Ein Brückenbauer für das Bistum Chur
Joseph Bonnemain ist im Bistum Chur neu für Beziehungen zu Kantonalkirchen zuständig
Zürich, 02.05.11, Kipa, Josef Bossart
Inoffiziell hat er seit vielen Jahren versucht, als Brücke zwischen dem Bistum Chur und den Bistumskantonen zu wirken. Jetzt ist Joseph Bonnemain (62), Gerichtsvikar des Bistums, von Bischof Vitus Huonder offiziell mit dieser Aufgabe betraut worden. Bonnemain ist zuversichtlich: Er fühle sich von beiden Seiten akzeptiert, sagt er im Interview mit Kipa. Die Lösung sieht er darin, dass in kleinen Schritten rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen den Bistumskantonen und der katholischen Kirche getroffen werden. Der Weg, um das zerbrochene Vertrauen wieder zu kitten, werde allerdings lang sein.
Frage: Joseph Bonnemain, Sie sind im Bistum Chur neben Ihren bisherigen Aufgaben neu auch “Bischofsvikar für die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen Organisationen und den Kantonen”. Wie wollen Sie diesen Sprengstoff-Job anpacken? Und weshalb, meinen Sie, hat der Bischof Ihnen diese heisse Kartoffel zugeschoben?
Joseph Bonnemain: Ich empfinde das nicht als Sprengstoff-Job. Für mich ist es auch nicht etwas ganz Neues. Zur Zeit von Bischof Amédée Grab war ich beschäftigt mit der damals aktuellen Frage der Eingliederung der lediglich administrierten Teile des Bistums Chur. Dabei habe ich erlebt, wie die Beziehungen zu den kantonalen Körperschaften angenehm waren. Es war eine fruchtbare Arbeit, und ich habe sie überhaupt nicht als Sprengstoff erlebt!
Vor einigen Wochen hatte ich eine Sitzung mit der Biberbrugger Konferenz, in der alle staatskirchenrechtlichen Körperschaften des Bistums vertreten sind. Da war ich noch nicht in meiner neuen Funktion dabei. Es ging darum, für die Kirchenaustritte eine gemeinsame pastorale Lösung für das ganze Bistum zu erarbeiten. Daraus ist eine gemischte Arbeitsgruppe entstanden. Auch hier ist die Zusammenarbeit wunderbar.
Seit mittlerweile 30 Jahren pendle ich zwischen Zürich und Chur. In der Kurie in Chur kenne ich mich bestens aus – ich habe schon vier Bischöfe erlebt. Bischof Vonderach hat mich 1981 nach Chur berufen. Gleichzeitig arbeite ich am Zürcher Sitz des Offizialates, des kirchlichen Diözesangerichtes. Ich kenne die Leute hier, habe wunderbare Kollegen, Freunde gewinnen können. Es ist ein tägliches Miteinander von Körperschaft, Generalvikariat und Offizialat. Ich glaube, dass diese Nähe auch eine Erleichterung für meine neue Aufgabe sein wird.
Frage: Weshalb hat Sie dann der Bischof nicht gleich mit dieser Funktion betraut, da er ja wusste, dass Sie gewissermassen in beiden Welten leben?
Bonnemain: Ich habe seit vielen Jahren versucht, als Brücke zu wirken – inoffiziell. Jetzt hat man aufgrund der neuen Umstände eingesehen, dass es gut wäre, wenn ich auch offiziell als Brücke ein bisschen eine Rolle spiele.
Frage: Und Sie haben wirklich den Eindruck, dass Sie von beiden Seiten akzeptiert sind?
Bonnemain: Ja, das glaube und hoffe ich. Aber natürlich wird es ein langer Weg sein, denn man muss das zerbrochene Vertrauen wieder kitten. Grosse Träume habe ich aber nicht. Ich bin Realist und weiss, dass dieses Vertrauen nicht von heute auf morgen entstehen wird.
