50 Jahre Konzilsdekrete ‘Perfectae caritatis’/ ‘Ad Gentes’

Spanien – Kardinal Filoni bei den Feiern zum 50-jährigen Jubiläum der Konzilsdekrete “Perfectae caritatis”  und “Ad Gentes”

Vatikan WappenQuelle
Statistiken der Katholischen Kirche 2015: Vatikan

Madrid, Fides – Dienst, 10. November 2015

“Die konstante Tätigkeit der Kongregation für die Evangelisierung der Völker besteht darin in Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen und einzelnen Bischöfen, die Ortskirchen in den Missionsgebieten dazu zu bringen, sich mit juridischen Strukturen und Personal auszustatten, die es ihnen neben der Seelsorge erlauben, die Justiz als Quelle des friedlichen Zusammenlebens zu verwalten”, so der Präfekt der Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Kardinal Fernando Filoni, am heutigen Vormittag in seinem Vortrag in der Universidad San Damaso in Madrid bei den Feiern zum 50jährigen Jubiläum der Konzilsdekrete “Perfectae caritatis” und “Ad Gentes”.

In seinem Vortrag, in dem er sich mit dem Thema “Die Umsetzung des Kirchenrechts in den Missionsgebieten und die besonderen Zuständigkeiten der Kongregation für die Evangelisierung der Völker”, befasste, begann Kardinal Filoni in seinem historischen Rückblick bei den Anfängen der Missionstätigkeit im 12. Jahrhunderte, als “die Missionare umfassenden Macht und Privilegien hatten, da die Bedingungen in den Missionen aussergewöhnlich waren und das allgemeine Recht nicht immer vollständig befolgt werden konnte”.

Heute verwaltet das Missionsdikasterium unter juridischen Gesichtpunkten 186 Erzdiözesen, 785 Diözesen, 82 Apostolische Vikariate, 39 Apostolische Präfekturen, 4 Apostolische Administrationen, 6 Missionen sui iuris, 1 Terriorialabtei und 6 Militärordinariate. “Diese Verwaltungsvielfalt”, so der Kardinal, “zeigt bereits die Unangemessenheit und man könnte sogar sagen in gewissen Kontexten die extremen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des allgemeinen Rechts. Dies bedeutet, dass man dort wo es möglich ist das allgemeine Recht anwendet und in anderen Fällen sind besondere Kompetenzen notwendig”.
Mit Bezug auf die besonderen Zuständigkeiten der Kongregation in verschiedenen Bereichen, die von Papst Benedikt XVI. am 30. Aprile 2005 bestätigt wurden, betonte der Präfekt des Missionsdikasteriums abschliessend, “die Zuständigkeiten, die die Kongregation für die Evangelisierung hat, sollen in den kirchlichen Gemeinschaften in den Missionsgebieten deren organische Entwicklung erleichtern, im Zusammenhang mit dem Primat der Liebe und der Gnade der Verkündigung des Evangeliums”. (SL)

Fides 10/11/2015

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