Urteil im Vatileaks 2-Prozess ergangen

Haftstrafen für Vallejo Balda und Chaouqui

Vatikan-Messe-auf-dem-PetersplatzQuelle
Vatileaks 2-Prozess richtet sich nicht gegen Pressefreiheit

Rom, zenit.org, 7. Juli 2016, Britta Dörre

Das Urteil im Vatileaks-Prozess, das heute abend nach acht Monaten Prozessdauer veröffentlicht wurde, begleitete P. Federico Lombardi, SJ, Direktor des Pressesaals des Vatikans, mit einer Begleitnote, in der einige Anmerkungen zum Prozess und seiner Notwenigkeit niederlegte. P. Lombardi erklärt, der Prozess sei erforderlich gewesen, da es ein Gesetz aus dem Jahr 2013, also jungen Datums, für den Fall von Informationsmissbrauch gebe.

Die fünf Angeklagten waren der Verbreitung vertraulicher Informationen angeklagt. Dem Sachverhalt wurde in umfassenden Verhandlungen minutiös nachgespürt. Heute entschied das Gericht:

Die Vergehen, deren Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi angeklagt worden sind, trugen sich ausserhalb der Rechtszuständigkeit des Vatikans zu; beide bekleiden keine Ämter im Sinne des Strafrechts im Vatikan.

Angel Lucio Vallejo Balda, Francesca Immacolata Chaouqui und Nicola Maio sind nicht gemäss Art. 248 c.p. strafbar und werden daher in diesem Punkt freigesprochen.

Nicola Maio ist nicht gemäss Art. 63, 64 strafbar und daher freizusprechen.

Angel Lucio Vallejo Balda ist gemäss Art. 116 bis c.p. strafbar und wird zu achtzehn Monaten Haft verurteilt. Francesca Immacolata Chaouqui wird zu einer Haftstrafe von zehn Monaten wegen der Handlungen verurteilt, die im Zusammenhang mit Vallejo Balda nachgewiesen werden konnten. Die Prozesskosten sind von Vallejo Balda und Chaouqui zu bestreiten.

Wie P. Lombardi in seiner Anmerkung darlegt, habe der Vatikan in den letzten Jahren sein Rechtssystem und das Strafrecht den alltäglichen Anforderungen im Kampf gegen illegale Handlungen angepasst. Es wäre daher irrig, einerseits Reformen durchzuführen, andererseits die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel aber nicht einzusetzen. Mit dem Prozess habe der Vatikan entschieden ein Zeichen gegen vatikaninterne Spannungen und Polemiken setzen wollen, die durch Indiskretion in der jüngeren Zeit immer häufiger in die Medien gelangt seien und so ein negatives Bild in der Öffentlichkeit gefördert hätten. Die Öffentlichkeit aber habe aber ein Recht auf objektive und klare Informationen.

In diesem Fall, so P. Lombardi, sei es daher erforderlich gewesen, auch der Rolle der beiden Journalisten nachzuspüren, auch wenn dadurch eine Polemik um Pressefreiheit ausgelöst worden sei. Es gelte zu bedenken, dass Journalisten Grenzen respektieren müssten, wenn gleichzeitig wichtige Güter zu schützen seien. P. Lombardi wiederholte, es habe sich keineswegs um einen Prozess gegen die Pressefreiheit gehandelt, und erinnerte an Benedikt XVI., der gegenüber seinem Majordomus das „menschliche“ Recht habe walten lassen.

Der Prozess sei gemäss dem vom Gesetz vorgesehenen Verfahren durchgeführt und grosser Wert auf eine transparente öffentliche Diskussion gelegt worden. Das Urteil sei von dem zuständigen Kollegium unabhängig gefällt worden.

Die Beweggründe für die Urteilsfindung werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben werden. Die Angeklagten haben eine Drei-Tages-Frist zur Verfügung, um gegen das ergangene Urteil in Berufung zu gehen.

Abschliessend sprach P. Lombardi seine Hoffnung aus, dass man trotz der Traurigkeit über die Vergehen und die Prozessfolgen für die Zukunft Schlüsse ziehen und nützliche Betrachtung anstellen könne, um ähnlichen Situationen vorzubeugen.

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