Verbot von Sterbehilfe kommt in Verfassung
“Wiener Zeitung” berichtet von Einigung unter SP- und VP-Regierungsverhandlern
– Caritas-Präsident Landau erfreut.
Wien, kath.net/ KAP, 30. November 2013
Laut “Wiener Zeitung” haben sich SPÖ und ÖVP bei den Regierungsverhandlungen darauf geeinigt, das Verbot von Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern. Gleichzeitig soll ein Anspruch auf palliativmedizinische Sterbebegleitung einfachgesetzlich festgeschrieben werden. Die “Wiener Zeitung” bezog sich Freitagnachmittag auf “eine verlässliche Quelle aus den Verhandlerkreisen”. Damit beschreitet Österreich in einer hochsensiblen gesellschaftspolitischen Frage einen gegensätzlichen Weg zum vorherrschenden europäischen Trend.
Erfreut über die Einigung zeigte sich Caritas-Präsident Michael Landau: “Menschen sollten an der Hand eines Menschen sterben, nicht durch die Hand eines Menschen.” Landau hofft, dass von der neuen Regelung ein Signal ausgeht, die entsprechende medizinische Infrastruktur rasch auszubauen. Vor allem gelte es nun, die Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Betreuung Sterbender in den Alltag der Senioren- und Pflegeheime zu integrieren. “Das darf nicht am Geld scheitern”, so Landau in Richtung Politik.
Kritik kommt dagegen vom Philosophen Peter Kampits, für den “der Staat nichts am Sterbebett seiner Bürger verloren hat”. Kampits begrüßt zwar den angekündigten Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung, sieht darin jedoch keinen alternativen Weg zur Sterbehilfe – “autonome Bürger müssten die Chance haben, sich für beides zu entscheiden”. Als Konsequenz befürchtet er nun die Zunahme des Sterbetourismus in die Schweiz, Holland oder Belgien.
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