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Bedenkliche Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission zur Fortpflanzungsmedizin

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Und das Kind?

Zug, 13.02.2014

Die Nationale Ethikkommission (NEK) hat heute zu aktuellen Fragen der Fortpflanzungsmedizin Stellung genommen. Sie befürwortet mehrheitlich die Eizellenspende, die Samenspende für lesbische Paare sowie Alleinstehende und sogar die Leihmutterschaft. HLI-Schweiz ist bestürzt über diese Empfehlungen und lehnt jede Lockerung unserer Verfassung und der Gesetze ab.

Offensichtlich dominiert bei der NEK die utilitaristische Ethik, wonach sich praktisch alles rechtfertigen lässt, was in irgendeiner Form nützlich sein könnte. Sie macht sich zum Handlanger der Schweizer Reproduktionsmediziner, welchen die Lockerung der Gesetze fordern, um neue Geschäftsfelder zu erhalten. HLI-Schweiz ruft den Bundesrat und das Parlament auf, der nützlichkeitsorientierten Ethik eine Absage zu erteilen und das Wohl des Kindes sowie der Familie in den Vordergrund zu stellen.

Die Eizellenspende ist sehr riskant

HLI-Schweiz lehnt die Zulassung der Eizellenspende als ethisch und moralisch verwerflich ab. Diese ist für die Spenderinnen mit gesundheitlichen Risiken verbunden und birgt die Gefahr einer Instrumentalisierung. Schon seit Jahren ist bekannt, dass nach der Übertragung von Embryonen nach Eizellspende in der Empfängerin häufig immunologische Reaktionen ausgelöst werden, wie schwangerschaftsinduzierter Bluthochdruck, der für die betroffene Frau sehr gefährlich sein kann. Auch auf die Plazenta hat die Eizellenspende in manchen Fällen aufgrund von Immunabwehrreaktionen einen negativen Einfluss. In manchen Fällen ging auch das Kind verloren. Diese Probleme gibt es ebenso bei der Leihmutterschaft, wenn ein genetisch fremder Embryo eingesetzt wird. Die Eizellspende widerspricht der guten medizinischen Praxis, auf welche die NEK so grossen Wert legt.

Angriff auf die natürliche Vater- und Mutterschaft

Rechtlich stellt sich bei der Eizellenspende analog zur Samenspende die Frage, ob die Spenderin anonym bleiben soll und wann das gezeugte Kind erfahren darf, wer seine genetische Mutter ist. Ausserdem stellt sich die Frage, ob Ei- und Samenspende in der selben Behandlung möglich sein soll. Das Kind hätte dann einen genetisch und einen biologischen Vater sowie eine genetische und eine biologische Mutter. Ebenso ist auch eine Zulassung der Leihmutterschaft ein Angriff auf die natürliche Vater- und Mutterschaft.

Eizellenspende und Leihmutterschaft sind ein Geschäft

Die Instrumentalisierung von Eizellenspenderinnen und Leihmüttern ist in anderen Ländern bereits eine Realität. In den USA lassen sich Studentinnen für die Eizellenspende entschädigen. Je nach dem bevorzugten genetischen Profil (IQ, Sportlerin) werden dabei Entschädigungen bis zu 5’000-10’000 $ bzw. erzielt (www.eggdonor.com,  
www.avapeter.com/de/ei/). In Grossbritannien kostet eine Leihmutterschaft 10’000-21’000 CHF, in Nigeria sind es umgerechnet 5’830 CHF. Sonst unterscheiden sich die Preise für die Fruchtbarkeitsbehandlungen in den beiden Ländern nicht wesentlich. Daraus lässt sich schliessen, dass die Frau, welche die in-vitro gezeugten Embryonen austrägt, in Nigeria wesentlich weniger gut bezahlt wird, als in Grossbritannien. Es ist zu befürchten, dass Spenderinnen und Leihmütter aus sozial unteren Schichten rekrutiert werden und nur eine geringe Entschädigung erhalten, während die Kliniken ein lukratives Geschäft betreiben.

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