie vor die Existenz von nationalkirchlichen Reduktionismen und Überheblichkeiten (verbunden mit einer inneren Abkehr von den Grundfesten des Glaubens und der Lehre) gegenüber dem Lehramt und der „auctoritas“ des Papstes. Ähnliches gilt für die Rücknahme der Exkommunikation der vier unrechtmässig geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. und die anschliessenden heftigen und aggressiven Polemiken gerade seitens einiger Bischöfe, die Benedikt XVI. damals dazu veranlassten, einen Brief an die katholischen Bischöfe der Welt zu schreiben.
Auch was die Kirchendisziplin und den immer gern „kritisierten“ Pflichtzölibat in der lateinischen Kirche betrifft, ist Gregor VII. als massgebend zu zitieren. Der Zölibat ist entgegen eines Gemeinplatzes keine „Erfindung des Mittelalters“. Die Wirklichkeit des Zölibates als hohem geistlichen Gut wurzelt in den Anfängen der Kirche. Bereits Bischof Epiphanius von Salamis (Zypern) kennt im vierten Jahrhundert den Zölibat als Gesetz der Kirche für das Priestertum. Das Konzil von Granada (um 300) und dann die Römische Synode von 386 erklärten die Ehelosigkeit zum priesterlichen Ideal. Ab dem Beginn des zweiten Jahrtausends behaupteten die Päpste jedoch den Zölibat verstärkt. Gregor VII. verfügte, dass Kleriker, die ihre Frauen nicht aufgeben, unmittelbar ihre kirchliche Würde verlieren. Mit der starken Betonung des Zölibates wollte der Papst – neben der Lösung wirtschaftlicher und das Vermögen der Kleriker betreffende Probleme – den absoluten Primat des Geistlichen und des Wertes der Jungfräulichkeit im Gebaren der Kirche sanktionieren. Der heilige Papst wollte heilige Priester, die nichts Gott voranstellen, nur so wahrhaft frei sein können und die Freiheit der Kirche als solche garantieren.
Das Reformwerk Gregors VII. war zutiefst in der Heiligen Schrift verwurzelt. Der Papst verstand es, „die Zeichen der Zeit“ zu lesen und eine Grundlage für das auszuformen, was heute als Dialog der Kirche mit der Welt bezeichnet wird. Gerade der Lebensstil des Priesters sollte Zeichen seiner innigen und ausschliesslichen Beziehung zu seinem Herrn sein.

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