Frage: Die Beziehungen zwischen dem Bistum Chur und den staatskirchenrechtlichen Organisationen sind seit dem Amtsantritt von Bischof Vitus Huonder angespannt. Weshalb ist es nach Ihrer Einschätzung zu dieser sehr schwierigen Situation gekommen?
Bonnemain: Es spielen sicher verschiedene Faktoren eine Rolle. Der wichtigste Faktor: Die Beziehungen zwischen den staatskirchenrechtlichen Einrichtungen und Körperschaften des Bistums einerseits und dem Bistum andrerseits sind im Grunde nicht verbindlich festgelegt. Und das führt dazu, dass sich die Situation – je nach Akteuren – völlig verändert. Wir sollten eine auch rechtliche, verbindliche Verankerung erreichen, damit die Zusammenarbeit unabhängig von den Personen weitergehen kann. Und das ist bis heute nicht der Fall.
Frage: Man arbeitet also bloss ad hoc zusammen?
Bonnemain: Ad hoc oder solange kein Problem entsteht. Aber klar geregelte Kompetenzen beider Seiten sind nicht in einer verbindlichen Form verankert. Wechseln dann die Akteure, kann schnell eine Krise entstehen.
Frage: Sie meinen also, dass das grösste Problem derzeit die fehlende Klarheit in den Kompetenzzuweisungen zwischen staatskirchenrechtlichen und kirchlichen Akteuren sind.
Bonnemain: Jedenfalls: Regelt man das klar, wird es viel leichter, die jetzigen Spannungen zu verringern.
Nach der Rückkehr des Bischofs aus Rom hat der Bischofsrat die Auffassung geäussert, dass jetzt konkrete Schritte unternommen werden müssten, die Entspannung und Beruhigung bewirken. Wir im Bischofsrat – und ich an erster Stelle – haben den Rat gegeben, für die zwei besonders sensiblen Bereiche “Priesterausbildung” und “Beziehungen zu den Kantonalkirchen” zwei Bischofsvikare zu ernennen.
Es sollte damit nach aussen hin gezeigt werden: In diesen zwei Bereichen wird der Bischof nicht nach eigenen Vorstellungen handeln oder Sonderwege gehen, sondern da sind eigenständige Bischofsvikare, die für eine Normalität in diesen Bereichen Sorge tragen. Der Bischof hat eingewilligt und eingesehen, dass dies vielleicht eine kluge Massnahme wäre. Und so ist es jetzt: Weihbischof Marian Eleganti ist zuständig für die Priesterausbildung, und ich selbst bin es für die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen Körperschaften.
Frage: Mitglieder der Biberbrugger Konferenz waren besonders schockiert und enttäuscht, weil sie das Gefühl hatten, im Kirchenverständnis gewisser Kirchenvertreter – allen voran von Generalvikar Martin Grichting – dürfen sie eigentlich gar nicht existieren. Ein zentraler Punkt im Konflikt?
Bonnemain: Da gibt es einiges zu leisten. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften und Einrichtungen sollten kirchlich – also innerhalb des verbindlichen rechtlichen Systems der Kirche – auch eine Beheimatung haben. Im Kirchenrecht also. Und umgekehrt sollte die Kirche mit ihrer Eigenart im Staatlichen auch anerkannt werden.
Man spricht ja immer von Einvernehmlichkeit. Aber das ist zu wenig, denn das hängt wiederum von den Akteuren ab. Das Konzil hat gewollt, dass beide Realitäten sich gegenseitig in ihrer jeweiligen Autonomie respektieren und voll und ganz anerkennen beziehungsweise eng zusammen wirken.
Frage: Die gegenseitige Anerkennung und Beheimatung ist wohl rechtliche Knochenarbeit…
Bonnemain: Ja, das ist ein langer Weg. Aber ich möchte mich gerne für diesen Weg engagieren.
Frage: Sie können das Kirchenrecht aber nicht ändern.
