Keine Erziehung durch den Staat: Communiqué
Unterscheidung Wissensvermittlung, gesundheitliche Prävention und Sexualerziehung
Der Bischof von Chur begrüsst eine klare Unterscheidung zwischen Wissensvermittlung, gesundheitlicher Prävention und Sexualerziehung.
Am 10. Dezember 2011 veröffentlichte Bischof Vitus Huonder sein Hirtenwort zum Menschenrechtstag “Sexualerziehung staatlich verordnet”. Seither erreichten ihn aus der Schweiz und aus dem Ausland über hundert Rückmeldungen betroffener Eltern und Christen. Diesen möchte der Bischof für ihre Solidarität danken und sie weiter unterstützen.
Die Deutschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) veröffentlichte am 23. September 2011 ein Grundsatzpapier.
In diesem Papier wird klar unterschieden zwischen Wissenvermittlung und Erziehung. Gemäss Lehrplan 21, der derzeit erarbeitet wird, heisst es u.a., dass die Verantwortung für die Sexualerziehung bei den Eltern liege. Die Schule habe einen Bildungsauftrag, verstanden als Vermittlung von medizinisch-biologischem Wissen. Ferner solle Sexualkunde frühestens ab der 5. Klasse erteilt werden. Der Unterricht müsse unabhängig von der kulturellen und weltanschaulichen Herkunft der Schülerinnen und Schüler besucht werden können. Über eine allfällige Dispensation werde auch in Zukunft der einzelne Kanton entscheiden.
Aus vielen Rückmeldungen an den Bischof spricht nicht nur die Besorgnis von Eltern über die Vermischung von Wissenvermittlung und Erziehung. Es wurde auch deutlich dass bereits heute vielerorts Gedankengut in die öffentliche Schule einfliesst, das über reine Präventionsmassnahmen hinausreicht, wie es dem Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entspricht. Das vom BAG geförderte Luzerner “Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule” betreibt darüber hinaus eine Ideologie, die nicht nur gegen das jüdisch-christliche Menschenbild gerichtet ist, sondern auch die elterliche Erziehungshoheit missachtet.
Der Bischof nimmt das Grundsatzpapier der EDK zur Kenntnis und fordert, dass der Schulalltag sich tatsächlich an den darin festgehaltenen Prinzipien orientiert. In diesem Sinne verfolgt der Bischof die Umsetzung des Projekts “Lehrplan 21″weiter und behält sich vor, öffentlich darauf zurückzukommen, auch im Namen der Elternrechte. Diese Verantwortung nimmt er im Bewusstsein wahr, dass er von weltkirchlichen Vorgaben getragen wird. Zuletzt hielt Papst Benedikt XVI. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2012 fest: “Ich möchte mich auch an die Verwantwortlichen der Einrichtungen wenden, die Erziehungsaufgaben haben; Sie mögen mit grossem Verantwortungsgefühl darüber wachen, dass die Würde jeder Person unter allen Umständen geachtet und zur Geltung gebracht wird. (…). Sie sollen den Familien die Sicherheit geben, dass ihren Kindern ein Bildungsweg geboten wird, der nicht im Gegensatz zu ihrem Gewissen und ihren religiösen Prinzipien steht”.
Chur, 4. Januar 2012
Giuseppe Gracia
Bischöflicher Beauftragter
für Medien und Kommunikation
079 632 61 81
Quelle
ProjektLehrplan21
BotschaftPapstBenediktXVI: Weltfriedenstag 2012
Reaktion
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