Schlussbericht der SRG Ombudsstelle
“Rundschau” verletzt mit Bericht über Bischof Huonder Bundesgesetz
SRG Ombudsstelle: “Rundschau” verletzt mit Bericht über Bischof Huonder Bundesgesetz (Sachgerechtigkeitsgebot).
Gemäss Schlussbericht der SRG Ombudsstelle vom 10. Mai 2013 zum Beitrag “Spaltpilz Vitus” in der Rundschau vom 27. März 2013 wurde das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen verletzt, d.h. das Sachgerechtigkeitsgebot nach Artikel 4, Punkt 2: http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a4.html.
Im fraglichen Beitrag http://www.srf.ch/player/tv/rundschau/video/spaltpilz-vitus?id=afa6aa20-86e4-401d-9410-794373344833 vermisst die Ombudsstelle wichtige Informationen und stellt unwahre Behauptungen fest. Hinsichtlich der thematisierten “Pfarrei-Initiative” wird dem Publikum verschwiegen, dass nicht nur Bischof Huonder, sondern alle Schweizer Bischöfe die Initiative seit Dezember 2012 ablehnen. Selbst bei einer bewussten Fokussierung auf den Bischof von Chur, wie von der Redaktion vorgenommen, wäre gemäss Ombudsstelle ein solcher Hinweis zwingend gewesen, weil sonst die Ablehnung der Initiative dem Publikum als “einsamer Kampf” von Bischof Huonder erscheinen musste, was nachweislich unwahr ist. Die Rundschau verstärkte diesen falschen Eindruck zusätzlich durch die Aussage am Schluss des Beitags, wonach Bischof Huonder “in den Vatikan zitiert worden ist, sein Umgang mit der Pfarreiinitiative gibt auch dort zu reden”. Gemäss Ombudsstelle eine klare Falschmeldung, da alle drei von der Initiative betroffenen Bischöfe – Sankt Gallen, Basel und Chur – von der Glaubenskongregation nach Rom gerufen wurden. Dies war den Verantwortlichen der Rundschau nicht nur durch bereits erschienene Zeitungsartikel rechtzeitig bekannt, sondern auch durch den Medienbeauftragen des Bistums.
Nach dieser Bestätigung durch die Ombudsstelle geht der Bischof von Chur einen Schritt weiter und reicht bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerde ein. Der Bericht der Ombudsstelle ist in den Augen des Bischofs zwar ausgewogen. Die darin enthaltene Stellungnahme der Rundschau-Redaktion lässt jedoch deren Uneinsichtigkeit betreffend das Sachgerechtigkeitsgebot erkennen. Deshalb scheint es angebracht, das Votum der Unabhängigen Beschwerdeinstanz ebenfalls einzuholen. Trotz der negativen Erfahrung mit einer Redaktion des SRF wird das Bistum Chur weiterhin einen positiven und offenen Umgang mit den Medien pflegen.
Chur, 14. Mai 2013
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