Bonnemain: Nein. Aber im Völkerrecht ist verankert, dass das, was zwischen zwei Staaten durch Vereinbarungen geregelt ist, bei beiden Partnern auch als Eigenrecht gilt. Auf unseren Fall übertragen heisst das: Es könnten anfänglich vielleicht bescheidene Vereinbarungen zwischen den Bistumskantonen und der katholischen Kirche getroffen werden, dann wäre das Vereinbarte Kirchenrecht. Und zugleich hätte die Kirche innerhalb des Staatlichen auch einen rechtlich anerkannten Platz.
Es gibt also Wege. Aber es braucht lange Verhandlungen, Kompromisse. Man wird am Anfang nicht alles umfassend regeln können. Aber man wird kleine Schritte in die richtige Richtung tun können.
Frage: Und das würde genügen? Immerhin wurde von staatskirchenrechtlicher Seite sogar die Forderung nach einem Rücktritt des Bischofs und nach einer Abberufung von Generalvikar Grichting erhoben.
Bonnemain: Für mich hat es im Ganzen sowohl bei den staatskirchenrechtlichen Körperschaften wie in der Bistumsleitung an Realismus und an übernatürlichem Denken gefehlt.
Warum meine ich Realismus? Wir haben im Bistum keine Fabrik, die beliebig neue Bischöfe, neue Seminarleiter und neue Generalvikare herstellen kann. Ich habe bis zuletzt versucht und mich dafür eingesetzt, dass Seminarregens Ernst Fuchs und Andreas Rellstab, regionaler Generalvikar für Graubünden, bleiben.
Es war aber auch unrealistisch zu meinen, der Apostolische Stuhl werde einen Bischof ersetzen oder dessen Rücktritt annehmen, ohne dass etwas wirklich Krasses geschehen ist.
Das Ganze war aber auch zu wenig christlich. Die Kirche ist kein Betrieb, keine Unternehmung, Gott sei Dank! Der heilige Paulus schreibt im Korintherbrief: Die Liebe erträgt alles, die Liebe erhofft alles. Das ist das Urchristliche. Wir dürfen nicht Leute feuern, ihnen kündigen, sie einfach so entlassen und ersetzen. Um dann nach zwei Monaten wieder einen neuen Bischof, einen neuen Generalvikar zu haben. Das ist nicht christlich!
Das Christliche ist, dass wir uns gegenseitig in unseren eigenen Schwächen unterstützen und ausgleichen – das ist die Kunst des Christlichen! Dass wir alle schwach sind und doch zusammen stark. Ich bin mir bewusst, dass wir auch in der Bistumsleitung sehr verschiedene Menschen sind. Das ist aber kein Nachteil, sondern eine Bereicherung!
“Niemals eine Clique”
Das einzige Ziel der Kirche liege darin, alle Menschen mit der Frohbotschaft Christi zu erreichen, sagt Joseph Bonnemain: “Die Kirche geht zu allen Menschen und darf niemals auf eine Clique reduziert werden!” Das Finanzierungssystem der Kirche müsse deshalb den vorhandenen Umständen entsprechend zu jeder Zeit so eingerichtet werden, dass es diesem einzigen Ziel diene.
Der vom Churer Generalvikar Martin Grichting in die Diskussion eingebrachte Vorschlag, angesichts der zunehmenden Kirchenaustritte die Kirchensteuer durch eine für alle Bürger verpflichtende Mandatssteuer zu ersetzen, stösst bei Bonnemain auf keine Unterstützung: “Steuern haben wir schon genug!”
