Communiqué Bistum Chur
Ausserordentliche Form des Römischen Ritus:
Bischof Huonder stellt die Weichen neu
Bischof Vitus Huonder hat entschieden, Priesteramtskandidaten, die vorwiegend zur Feier der Liturgie in der ausserordentlichen Form des Römischen Ritus (“tridentinischer Messritus”) geweiht werden möchten, für Ausbildung und Inkardination zukünftig an jene Institute zu verweisen, die der ausserordentlichen Form verpflichtet sind. Wie vom Bischof bereits früher erklärt, bleibt das Priesterseminar St. Luzi somit eine Ausbildungsstätte für Kandidaten, die sich mit der ordentlichen Form verbunden fühlen.
In einem Schreiben an die Mitarbeitenden versichert Bischof Vitus Huonder allen Gläubigen, die sich in der ausserordentlichen Form beheimatet fühlen, dass sie im Bistum Chur auch künftig genügend Gelegenheit haben werden, in dieser Form Gottesdienst zu feiern.
Für die Gemeinschaften, welche die Liturgie in der ausserordentlichen Form feiern, möchte der Bischof deshalb strukturelle Klarheit und Transparenz schaffen. Gemäss dem Motu proprio “Summorum Pontificum” (2007) beabsichtigt er, die beiden seit Jahrzehnten de facto bestehenden Gemeinschaften in den Kantonen Schwyz und Zürich als Personalpfarreien zu errichten und personell so zu versorgen, wie es den Bedürfnissen entspricht. Das Kirchenrecht sieht vor, dass bei der Errichtung einer Pfarrei der Priesterrat seine beratende Funktion ausübt. Dies wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Chur, 26. August 2011
Giuseppe Gracia
Bischöflich Beauftragter für Medien und Kommunikation
Dieser Mann verfüllt den Willen des Hl.Vaters.
Er sinnt nicht wie andere Bischöfe – z.B. meinen aus St.Gallen – wie er seinen Willen umgehen kann.