Inter Mirifica: Papst Paul VI. 1963

Dekret über die Sozialen Kommunikationsmittel

Diener der Diener Gottes zusammen mit den Vätern des Heiligen Konzils zur fortwährenden Erinnerung

1. Unter den erstaunlichen Erfindungen der Technik, welche die menschliche Geisteskraft gerade in unserer Zeit mit Gottes Hilfe aus der Schöpfung entwickelt hat, richtet sich die besondere Aufmerksamkeit der Kirche auf jene, die sich unmittelbar an den Menschen selbst wenden und neue Wege erschlossen haben, um Nachrichten jeder Art, Gedanken und Weisungen leicht mitzuteilen. Unter ihnen treten vor allem jene “Mittel” hervor, die in ihrer Eigenart nicht nur den einzelnen Menschen, sondern die Masse und die ganze menschliche Gesellschaft erreichen und beeinflussen können: die Presse, der Film, der Rundfunk, das Fernsehen und andere gleicher Art. Man nennt sie darum zu Recht “Soziale Kommunikationsmittel”. 
 
2. Der Kirche ist sehr wohl bekannt, daß die Sozialen Kommunikationsmittel bei rechtem Gebrauch den Menschen wirksame Hilfe bieten, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erholung und Bildung des Geistes; sie dienen ebenso auch der Ausbreitung und Festigung des Gottesreiches. Die Kirche weiß ebenfalls, daß die Menschen diese technischen Erfindungen gegen Gottes Schöpfungsplan und zu ihrem eigenen Schaden mißbrauchen können. Die Sorge einer Mutter erfüllt sie wegen des Unheils, das durch deren Mißbrauch häufig der menschlichen Gesellschaft erwachsen ist.

Das Konzil hält es darum für seine Pflicht, die wache Sorge der Päpste und Bischöfe in dieser wichtigen Sache aufzunehmen und die vordringlichen Fragen zu behandeln, die mit den Sozialen Kommunikationsmitteln zusammenhängen. Es hofft zudem, daß seine hier vorgelegte Lehre und Weisung nicht allein dem Heil der Gläubigen, sondern auch dem Fortschritt der ganzen menschlichen Gesellschaft dienen werde.

Erstes Kapitel 

3. Die Katholische Kirche ist von Christus, dem Herrn, gegründet, um allen Menschen das Heil zu bringen, und darum der Verkündigung des Evangeliums unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für ihre Pflicht, die Heilsbotschaft auch mit Hilfe der Sozialen Kommunikationsmittel zu verkündigen und Grundsätze über deren richtige Anwendung aufzustellen.

Die Kirche hat also ein ursprüngliches Recht darauf, jedes dieser Sozialen Kommunikationsmittel zu benutzen und zu besitzen, soweit es für die christliche Erziehung und ihr Wirken am Heile der Seelen notwendig und nützlich ist. Zum Auftrag der Oberhirten gehört es, die Gläubigen zu lehren und zu leiten, damit sie das Heil und die Vollendung für sich und die ganze Menschheitsfamilie auch mit Hilfe dieser Mittel erstreben.

Im übrigen gehört es vor allem zur Aufgabe der Laien, die Sozialen Kommunikationsmittel mit echt humanem und christlichem Geist zu beseelen, um so den großen Erwartungen der Menschheit und dem Plane Gottes voll zu entsprechen. 

4. Die rechte Benutzung der Sozialen Kommunikationsmittel setzt bei allen, die mit ihnen umgehen, die Kenntnis der Grundsätze sittlicher Wertordnung voraus und die Bereitschaft, sie auch hier zu verwirklichen. Man muß also zunächst auf den Sachverhalt achten, der je nach der Eigengesetzlichkeit jedes einzelnen Mediums mitgeteilt wird; doch zugleich sind auch alle Begleitumstände zu berücksichtigen, wie Absicht, Personen, Ort, Zeit, und all die Dinge, die zur Vollständigkeit der Mitteilung gehören, und was ihren sittlichen Wert verändern oder völlig umkehren kann. Hierzu zählt auch die jedem Sozialen Kommunikationsmittel eigene Wirkungsart, seine Eindruckskraft, die so groß sein kann, daß es den Menschen, insbesondere den unerfahrenen, schwerfällt, sie wahrzunehmen, geistig zu verarbeiten und gegebenenfalls sich ihrer zu erwehren. 

