Päpstlicher Rat für Gesetzestexte

Instruktion Dignitas Connubii:

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Vatikan: Instruktion die von den Diözesanen und Interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist

Die Würde der Ehe, die zwischen Getauften “das Bild und die Teilhabe an dem Liebesbund Christi und der Kirche ist”, verlangt, dass die Kirche die Ehe und die auf dem Ehebund gegründete Familie mit der grössten pastoralen Sorge fördert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützt und verteidigt.

Das Zweite Vatikanische Konzil legte nicht nur die Lehre über die Würde von Ehe und Familie  mit neuen Begriffen und erneuerter Ausdrucksweise vor und entwickelte sie, indem es die christliche und menschliche Betrachtungsweise tiefer erforschte, sondern es ebnete auch einen geeigneten Weg zu einer neuen lehrmässigen Betrachtungsweise und legte die erneuerten Grundlagen, auf denen die Revision des Codex aufbaute.

Diese neuen Gesichtspunkte, welche “personalistisch” genannt zu werden pflegen, trugen dazu bei, dass in der Lehre allgemein akzeptierte und häufiger vom Lehramt auf verschiedene Weise vorgelegte Werte mehr und mehr entwickelt wurden, die aufgrund ihrer Natur sehr wesentlich dazu beitragen, dass die Institution von Ehe und Familie ihre hochgesteckten Ziele erreicht, die ihr von Gott dem Schöpfer mit vorhersehendem Rat angezeigt und von Christus, dem Erlöser, in der bräutlichen Liebe geschenkt wurden.

Dennoch liegt es auf der Hand, dass Ehe und Familie nicht etwas Privates sind, was ein jeder nach seinem eigenen Gutdünken gestalten könnte. Das Konzil selbst, das die Würde der menschlichen Person so deutlich zum Ausdruck brachte, war sich bewusst, dass zu dieser Würde die gesellschaftliche Natur des Menschen gehört; deshalb machte es deutlich, dass die Ehe von ihrer Natur her eine vom Schöpfer begründete und mit seinen Gesetzen versehene Institution bildet, und die Einheit und die Unauflöslichkeit ihre Wesenseigenschaften sind, “die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen” (can. 1056).

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