Ideologische NGOs stören ‘Vatikanverhöre’ bei UNO
Lombardi: Ideologische NGOs stören ‘Vatikanverhöre’ bei UNO
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Erste Sitzung der Kommission für Kinderschutz: Transparenz im Kampf gegen Missbrauch
Vatikansprecher: Bei UN-Anhörungen des Vatikans werden “nicht selten Fragen gestellt, die nicht direkt mit dem Text der Konvention zu tun haben”
Vatikanstadt, kath.net/KAP, 3. Mai 2014
Vatikansprecher P. Federico Lombardi (Bild) hat die Absichten “ideologisch ausgerichteter NGOs” vor der UNO in Genf kritisiert. Lombardi äusserte sich, da am kommenden Montag und Dienstag der Vatikan vor dem Anti-Folter-Komitee der UNO angehört wird.
Der Heilige Stuhl ist 2002 für den Vatikanstaat der Anti-Folter-Konvention von 1984 beigetreten. Turnusmässig werden die Unterzeichnerstaaten daraufhin überprüft. Derzeit beschäftigt sich das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen erstmals mit dem Vatikan.
Im Rahmen der gleichen turnusmässigen Überprüfung werden auch Litauen, Montenegro, Sierra Leone, Thailand, Uruguay und Zypern untersucht. Die abschliessenden Beobachtungen der Experten werden am 23. Mai vorgestellt, wie das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) am Freitag mitteilte.
Im Dezember 2012 hatte der Heilige Stuhl dazu seinen Erstbericht vorgelegt und auch veröffentlicht. Ergänzend zu dem 23 Seiten umfassenden Bericht des Heiligen Stuhls haben auch mehrere NGOs Stellungnahmen bei dem UN-Komitee eingereicht, darunter der US-amerikanische Verband von Missbrauchsopfern SNAP und das “Child Rights Information Network” in London.
Zehn Menschenrechtsexperten des zuständigen UN-Komitees wollen sich am Montag und Dienstag mit dem Vatikan-Bericht befassen. Bei Anhörungen vor UNO-Komitees sei es nach Darstellung Lombardis “nicht selten, dass auch Fragen gestellt werden, die nicht direkt mit dem Text der Konvention zu tun haben”. Dies sei etwa im vergangenen Jänner bei der Anhörung des Vatikans im UNO-Kinderschutzkomitee gewesen.
“Dazu kommt dann oft Druck, den ideologisch ausgerichtete NGOs von außen auf die Komitees ausüben”, erklärte Lombardi. Der Vatikan-Auftritt vor dem Kinderschutz-Komitee war zu einem Kreuzverhör geraten. Er hatte dem Heiligen Stuhl Negativ-Schlagzeilen beschert, die an die Missbrauchsskandale erinnerten.
Lombardi sagte, er hoffe für die kommenden Anhörungen von Genf auf eine “konstruktive Debatte, die dazu beiträgt, dass der Konsens in der internationalen Gemeinschaft über den Schutz der Menschenwürde weiter wachsen kann”. Ohne einen konstruktiven Debattengeist könnten die UNO-Einrichtungen “an Autorität einbüssen und zu Werkzeugen ideologischen Drucks werden”.
Eigentlich gehe es um “eine normale Prozedur mit einem offenen Gespräch”, sagte Lombardi. Das Engagement des Vatikans gegen Folter sei weit über eine blosse Umsetzung der Konvention auf seinem kleinen Territorium hinausgegangen. Der Heilige Stuhl trete auch international immer wieder deutlich für eine menschenwürdige Behandlung aller ein. Das Strafrecht des Vatikanstaats sei im letzten Jahr an die Anti-Folter-Konvention angepasst worden, so der Vatikansprecher.
In seinem vorab eingereichten Bericht verweist der Heilige Stuhl auf den “bedingungslosen Respekt für das Leben”, und dass die katholische Lehre Folter und erniedrigende Behandlung verurteilt. Die Absage an eine Verletzung der “körperlichen und geistigen Unversehrtheit” auf Grundlage der Zehn Gebote sei Teil des Kirchenrechts wie auch päpstlicher Äusserungen. In Berichtszeitraum von 2002 bis 2009 habe der Vatikan weit über internationale 2.700 Medienbeiträge und Botschaften gegen Folter verbreitet.
Zu Justiz und Strafvollzug in seinem 55 Hektar grossen Staat erklärte der Vatikan, der Grossteil der dort begangenen Verbrechen sei “geringfügiger Natur”, so dass in der Regel alternative Strafen zur Inhaftierung angewandt würden. Sanktionen hätten “auch eine erzieherische und rehabilitierende Funktion”. “Die Todesstrafe existiert nicht im Vatikanstaat”, heisst es weiter. In keinem Fall habe die Auslieferung einer Person an einen anderen Staat zu Folter geführt.
Gesetzesverstösse würden allgemein mit Geldstrafen oder einem Zutrittsverbot geahndet. Demnach gebe es keine Probleme mit überfüllten Haftanstalten oder Gewalt unter Häftlingen. Neben den zwei bestehenden Zellen werde demnächst einer dritter Haftraum für die gleichzeitige Unterbringung eines Mannes, einer Frau und eines Kindes eingerichtet.
Nach den Kirchenangaben befasste sich das Gericht des Vatikanstaats 2009 mit 474 Zivil- und 446 Strafsachen; verantwortlich für die Delikte waren in den meisten Fällen demnach nicht die 451 Bewohner des Vatikanstaats, sondern einzelne der 18 Millionen Pilger und Besucher.
Weiter betonte der Vatikan, die päpstliche Gendarmerie werde im Umgang mit Gefangenen durch italienische Strafvollzugsbehörden geschult. Zudem sehe die Ausbildung Kurse in internationalem Menschenrecht und der katholischen Lehre zur Menschenwürde vor.
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