‘Das ist ein subtiler Abschied von der Freiheit für das Leben!’

BVL-Vorsitzender Lohmann ist besorgt angesichts einer letztlich “vernebelnden Argumentation”

UPDATE: Kunst des Sterbens, nicht des Tötens

Quelle
Gesetzgebung bedeutet staatliche Anerkennung von Suizidbeihilfe
Deutscher Bundestag erlaubt Beihilfe zur Sterbehilfe

Bonn/Berlin, kath.net/ pm), 07. November 2015

“Mit der Entscheidung des Bundestages hat man den Schutz des Lebens in Deutschland weiter verunmöglicht. Leider wurde auf geradezu fahrlässige Weise die Chance vertan, die Beihilfe zur Selbsttötung zu unterbinden. Einzig konsequent gewesen wäre das vollständige Verbot der Beihilfe, wie es in zahlreichen anderen Ländern logischerweise gültig ist.” Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), sieht die Befürchtungen vieler Lebensrechtler bestätigt, dass “wir in unserer Gesellschaft ein tödlich beschädigtes Verständnis von Freiheit und Verantwortung haben”.

Für Lohmann ist das Ergebnis der “beeindruckenden Debatte ein subtiler Abschied von der Freiheit für das Leben”. Denn tatsächlich werde mit dem ausschliesslichen Verbot der geschäftsmässigen Beihilfe zum Suizid allen anderen Formen der Beihilfe “faktisch Tür und Tor” geöffnet.

Im wirklichen Leben könnten jetzt Angehörige und Ärzte zu einer “real existierenden Lebensgefahr” werden. Daher, so Lohmann, müsse er schlichtweg wiederholen, was der BVL bereits im Vorfeld der Debatte gesagt habe und – leider – aktuell bleibe: Wenn Angehörige und nahestehende Personen, also auch Pflegekräfte, ebenfalls zu Tötungsassistenten werden dürfen, dann sind nicht nachprüfbare Todesfälle programmiert.
Wenn man glaubt, es würden nur Todkranke im Einzelfall von der Suizidmöglichkeit Gebrauch machen, dann verleugnet man die Erfahrungen aus Nachbarländern.

“Ich finde es erschreckend, dass die sogenannten Argumente gelegentlich an vernebelnde und sedierende Pseudoargumentationen erinnern”, sagte Lohmann. Wenn etwa von führenden Grünen argumentiert werde, der Staat solle sich da raushalten, dann könne man nur antworten: “Ein Staat, der jedes Falschparken und jede Geschwindigkeitsübertretung unter Strafe stellt und selbst Mülltonnen kontrolliert, entdeckt auf einmal die Gewissensfreiheit, wenn es um Leben und Tod geht. Ist sortierter Müll wichtiger als der unbedingte Schutz des Lebens?”

Zudem sei es nahezu absurd, ausgerechnet in den Grenzsituationen des Lebens der angeblichen Freiheit freien Lauf zu lassen: “Die Selbsttötung hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern ist ein Akt der tödlichen Verzweiflung, in der es das Recht auf Lebenshilfe geben müsste. Wenn das Subjekt der Freiheit sich selbst zerstöre, gibt es keine Freiheit mehr. Insofern kann auch die Beihilfe kein Dienst an der Freiheit sein.” Zudem zeige der Blick in Länder, wo die Beihilfe nicht konsequent verboten ist, wie geradezu selbstverständlich die Euthanasie werde. Lohmann: “Schade, dass es nicht wirklich ein klares Bewusstsein für das Leben und seinen Schutz mehr gibt. Und fatal, dass viele meinen, man könne zwischen Leben und Tod einen Kompromiss oder eine Mischform machen. Die mutmachende Arbeit der Lebensrechtler bleibt gerade nach diesem Tag im Reichstag weiter lebenswichtig.”

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