Urteilsbegründung zum Fall Paolo Gabriele
Vorstelllung der Urteilsbegründung
An diesem Dienstag hat Vatikanssprecher Federico Lombardi die Urteilsbegründung im Fall ‚Paolo Gabriele’ vorgestellt. Der ehemalige Kammerdiener von Papst Benedikt XVI. war am 6. Oktober wegen Diebstahls zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er mehrere – zum Teil vertrauliche Dokumente des Papstes – an sich genommen und teilweise auch kopiert und weitergegeben hatte.
Sein Verhalten habe der Person des Papstes, den Rechten des Heiligen Stuhls, der Kirche und dem Vatikanstaat geschadet, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung. Bei einer Pressekonferenz erläuterte Lombardi dazu einige Punkte noch einmal genauer:
“Das Gericht geht von einem schweren Diebstahl aus, sieht aber gleichzeitig auch die Tatsachen, die für mildernde Umstände sprechen: Paolo Gabriele hat keine Vorstrafen. Er gestand, dass er das Vertrauen des Papstes missbraucht hat, und er gab an, in positiver Absicht zu handeln. Gemäss Gesetz Nummer 50 von Paul VI. wurde die Haftstrafe deshalb verringert.”
Im Fall Paolo Gabriele wurde das Strafmass um die Hälfte reduziert, statt drei Jahren wurde er zu 1,5 Jahren Haft verurteilt, die er in einem vatikanischen Gefängnis verbüssen soll. Weiter muss Gabriele die Prozesskosten in Höhe von etwa 1.000 Euro tragen. Zu einer möglichen Begnadigung durch Papst Benedikt XVI., über die immer wieder spekuliert wird, machte der Vatikansprecher keine Angaben. Er stellte hingegen noch einmal klar, dass der ehemalige Papstbutler offensichtlich keine Komplizen hatte:
“Das Gericht ist davon überzeugt, dass Paolo Gabriele alleine gehandelt hat. Das ist ein sehr wichtiger Punkt: Es gibt keine Beweise für Komplizen oder die Beteiligung anderer.” Aus diesem Grund wurde auch der Prozess gegen den Vatikan-Informanten Claudio Sciarpelletti vom Prozess gegen Paolo Gabriele getrennt. Lombardi gab bekannt, dass die Verhandlung zum Fall Sciarpelletti am 5. November beginnt.
(Rom, Radio Vatican/kna/afp/ansa 23.10.12 sta)
Vatikan-Stadt: Staat und Regierung
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