Grossbritannien: Kein Töten auf Verlangen
In Grossbritannien bleiben Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen verboten
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wies am Donnerstag in Strassburg zwei Klagen gegen die britischen Gesetze als unzulässig zurück.
Damit scheiterten zwei Britinnen mit dem Versuch, Beihilfe zum Suizid unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention einzuklagen.
Beihilfe zum Suizid ist in Grossbritannien ein Straftatbestand und kann mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden. Laut britischen Medien reisen immer wieder todkranke Briten in die Schweiz, um dort mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen ihr Leben zu beenden.
kna/kap 17.07.2015 ord
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