Neuausrichtung des Inlandengagements des Fastenopfers
Gemeinsame Mitteilung der SBK, des Fastenopfers und der RKZ
Im Rahmen seiner Strategie für die nächsten Jahre hat das Fastenopfer (FO) beschlossen, sämtliche Aktivitäten und den Einsatz der Spendengelder noch vermehrt auf den Kernauftrag “Förderung der globalen Gerechtigkeit und Armutsreduktion im Süden aus christlicher Sicht” auszurichten.
Diese Entscheidung hat Folgen für das Engagement des FO in der Schweiz. Seit seiner Gründung hat es sich im Inland für eine lebendige und glaubwürdige Kirche eingesetzt: Mit der Kampagne in der Fastenzeit, mit eigenen Bildungsangeboten und mit Beiträgen für pastorale Aufgaben in den Bistümern (Diözesananteil) sowie auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierung FO/RKZ).
Rechtliche Grundlagen für diesen Einsatz eines Teils der Spenden sind ein Vertrag zwischen dem Fastenopfer und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sowie ein Vertrag zwischen SBK, FO und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Letzterer strebt seit 30 Jahren eine “Ergänzung und sukzessive Entlastung des Inlandteils des Fastenopfers” an. Dementsprechend hat die RKZ mit ihren aus Kirchensteuern und Kirchenbeiträgen stammenden Mitteln einen immer bedeutenderen Anteil der finanziellen Lasten übernommen.
Im Rahmen der Strategie des Fastenopfers soll in den nächsten Jahren ein weiterer grösserer Schritt in diese Richtung erfolgen, indem das Hilfswerk seinen finanziellen Beitrag an Inland-Aufgaben deutlich verringert. Grund dafür ist nicht zuletzt seine Glaubwürdigkeit: Die Mittelverwendung soll der Positionierung des Hilfswerks und dem überwiegenden Spenderwillen entsprechen.
Angesichts enger werdender finanzieller Spielräume stellt diese Entwicklung die SBK, die RKZ und die bisherigen Empfänger von Fastenopfergeldern in der Schweiz vor erhebliche Herausforderungen. Ein Teil des Rückgangs muss durch zusätzliche Mittel aus Kirchensteuern und Kirchenbeiträgen kompensiert werden. Daneben wird es unumgänglich sein, die Prioritäten auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene noch klarer zu setzen.
Und schliesslich muss nach neuen Finanzierungsquellen Ausschau gehalten werden.
SBK, FO und RKZ haben vereinbart, bei der Entwicklung neuer Lösungen eng zusammen zu arbeiten, und ihre gemeinsame Verantwortung auf der Basis der bestehenden Verträge und Regelungen sorgfältig wahrzunehmen. Sie sind zuversichtlich, auf diese Weise die finanziellen wie die rechtlichen Fragen auf gute Art regeln zu können. Sobald über die finanziellen Eckwerte und juristischen Modalitäten einer künftigen Regelung Klarheit besteht, werden sowohl die betroffenen Institutionen, als auch die interessierte Öffentlichkeit transparent informiert.
Freiburg, Luzern und Zürich, den 7. März 2013
Schreibe einen Kommentar