Bei Nacht und Nebel

“Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die Wirklichkeit”

Die Tagespost, 14. Dezember 2012, von Stefan Rehder

“Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die Wirklichkeit.” Wer die Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zu dem Gesetzentwurf des Kabinetts Merkels, der nur die “gewerbsmässige Förderung der Selbsttötung” mit Strafe bedrohen will, verfolgen konnte, dürfte an das Bomont des französischen Schriftstellers Jean Hyppolyte Giraudoux erinnert worden sein. Denn dass zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch das Recht gehöre, sich das Leben zu nehmen, wie in Berlin die Mehrzahl der geladenen Juristen darlegte, ist pure Fiktion. Eine, der jedes Fundament in der Wirklichkeit fehlt. Bei genauerer Betrachtung gibt es nämlich kaum etwas, das weniger selbstbestimmt ist, als “zu existieren”. Weder rufen wir uns ins Sein, noch bringen wir uns zur Welt. Angesichts des Überlebenstriebs, des stärksten aller Triebe des Menschen, kann noch nicht einmal die Rede davon sein, wir entschieden uns täglich oder gar stündlich, minütlich, sekündlich dafür, weiterzuleben und zögen unsere Existenz der Nichtexistenz vor.

Denn alles, was wir zur Erhaltung unserer Existenz benötigen, nimmt sich unser Organismus – ohne uns zu fragen – trieb- und reflexhaft. Wir atmen spontan, ohne je einen Gedanken daran zu verschwenden. Auch können wir, ausser durch intensives Training, weder Hunger noch Durst in existenzgefährdender Weise unterdrücken, weshalb der “Mundraub” das einzige Eigentumsdelikt ist, das keine Strafe nach sich zieht. Wenn aber “zu existieren” keine Frage der Selbstbestimmung ist, wie kann dann “nicht zu existieren”, eine solche sein? Zumal die Bestimmung seiner selbst das zu Bestimmende, also einen selbst, notwendig voraussetzt. Selbsttötung kann schon deshalb kein Akt der Selbstbestimmung sein, weil das Selbst nicht bestimmt, sondern vernichtet wird.

Schwerer als dieser Kategorienfehler wiegt in der Praxis, dass der “Wunsch” sich zu töten, sich erst als Folge schwerer psychischer Erkrankungen manifestiert, welche eine “Selbstbestimmung” des Kranken unmöglich macht oder massiv einschränkt. Dass keiner der in Berlin geladenen Selbstbestimmungsfetischisten auf diese von Suizidpräventionsforschern längst zutage geförderte Erkenntnis einging, spricht genauso Bände, wie die Tatsache, dass deren Anhörung, anders als bei bioethisch brisanten Fragen üblich, diesmal nicht vom Parlamentsfernsehen aufgezeichnet und im Internet übertragen wurde. Dass auch die Bundesärztekammer und weite Teile der Hospizbewegung in dem Regierungsentwurf einen Türöffner für die Einführung des ärztlichen assistierten Suizids sehen, müsste selbst jenen zu denken geben, die meinen, die Kritik der Kirchen und der Lebensrechtler als “Fundamentalismus” etikettieren zu können.

Wenn Angela Merkel in die Geschichte nicht auch als die Kanzlerin eingehen will, die der Euthanasie in Deutschland den Weg ebnete, darf sie ihr Augenmerk jetzt nicht nur auf Europa und den Euro richten, sondern muss auch hier von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Denn nur daran werden Historiker künftiger Epochen sie messen. Ob eine listige Justizministerin, die im Beirat der Humanistischen Union sitzt, Kabinett und Parlament in einer Nacht- und Nebelaktion hinter die Fichte führte, wird dann niemanden mehr interessieren.

Wird Selbstmord salonfähig?

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