Ehe-Referentin der Bischofskonferenz
“Ablehnung der Homo-Ehe ist nicht diskriminierend oder homophob”
Bioethikkommissionsmitglied und Ehe-Referentin der Bischofskonferenz Merckens im ORF-Radio: Ablehnung der “Homo-Ehe” ist “nicht diskriminierend oder homophob”
Wien, kath.net/KAP, 16. Mai 2014
Conchita Wursts Sieg beim Songcontest als Basis für eine politische Diskussion zu benutzen ist unseriös und wird den besonderen Bedürfnissen der Gruppen von betroffenen Menschen nicht gerecht: Das betonte Stephanie Merckens, Referentin für Ehe und Familie der Österreichischen Bischofskonferenz und Mitglied der Bioethikkommission, am Mittwochabend in der ORF-Sendung “Journal Panorama”.
Zu erwarten, die auf guten Argumenten basierende ablehnende Haltung von Bürgern etwa zur “Homo-Ehe” oder “Homo-Adoption” würde sich durch einen Songcontest-Sieg ändern, ist nicht nachvollziehbar, so Merckens.
Die Diskussion rund um das Thema Homosexualität und Transgender sei grundsätzlich schwer zu führen. Die Verteidigung von Rechten und Schutzmaßnahmen von homosexuellen Menschen sei zwar legitim, werde aber “überspannt betrieben” und gehe oft soweit, “dass eine gegenteilige Position nicht mehr gehört werden darf”. Wenn es um die politische Dimension der Forderungen von Homosexuellen oder Transgender-Personen geht, müsse eine Diskussion aber erlaubt sein.
So sei auch die Ablehnung der “Homo-Ehe” nicht diskriminierend oder homophob. Es gehe viel mehr um die Bewahrung dessen, was Ehe in ihrem Kern meint: nämlich die Verbindung von Mann und Frau mit der Potenzialität, Kinder zu zeugen, betonte die Expertin, die auch Kardinal Christoph Schönborn in familienrechtlichen Fragen berät. Das Bedürfnis nach einem rechtlichen Rahmen für eine Verbindung sei verstehbar. Wieso das aber auch für homosexuelle Paare im Rahmen einer Ehe sein sollte, könne sie nicht nachvollziehen. Was Österreich betrifft gebe es bereits einen entsprechenden rechtlichen Rahmen für homosexuelle Paare.
Aus einer staatlichen Verbindungsanerkennung ein Recht auf Kinder abzuleiten ergibt sich für Merckens nicht. “Kein Erwachsener hat ein Recht auf ein Kind”, so die Expertin.
Es gehe viel mehr darum, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Von daher sei zu fragen, in welche Konstellation ein Kind hineingeboren werden dürfe.
Bereits die UN-Kinderrechtskonvention definiere den Elternbegriff mit der leiblichen Mutter und dem leiblichen Vater eines Kindes, so die Juristin. Das könnten auch Umdeutungsversuche nicht ändern, die so weit gingen, dass “Eltern” – anders als im bisherigen Verständnis – “auf einmal alles sein kann”. Jedes Kind habe ein Recht, wenn möglich, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen, betonte Merckens.
Die Diskussion um mehr Rechte für Homosexuellen war am Samstag mit dem Songcontest-Sieg von Dragqueen Conchita Wurst neu aufgeflammt. Mittlerweile ist daraus eine Regierungsdebatte geworden.
Die Rechte von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Beziehungen wurden in den vergangenen Jahren in vielen Punkten angeglichen. Helmut Graupner vom “Rechtskomitee Lambda” brachte am Mittwochabend im “Journal Panorama” die zusätzlichen Forderungen vor. So solle für Homosexuelle nicht nur die sogenannte “Eingetragene Partnerschaft” möglich sein, sondern auch die Ehe. Diese biete laut Graupner in 40 Punkten ein Mehr. Unter anderem bestünden in der Partnerschaft keine Treuepflichten, sei die Partnerschaft leichter auflösbar und schreibe weniger Unterhaltspflichten nach einer Trennung vor.
In Österreich ist gleichgeschlechtlichen Paaren eine Adoption nicht möglich. Sehr wohl durch Gerichtsurteile etabliert wurde die Möglichkeit einer Stiefkind-Adoption, wenngleich mit einer Einschränkung. Auch diese Adoption ist nur möglich, wenn es sich um leibliche Kinder eines Partners handelt. Graupner forderte hier eine Änderung in Richtung allgemeines Adoptionsrecht.
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