Fall Tebartz-van Elst
Jentsch mahnt Unschuldsvermutung an
Früherer Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch: Da liege jemand am Boden und gnadenlos werde weiter auf ihn eingetreten. Rücksichtslos heizten die Gazetten die Stimmung gegen den Bischof an.
Wiesbaden, kath.net/KNA, 30. Oktober 2013
In der Debatte um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch an den Grundsatz der Unschuldsvermutung erinnert.
Im Falle Tebartz-van Elst scheine dieser Grundsatz jedoch unbekannt, beklagte Jentsch im “Wiesbadener Kurier” (Mittwoch). Da liege jemand am Boden und gnadenlos werde weiter auf ihn eingetreten. Rücksichtslos heizten die Gazetten die Stimmung gegen den Bischof an. Auch das Prinzip der Menschenwürde gerate aus dem Blick, wenn sich die vermeintliche Mitwirkung an der Aufklärung bedenklicher Vorgänge als Lust an der Demütigung der Verdächtigen offenbare, schreibt Jentsch.
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