Churer Priesterkreis: Kirche ist Hoffnungsbotin

“Die Freude am Herrn ist unsere Kraft.”

Der “Churer Priesterkreis” bekennt sich in einem Statement zur vollen Lehre der Kirche

Chur, kath.net, 23. November 2012

Der “Churer Priesterkreis” bekennt sich in einem Statement zur vollen Lehre der Kirche, auch in Fragen der Liturgie und der Zulassungskriterien für den Eucharistieempfang. Der Ausweg aus der kirchlichen “Identitätskrise”, welche sich “in Teilen des Kirchenvolks bei uns bemerkbar macht”, liege nicht zuletzt “im Gehorsam gegenüber dem Papst und dem Bischof”.

kath.net dokumentiert das Statement des Churer Priesterkreises in völler Länge

“Die Freude am Herrn ist unsere Kraft.” (Neh 2,10) Überlegungen des Churer Priesterkreises zur Pfarrei-Initiative

Wir, die in Zizers versammelten Mitglieder des Churer Priesterkreises, nehmen die Probleme und Spannungen in der Kirche auch wahr. Wir stellen uns immer wieder einmal die bange Frage, wie es denn weitergehen kann mit der Kirche in der Schweiz.

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzils möchten wir sagen: “Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände” (2. Vat. Konzil über die Kirche in der Welt von heute, GS 1).

Trotz der Identitätskrise, welche sich in Teilen des Kirchenvolks bei uns bemerkbar macht, freuen wir uns über die Kirche und sind dankbar, ihr als lebendige Glieder angehören zu dürfen. Denn sie ist und bleibt die Botin der Hoffnung in einer auf das Diesseits fixierten Gesellschaft. In ihr begegnen wir Jesus Christus, der von sich gesagt hat: “Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; ich bin das Licht der Welt” (Joh 8,12; 14,6). Wir haben die Gewissheit, in der Kirche die Stimme Gottes zu hören, die uns den Weg weist zum ewigen Leben bei Gott. Wir freuen uns über die Kirche und sind ihr dankbar, weil sie uns in jedem Sakrament eine besondere Gnade und Freude schenkt.

Wir sehen im Gehorsam gegenüber dem Papst und dem Bischof ein wesentliches Element unserer Spiritualität. Im Gehorsam liegt ein besonderer Segen. Er dient der Einheit und dem Aufbau der Kirche (vgl. 2. Vat. Konzil über Dienst und Leben der Priester, PO 15).

Mit den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils, dessen Jubiläum wir mit Freude begehen, geben wir Zeugnis von unserem Glauben. Uns ist in Übereinstimmung mit dem jüngsten Konzil selbstverständlich:

1. Dass der Empfang der heiligen Kommunion nur fruchtbar ist, wenn die Gläubigen entsprechend darauf vorbereitet sind und die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden (vgl. 2. Vat. Konzil über die Liturgie, SC 11).

2. Dass die eucharistische Gemeinschaft als Zeichen der Einheit nur dort möglich ist, wo die Einheit im Glauben und der Kirchengemeinschaft tatsächlich gegeben ist (vgl. 2. Vat. Konzil über den Ökumenismus, UR 8)

3. Dass die Ehe als Zeugnis für die unbedingte Treue zwischen Christus und der Kirche unauflöslich ist und deshalb eine zweite Ehe nicht gesegnet werden kann, solange die erste besteht (vgl. GS 48).

4. Dass die Würde und die Verantwortung des einzelnen Menschen zu achten ist (vgl. 2. Vat. Konzil über die Religionsfreiheit, DH 1). Zu dieser Würde gehört das sittliche Gewissen (vgl. GS 16). Das Wohl des Einzelnen wie der menschlichen Gesellschaft ist eng mit dem Wohl der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden. Jedoch nicht überall erscheint die Würde dieser Institution in gleicher Klarheit. Polygamie, um sich greifende Ehescheidung, sogenannte freie Liebe und andere Entartungen entstellen diese Würde (vgl. GS 47).

5. Dass bei den liturgischen Feiern jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun soll, was ihm aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zukommt (vgl. SC 28). Die Homilie in der Eucharistiefeier kommt nach diesen Regeln dem Bischof, dem Priester und dem Diakon zu.

6. Dass nur der Bischof und der Priester das Sakrament der Krankensalbung gültig spenden können. So empfiehlt die Kirche die Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn und richtet sie auf (vgl. 2. Vat. Konzil über die Kirche, LG 11, PO 5).

7. Dass es zwar verschiedene Wege der Busse und der Versöhnung gibt, dass aber die Priester die besondere Vollmacht haben, die Sünder mit Gott und der Kirche zu versöhnen (vgl. LG 28, PO 5).

8. Dass die Priester ihr Amt am meisten in der eucharistischen Feier ausüben, wo sie das Opfer Christi am Kreuz bis zu seiner Wiederkunft vergegenwärtigen. Sie handeln in der Person Christi und vereinigen die Gebete der Gläubigen mit seinem Opfer (vgl. LG 28). Die Diakone und weitere Personen, welche in der Seelsorge mitarbeiten, haben im Gottesdienst andere ihnen zustehende Aufgaben.

9. Dass die Pfarrer in vorzüglicher Weise Mitarbeiter des Bischofs sind. Ihnen wird als eigentlichen Hirten die Seelsorge in einem bestimmten Teil der Diözese unter der Autorität des Bischofs anvertraut (vgl. 2. Vat. Konzil über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, CD 30).

10. Dass am Sonntag die Christgläubigen zusammenkommen müssen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen (vgl. SC 106). Die göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern. Deshalb bestellten sie als Nachfolger und Mitarbeiter Männer und ordneten an, dass nach ihrem Tod andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernehmen (vgl. LG 20). Mit den Konzilsvätern glauben wir, dass der Zölibat in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen ist (vgl. PO 16).

Chur, 23. November 2012

Für den Churer Priesterkreis

Der Präsident, Pfr. Harald Eichhorn, Chur

Churer Priesterkreis

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