5. Vor allem sind für den Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel bei allen Beteiligten klare Gewissensgrundsätze notwendig. Dies gilt besonders für einige gerade in unserer Zeit heftig umstrittene Probleme.

Der erste Fragenkreis umfaßt die “Information”, das ist das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten. Zweifellos ist bei der heutigen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und der immer engeren Verbindung ihrer Mitglieder die Information wertvoll, ja unumgänglich notwendig. Eine öffentliche und rechtzeitige Berichterstattung über Ereignisse und Zusammenhänge gibt jedem einzelnen Menschen eine reichere und umfassendere Kenntnis, so daß jeder einen wirksamen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann und alle beim Ausbau der bürgerlichen Gesellschaft leichter mitwirken können. Es gibt also in der menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über alle Tatsachen, die den Menschen, als einzelnen oder als Mitgliedern der Gesellschaft, je nach ihrer besonderen Situation zu wissen zukommt. Der richtige Gebrauch des Rechtes fordert aber, daß die Mitteilung inhaltlich stets der Wahrheit entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muß sie ethisch einwandfrei sein, d. h., beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet werden; denn nicht alles Wissen bringt Nutzen, “die Liebe aber baut auf” (1 Kor 8,1). 

6. Eine zweite Frage betrifft die Beziehungen zwischen der “Freiheit der Kunst” und den Normen des Sittengesetzes. Die sich mehrenden Diskussionen darüber beruhen häufig auf falschen Auffassungen von Ethik und Ästhetik. Das Konzil betont darum, daß der Vorrang der objektiven sittlichen Ordnung in allem und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle übrigen menschlichen Ordnungen, die Kunst nicht ausgenommen, so wertvoll sie auch sein mögen, und bringt sie in das rechte Verhältnis. Allein die sittliche Wertordnung umfaßt die ganze Natur des Menschen, der ein geistbegabtes und zu Höherem berufenes Geschöpf Gottes ist. Wird sie in vollem Umfang getreu beachtet, ist sie für den Menschen der Weg zu seiner Erfüllung und zu seinem Heil. 

7. Zum Dritten: Die Schilderung, Beschreibung oder Darstellung des sittlich Bösen kann gewiß auch mit den Sozialen Kommunikationsmitteln zur besseren Erkenntnis und Ergründung des Menschen beitragen. Sie kann die Erhabenheit des Wahren und Guten offenbaren und dabei besonders wirksame dramatische Effekte erzielen. Doch auch sie muß sich den ethischen Forderungen unterordnen, wenn sie nicht eher Schaden als Nutzen stiften will, vor allem bei Themen, deren Behandlung eine gewisse Zurückhaltung gebietet oder die im erbsündlich belasteten Menschen leicht niedrige Instinkte wecken. 

8. “Öffentliche Meinungen” üben heute einen bestimmenden und richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche Leben der Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen.

9. Eine besondere Verantwortung tragen die Leser, Zuschauer und Zuhörer, die sich ja in freier und persönlicher Entscheidung der Sozialen Kommunikationsmittel bedienen. Dabei gilt es, sich für das zu entscheiden, was sowohl ethisch wie künstlerisch wertvoll und wissenswert ist. Es gilt aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles, was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert oder schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.

Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es daher nicht unterlassen, sich rechtzeitig bei den Stellen zu informieren, die dafür zuständig sind, und sie müssen deren Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen befolgen. Um zweifelhaften Anpreisungen leichter zu widerstehen und auf gute Anregungen einzugehen, ist eine rechte Gewissensbildung durch geeignete Hilfe notwendig. 

