Schweizer Bundesgericht

Katholisch trotz Austritt aus Staatskirche

Luzernerin will aus Kirchgemeinde austreten, aber katholisch bleiben

Urteil: Ja, ob jemand geistlich einer Kirche angehören will, ist staatlich nicht relevant. Bistum Basel: kirchenrechtlich ist das kein Austritt, Unterstützungspflicht bleibt aber.

Solothurn, kath.net/PM, 4. August 2012

Wer aus der Kirche austritt, darf seine Konfession weiterhin behalten.

Zu diesem Schluss kommt das Schweizerische Bundesgericht, das oberste Gericht in der Schweiz. Es hatte den Fall einer Frau zu beurteilen, die aus der Katholischen Kirchgemeinde Luzern austreten wollte, gleichzeitig aber katholisch bleiben wollte.

Dies sei durchaus möglich, befand das Bundesgericht. Wer aus der Kirche austrete, habe gegenüber der Kirche zwar keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Ob die betroffene Person aber geistlich einer Kirche angehören wolle, sei aus staatlicher Sicht nicht relevant.

Stellungnahme des Bistums Basel

Auf Medienanfragen hat das Bistum Basel, in dem Luzern liegt, zu dem Fall Stellung genommen und erklärt, was dieses Urteil für künftige Kirchenaustritte bedeute. Die Mitteilung des Bistums im Wortlaut:

„Zunächst betrifft dieses Urteil den Kanton Luzern. Als Bundesgerichtsurteil würde es für andere Kantone einen ähnlichen Entscheid geben.

Diese Form des Austrittes betrifft allein die staatskirchenrechtliche Körperschaft, die vom Staat/Kanton die öffentlich-rechtliche Anerkennung erhalten hat. Das Bundesgerichtsurteil argumentiert darum ausschliesslich aus der Sicht des Staates und hält fest, dass der Staat keine Bedingungen an einen Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft stellen darf. Aufgrund der Urteilsbegründung ist der Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft, wenn er formal richtig ist, jederzeit zu gewähren.

Die Bedeutung eines solchen Austritts für die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft, gilt es nun von Seiten der Kirche im Detail zu klären. Ist dieser „Halbaustritt“ für die Kirche ein Problem?

Aus Sicht des Kirchenrechts handelt es sich hierbei um keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft, weil diese Personen ausdrücklich Mitglied bleiben möchten.

Nach can. 222 §1 sind die Gläubigen verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas, sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.

Wer Mitglied der Glaubensgemeinschaft und der staatskirchenrechtlichen Körperschaft ist, erfüllt diese Verpflichtung über die Kirchensteuerpflicht.

Als Kirche haben wir nun zu klären, wie Gläubige, die nicht mehr der staatskirchenrechtlichen Körperschaft angehören, diese Verpflichtung erfüllen. Was für „Service“ darf man im vorliegenden Fall von der Kirche noch erwarten?

Die Rechte und Pflichten als Mitglied der staatskirchenrechtlichen Körperschaft (Stimmrecht und Steuerpflicht) entfallen. Die Rechte und Pflichten als Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben. (Recht: Ausübung des Glaubens, Pflicht: Unterstützungspflicht).

Das Bistum Basel hat das Bundesgerichtsurteil abgewartet und wird nun das weitere Vorgehen beraten, um eine aktualisierte Regelung auf Bistumsebene auszuarbeiten.“

Bisher mussten Austrittswillige, die katholisch bleiben wollten, einen formellen Austritt schreiben und ein Gespräch mit dem Generalvikar führen, nach welchem entschieden wurde, ob jemand aus der Körperschaft austreten dürfe, erklärt Bistumssprecherin Adrienne Suvada gegenüber Radio Vatikan. „Das ist künftig nicht mehr möglich. Wir müssen den Austritt auf jeden Fall gewährleisten. Das wird das Bistum auch machen.“

Die Beweggründe solcher Menschen lägen zumeist in Problemen mit der Kirchgemeinde oder Unzufriedenheit mit dem Einsatz der Steuergelder.

Wer ausgetreten war, konnte den „entsprechenden Betrag der Kirchensteuer … dann in einem Solidaritätsfonds einbezahlen“, erklärt Suvada das bisherige Vorgehen. In diesem Fall aus Luzern wollte die Frau das aber auch nicht tun.

Daher müsse das Bistum nun eine Regelung ausarbeiten, wie hinsichtlich der Unterstützungspflicht jedes Katholiken damit umzugehen sei. Suvada sprach sich dabei für eine gemeinsame Regelung auf nationaler Ebene aus. Die Sakramente wolle das Bistum Basel aber weiterhin kostenlos anbieten.

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Eine Antwort auf Schweizer Bundesgericht

  • Kirchenfunktionäre interessiert anscheinend nur die Frage: Wie können wir die teilausgetretenen Personen zwingen, weiterhin Geld an die Kirche zu zahlen?
    .
    Haben die Kirchenleute kein GOTTvertrauen? Steht nicht in der Bibel, wir sollen uns um das Himmelreich kümmern und das Benötigte erhalten wir, denn GOTTVATER weiss was wir brauchen??
    .
    Wenn die Kirchenleute sichtbar kein GOTTvertrauen haben, wie wollen sie uns dann ein Beispiel sein?
    .
    Lösung: Sie sollen auf GOTT vertrauen und Spenden werden’s schon richten.

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