Kurienkardinal Burke

Kein Eucharistieempfang für US-Politikerin

Quelle
The wanderer

Washington D.C., kath.net, 26. September 2013

“Das ist eine Person, die nach wiederholten Ermahnungen hartnäckig in schwerer Sünde verharrt – sie kooperiert mit dem Verbrechen der Abtreibung – und die sich trotzdem als praktizierende Katholikin bekennt.” Diese deutlichen Worte fand Kurienkardinal Raymond Kardinal Burke, Präfekt der Apostolischen Signatur, über die umstrittene katholische US-Politikerin Nancy Pelosi.

Im Interview mit dem mit der katholischen Zeitung “The Catholic Servant” sagte er über die Fraktionsvorsitzende der Demokraten im US-Repräsentantenhaus weiter: “Ich sorge mich um die Kongressabgeordnete Pelosi, falls sie nicht zu einem Verständnis dazu findet, wie schwer sie irrt. Ich lade sie dazu ein, über das Beispiel des hl. Thomas Morus nachzudenken, der sich in einer ähnlichen Situation richtig verhalten hat, auch wenn es ihn das Leben gekostet hat.” Dies sei “ganz klar ein Fall, in welchem Kanon 915 angewandt werden muss.” Der Kanon 915 des Codex des kanonischen Rechts (CIC) beschreibt, wann Katholiken nicht mehr zum Kommunionempfang zugelassen werden (Text siehe unten).

Pelosi sei “ein erstklassiges Beispiel dafür, was der selige Papst Johannes Paul II. mit der Situation von Katholiken bezeichnete, die ihren Glauben vom öffentlichen Leben abgespaltet haben und deshalb ihren Brüdern und Schwestern nicht so dienen wie sie es sollten – indem sie das Leben der unschuldigen und wehrlosen Ungeborenen schützen und fördern, indem sie die Unversehrtheit von Ehe und Familie schützen und fördern”.

“Die Behauptung, dies seien einfach Fragen des katholischen Glaubens, die in der Politik keine Rolle spielten, ist schlicht falsch und verkehrt.” Die “Kongressabgeordnete Pelosi spricht nicht nur von konfessionellen Standpunkten oder von innerkatholischen Praktiken”, sondern diese Frage gehöre zum “natürlichen Sittengesetz, welches in jedes Menschenherz geschrieben steht und welches die Katholische Kirche offenkundig ebenfalls lehrt”.

Pelosi gilt als eine der prononcierten Verfechterinnen der Abtreibung unter den Kongressabgeordneten.

Kanon 915 des Kodex des kanonischen Rechtes (CIC):

Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren”

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