10. Leser, Hörer und Zuschauer, besonders die Jugendlichen, sollen sich im Gebrauch dieser Sozialen Kommunikationsmittel an Zucht und Maß gewöhnen. Ferner sollen sie sich um ein tieferes Verständnis dessen bemühen, was sie gesehen, gehört oder gelesen haben. Mit Erziehern und Fachleuten mögen sie sich darüber besprechen, um selbst richtig urteilen zu lernen. Die Eltern aber sollen sorgfältig darauf achten, daß nicht glaubens- und sittenwidrige Darbietungen, Druckerzeugnisse und ähnliches ins Haus gelangen oder den Kindern anderswo begegnen. 

11. Eine besondere Verantwortung für die Sozialen Kommunikationsmittel tragen die Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Geldgeber, Verleiher, Theaterleiter, Agenten, Kritiker und überhaupt alle, die irgendwie bei der Produktion und Verbreitung Sozialer Kommunikationsmittel beteiligt sind. Die Größe und der Ernst ihrer Verpflichtungen unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen liegen klar auf der Hand. Ihre Information und Einwirkung können dem Menschen Segen oder Fluch bringen.

Ihre Aufgabe wird es darum sein, die wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen Belange so aufeinander abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals zuwiderlaufen. Um dies wirksamer zu erreichen, empfiehlt es sich, Berufsvereinigungen beizutreten, die ihren Mitgliedern Achtung vor dem Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten und Pflichten auferlegen – wenn nötig, auch mit Eingehung der gegenseitigen Verpflichtung, festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten. Immer aber mögen sie daran denken, daß ein großer Teil der Leser und Zuschauer aus Jugendlichen besteht. Diese brauchen Schriften und Darbietungen mit sauberer Unterhaltung und Anregung zum Guten. Sie sollen auch dafür sorgen, daß Darbietungen religiösen Inhalts ernsten und erfahrenen Bearbeitern anvertraut und mit gebotener Ehrfurcht gestaltet werden. 

12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl, dem die Sozialen Kommunikationsmittel zugeordnet sind, besondere Verpflichtungen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information, deren die heutige Gesellschaft zu ihrem Fortschritt bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt besonders für die Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der Religion, der Kultur und der schönen Künste sowie der Schutz der Leser, Zuschauer und Zuhörer im freien Gebrauch ihrer Rechte. Zudem ist es Sache der öffentlichen Hand, solche Unternehmen zu unterstützen, die sonst nicht zu verwirklichen wären, die aber besonders für die Jugend wertvoll sind.

Schließlich muß die gleiche öffentliche Gewalt, die kraft ihres Amtes für das Wohl der Bürger Sorge trägt, durch Erlaß und sorgfältige Durchführung von Gesetzen schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verhindern, die durch Mißbrauch der Sozialen Kommunikationsmittel entstehen könnten. Die Freiheit der Einzelnen oder gesellschaftlicher Gruppen wird durch diese wache Sorge keineswegs beeinträchtigt, zumal wenn wirksame Vorsichtsmaßnahmen jener fehlen, die beruflich mit diesen Mitteln zu tun haben.

Besondere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Jugendlichen vor Presseerzeugnissen und Darbietungen zu bewahren, die ihrem Alter schädlich sind. 

Zweites Kapitel 

13. Alle Glieder der Kirche sollen einmütig und planmäßig darangehen, ohne Aufschub und mit größtem Eifer die Sozialen Kommunikationsmittel in den vielfältigen Arbeiten des Apostolates, wie es Zeit und Umstände erfordern, zu benutzen und schädlichen Unternehmungen zuvorzukommen, besonders in den Gegenden, wo sittlicher oder religiöser Fortschritt erhöhte Anstrengungen erfordert.

Die kirchlichen Oberhirten sollen darum auf diesem Gebiet, das mit ihrer Pflicht zur Verkündigung so eng verbunden ist, ihrem Auftrag eilends nachkommen. Auch die mit den Sozialen Kommunikationsmitteln arbeitenden Laien sollen vor allem durch Erfüllung ihrer jeweiligen Berufsaufgabe mit Sachverstand und in apostolischem Geiste bereitwillig für Christus Zeugnis ablegen.