Wichtiger sei es vielmehr, meint Bonnemain, nicht nur das hervorzuheben, was die Kirchen im Sozialen leisten, sondern: “Gerade der Urauftrag der Kirche, die Verbindung zu Gott aufrechtzuerhalten, ist für die bürgerliche Gesellschaft sehr wichtig.” Die beste Voraussetzung, damit es sich lohne, sich für den Menschen in der Gesellschaft und in der Politik zu engagieren, sei es nämlich, die Verbindung zum persönlichen Gott aufrechtzuerhalten, der letztlich Vernunft, Wahrheit und Liebe stifte. Und deshalb verdiene die Kirche öffentlich einen Platz im Politischen, im Staatlichen.
Beschäftigen müsse hingegen die Kirche als “Familie, die um Jesus entstanden ist”, die Tatsache, dass heute die meisten der Kirche gegenüber völlig gleichgültig oder distanziert seien. Bonnemain: “Wir sollten sie wieder gewinnen, indem wir eine Art des Umgangs mit ihnen pflegen, die eine ständige Einladung ist, die Schönheit und das Befreiende der Botschaft Christi zu erfahren!”
Das könne durch Nähe, Verständnis und durch eine “Geh-hin-Kirche” geschehen, sagt Bonnemain. Er ist selber seit vielen Jahren in der Spitalseelsorge tätig und spricht von einer auch für ihn selber sehr bereichernden Erfahrung: “Seit 25 Jahren gehe ich von Zimmer zu Zimmer und begegne dabei den verschiedensten Menschen, ihren Schicksalen, ihren Kämpfen, ihrem Ringen. Das ist für mich selber sehr bereichernd. Denn jeder Mensch ist ein Kapital, ein Reichtum. Wissen Sie: Gott ist in den Menschen verliebt – das dürfen wir nie vergessen!”
Mitglied des Opus Dei – und dennoch ganz im Einsatz für das Bistum
Joseph Maria Bonnemain, am 26. Juli 1948 in Barcelona (Spanien) als Bürger von Les Pommerats JU geboren, ist Priester seit 1978. Vorher hat er Medizin in Zürich studiert und eine Zeitlang auch als Arzt gearbeitet. Dem Opus Dei gehört er seit dem Medizinstudium an. “Ich bin froh und dankbar, eine spirituelle Beheimatung im Opus Dei zu haben”, sagt Bonnemain. Er spüre eine grosse Belastung, wenn er es in seiner Aufgabe als Spitalseelsorger mit Kranken, Leidenden und Sterbenden zu tun habe. Nicht anders sei es, wenn er im Offizialat (im kirchlichen Diözesangericht) mit zerrütteten, geschiedenen Ehen konfrontiert werde. Belastend sei schliesslich auch die jetzige Situation im Bistum Chur: “Da eine Art Beschaulichkeit im Alltag leben zu können, ist äusserst hilfreich.”
Unterstrichen haben möchte Joseph Bonnemain dennoch: “Ich arbeite voll und ganz für das Bistum in Chur und in Zürich. Nie habe ich die Absicht gehabt, meine Aufgaben und Ämter innerhalb des Bistums zu instrumentalisieren, um das Image des Opus Dei zu polieren. Das werde ich weiterhin absolut nicht tun. Ich trenne die Dinge und nehme meine Aufgaben im Bistum mit totaler persönlicher Verantwortung und Freiheit wahr.”
Joseph Bonnemain ist 1989 vom damaligen Churer Bischof Johannes Vonderach zum Gerichtsvikar (Offizial) des Bistums ernannt worden. Als solcher amtet er sowohl in Chur wie in Zürich. Bonnemain gehört auch dem Bischofsrat des Bistums an. Auch ist er Sekretär des seit 2002 bestehenden Fachgremiums “Sexuelle Übergriffe in der Pastoral” der Schweizer Bischofskonferenz.
Das Opus Dei (“Werk Gottes”) ist eine 1928 in Madrid gegründete Laienorganisation der katholischen Kirche in der Form einer Personalprälatur. Sie wirkt in der Seelsorge und der geistlichen Bildung von Laien. Sie zählt nach eigenen Angaben weltweit 87.000 Mitglieder und hat ihren Hauptsitz in Rom.
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