Neue Läutordnung in Winterthur

Matthäus 24:  Redaktion

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Katholische Kirchgemeinde stellt Glocken nachts ab

Neue Läutordnung in Winterthur

Die Römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur stellt das Glockengeläut aller katholischen Kirchen nachts ab 22 Uhr bis morgens 6 Uhr ab.

Ab 6 Uhr morgens werden weiterhin der Stundenschlag sowie in St. Josef und St. Ulrich das Frühgeläut ertönen. Das liturgische Geläut, auch nachts, ist nicht verhandelbar. Mit dieser “katholischen Läutordnung” bietet die Kirchgemeinde Hand zu einer nachhaltigen Lösung der Streitigkeiten.

Ab 22 Uhr schweigen künftig nachts die Glocken der katholischen Kirchen in Winterthur: In St. Josef, Töss, in Herz Jesu, Mattenbach, und in St. Peter und Paul, Neuwiesen, werden die nächtlichen Stunden- respektive Viertelstundenschläge abgestellt. Die weiteren vier katholischen Kirchen haben bereits jetzt keine nächtlichen Glockenschläge. Beibehalten werden der Stundenschlag tagsüber ab 6 Uhr sowie das Frühläuten in St. Josef um 6 Uhr und in St. Ulrich, Rosenberg, um 7 Uhr. Damit respektiert diese Läutordnung der katholischen Kirchen in Winterthur die Polizeiverordnung der Stadt Winterthur, die die Nachtruhe von 22 Uhr bis 06.00 Uhr ansetzt.

Weiterhin Glockengeläut vor Gottesdiensten, an Feiertagen usw.

Ebenfalls weiterhin ertönen werden das liturgische Geläut vor Gottesdiensten und Anlässen wie Beerdigungen, Hochzeiten usw. sowie der Glockenschlag an Weihnachten, Silvester/Neujahr, in der Osternacht usw. Mit dieser “katholischen Läutordnung” regelt die Kirchgemeinde das Glockengeläut aller katholischen Pfarreien, nachdem die Stadt Winterthur erklärt hatte, keine überkonfessionelle Läutordnung für die ganze Stadt zu etablieren, sondern die Regelung den Kirchgemeinden zu überlassen.
Ursprünglich hatte die Römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur aufwendige Schalldämmungsmassnahmen in den Pfarreien St. Josef und Herz Jesu angeboten. Rund ein Dutzend Anwohner hatten in diesen Pfarreien bei der Stadt Winterthur Lärmklagen eingereicht gegen das Läuten der Kirchenglocken. Mit den Dämmungsmassnahmen wäre eine Schallsenkung von 8 bis 10 Dezibel, also eine deutliche Reduktion der Schallintensität, erreicht worden. Auch tagsüber wäre der Glockenschlag gedämpft gewesen. Diese Massnahme hätte eine einvernehmliche Lösung zum Ziel gehabt und auch die Interessen der Anwohner gewahrt, die gegenüber der Kirchgemeinde forderten, am nächtlichen Stundenschlag festzuhalten. Einzelne Lärmkläger kündigten jedoch in ihren Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Dämmungsmassnahmen gegenüber der Stadt an, an ihren Lärmklagen festhalten zu wollen.

Das Ziel, mit ihrem Angebot zur Beilegung des Streits beizutragen, ist somit nicht sichergestellt. Deshalb verzichtet die Kirchgemeinde auf die Dämmungsmassnahmen und regelt das Geläut ihrer Kirchen in der oben geschilderten “katholischen Läutordnung”.

Anmerkung der Redaktion: Die Mahnung an die menschliche Endlichkeit als Ruhestörung.
Je weniger die Mehrheit der Realität ins Auge sehen will, umso restriktiver werden immer neue Minderheiten unseren Alltag bestimmen. Nicht nur den religiösen.

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