Fachtagung Psychotherapie und Beichte
Was ist Psychotherapie? – Michael Linden
Psychotherapie ist ein Form der Krankenbehandlung. Eine “Therapie” hat daher mehrere Voraussetzungen: Es muss eine Krankheit i.S. der medizinischen Krankheitsklassifikation vorliegen, es müssen wissenschaftlich basierte Krankheitsmodelle gegeben sein und es muss nachweislich einen Grund zu der Annahme geben, dass die Krankheit durch Therapie zu bessern ist. Formal setzt Psychotherapie eine Approbation des Behandlers voraus, der sich in seinem Vorgehen an “Regeln der Kunst (lege artis, Kunstfehler)” zu halten hat, der für sein Tun einen grundsätzlichen Auftrag des Patienten benötigt, der aber letztlich straf- und haftungsrechtlich bewehrt völlig eigenverantlich im Interesse des Patienten handeln muss. Er hat damit in besonderem Masse eine Fürsorge- und Schutzpflicht.
Psychotherapie lässt sich abgrenzen von Beratung. Hier gibt jemand, der für sich ein “höheres Wissen” beansprucht jemand anderem Informationen. In der Regel wird dieser Anspruch eines höheren Wissens durch eine spezielle Berufsqualifikaton begründet. Der Berater ist nur für die Korrekheit und Vollständigkeit seiner Information verantwortlich zu machen. Der Beratene ist für alle Handlungsfolgen uneingeschränkt selbst verantwortlich. Ein Psychotherapeut ist hingegen immer auch für das Verhalten seines Patienten mit verantwortlich.
Psychotherapie ist von Lebensführung, Erziehung, Pastorale oder politischer Agitation abzugrenzen. Lebensführung setzt einen Menschen oder eine Gruppe voraus mit der Überzeugung, nicht nur ein Wissen über Werte zu haben sondern auch in der Pflicht zu stehen, dies an andere weitergeben zu müssen, um diese dazu zu bewegen, sich nach den vorgegebenen Normen zu verhalten. Es gibt keine festlegbaren Kompetenzvoraussetzungen, kein Auftrags- oder Einwilligungsverhältnis und keine Haftung. Dem gegenüber vermitteln Psychotherapeuten keine Werte in diesem Sinne sondern sie streben krankheitsbezogen Problemlösungen an.
Beichte schliesslich ist ein Akt der Vergebung von Fehlverhalten und setzt auf der einen Seite ein Bekenntnis und Reue und auf der anderen Seite eine Sanktions- und/ oder Vergebungsgewalt voraus. Dies gibt es im zwischenmenschlichen (z.B. zwischen Ehepartnern) wie im transzendentalen Bereich (z.B. Kirchenbeichte). Psychotherapie verlangt nie Bekenntnisse und hat auch keine Vergebungsmacht.
Quelle: Video
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