Sie sollen auch, je nach Möglichkeit, mit ihren technischen, wirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Kräften die kirchliche Seelsorge unmittelbar unterstützen. 

14. Vor allem ist die gute Presse zu fördern. Um jedoch die Leser ganz mit christlichem Geist zu erfüllen, soll auch eine katholische Presse gegründet und gefördert werden, die diesen Namen wirklich verdient. Sie soll – entweder unmittelbar von der Kirche oder von katholischen Persönlichkeiten ins Leben gerufen und getragen – in der erklärten Absicht erscheinen, um öffentliche Meinungen zu bilden, zu festigen und zu fördern, die mit dem Naturrecht und den katholischen Lehren und Grundsätzen übereinstimmen, sie soll Nachrichten über das Leben der Kirche bringen und kommentieren. Die Gläubigen aber sind von der Notwendigkeit zu überzeugen, die katholische Presse zu lesen und zu verbreiten, um sich über alle Ereignisse ein christliches Urteil bilden zu können.

Die Produktion und Vorführung von Filmen, die gute Unterhaltung bieten, die belehrend und künstlerisch wertvoll sind, insbesondere von Filmen für die Jugend, sollte man mit allen wirksamen Mitteln fördern und sicherstellen. Dazu wird die Unterstützung und Zusammenarbeit guter Produzenten auf wirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet empfohlen, ferner anerkennende Kritik und Verleihung von Preisen an Filme, die es verdienen, und endlich die Förderung und der Zusammenschluß von Lichtspieltheatern, die von katholischen und zuverlässigen Persönlichkeiten geleitet werden.

Gute Rundfunk- und Fernsehsendungen sind zu unterstützen, vor allem jene, die für die Familie wertvoll sind. Katholische Sendungen, welche Hörer und Zuschauer am Leben der Kirche teilnehmen lassen und mit religiösen Wahrheiten vertraut machen, sind besonders zu fördern. Wohlüberlegt sollen dort, wo es angebracht erscheint, katholische Sender errichtet werden. Man achte jedoch darauf, daß sich ihre Übertragungen durch entsprechende Qualität und Reichweite auszeichnen.

Man trage überdies Sorge dafür, daß die edle und alte Kunst des Theaters, die nun auch durch die Sozialen Kommunikationsmittel weite Verbreitung findet, zur menschlichen und sittlichen Bildung der Zuschauer beiträgt. 

15. Um den dargelegten Erfordernissen gerecht zu werden, ist rechtzeitig für die Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen genügend Sachkenntnis besitzen, um diese Mittel für das Apostolat zu gebrauchen.

Insbesondere sollen die Laien eine technische, theoretische und charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der Schulen, Fakultäten und Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film, Rundfunk und Fernsehen sowie andere interessierte Personen eine umfassende Ausbildung erhalten können, ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche berücksichtigen. Die Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in ihrer Kunst der menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig auszubilden sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die sittlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 

16. Der rechte Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel, die sich ja an Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei diesen eine eigene Schulung und Übung voraus. Darum sind geeignete Einrichtungen – insbesondere für Jugendliche – in den katholischen Schulen und Hochschulen aller Arten, in Bildungsstätten und den Organisationen des Laienapostolates zu unterstützen, zu vermehren und nach christlichen Grundsätzen zu leiten. Um hier schneller voranzukommen, sollen diese Fragen sowohl im Grundsätzlichen wie in ihrer praktischen Handhabung auch im Religionsunterricht behandelt und erläutert werden. 

17. Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn es von den Mitgliedern der Kirche untätig hingenommen wird, daß das Wort des Heiles durch technische Unzulänglichkeit und unzureichende Mittel gefesselt und gehindert ist. Allerdings ist der bei den Sozialen Kommunikationsmitteln erforderliche finanzielle Aufwand sehr groß. Darum erinnert das Konzil die Gläubigen an ihre Pflicht, die katholischen Zeitungen, Zeitschriften und Filmunternehmungen, die Rundfunk- und Fernsehstationen und ihre Sendungen zu unterstützen, deren besonderes Ziel es ist, die Wahrheit zu verbreiten und zu verteidigen sowie christliches Geistesgut den Menschen zu vermitteln. Zugleich lädt das Konzil die in Wirtschaft oder Technik einflußreichen Verbände und Einzelpersönlichkeiten dringend ein, mit ihren finanziellen Beiträgen und ihrer Erfahrung die Sozialen Kommunikationsmittel, soweit sie wahrer Kultur und dem Apostolat dienen, bereitwillig zu unterstützen. 

18. Um das vielgestaltige Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikationsmittel wirksam zu kräftigen, soll in allen Diözesen des Erdkreises, nach dem Ermessen der Bischöfe, jährlich ein Tag festgesetzt werden, an dem die Gläubigen auf ihre hier liegenden Aufgaben eindringlich hingewiesen und eingeladen werden, dieser Frage im Gebet zu gedenken und Spenden für sie zu entrichten. Der Erlös soll zum Unterhalt und zur Unterstützung aller kirchlichen Einrichtungen und Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen. Maßgebend sind dabei die Bedürfnisse der Weltkirche. 

19. Zur Erfüllung seiner obersten Hirtenpflicht auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikationsmittel steht dem Papst eine eigene Stelle beim Apostolischen Stuhl zur Verfügung.(1) 

20. Nun aber wird es Sache der Bischöfe sein, den Werken und Unternehmungen dieser Art in den eigenen Diözesen ihre wache Sorge zuzuwenden, sie zu fördern und ihre Tätigkeit zu koordinieren, soweit sie das Apostolat in der Öffentlichkeit betrifft. Auch die von externen Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen sind davon nicht ausgenommen. 

21. Ein wirksames Apostolat für ein ganzes Land verlangt Einheitlichkeit in der Planung und im Einsatz der Kräfte. Darum bestimmt und ordnet das Konzil an, daß in den einzelnen Ländern eigene Stellen für Presse, Film, Rundfunk und Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln unterstützt werden.

Aufgabe dieser nationalen Stellen ist vor allem die Sorge um die Gewissensbildung der Gläubigen beim Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel; ferner sollen sie das unterstützen und ordnen, was in diesem Bereich von Katholiken unternommen wird.

In jeder Nation soll die Leitung dieser Stellen einer eigenen Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof anvertraut werden. In den genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein, die in der katholischen Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind. 

22. Die Auswirkung der Sozialen Kommunikationsmittel geht über die Grenzen der Nationen hinaus und macht die Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen Menschheit. Darum sollen die nationalen Unternehmungen auch im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Die in Nr.21 genannten Stellen sollen in enger Verbindung mit ihrer jeweiligen internationalen katholischen Vereinigung stehen. Diese internationalen katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung ausschließlich vom Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem. 

Schluß

23. Um alle Grundsätze und Weisungen dieses Konzils über die Sozialen Kommunikationsmittel zum Erfolg zu führen, soll im ausdrücklichen Auftrag des Konzils ein Pastoralschreiben herausgegeben werden. Dafür ist die in Nr. 19 genannte Stelle des Apostolischen Stuhls beauftragt, die aus den verschiedenen Nationen Sachverständige hinzuziehen soll. 

24. Abschließend spricht die Konzilsversammlung die Hoffnung aus, daß diese ihre Grundsätze und Weisungen von allen Gliedern der Kirche bereitwillig angenommen und gewissenhaft beachtet werden. Sie sollen durch den Gebrauch dieser Hilfen keinen Schaden leiden, sondern wie das Salz die Erde würzen und wie das Licht die Welt erleuchten. Das Konzil ruft alle Menschen guten Willens und vor allem die verantwortlichen Leiter der Sozialen Kommunikationsmittel auf, sie ausschließlich zum Wohl der menschlichen Gemeinschaft zu verwenden, deren Schicksal von Tag zu Tag mehr von ihrem rechten Gebrauch abhängt. So werde der Name des Herrn, wie schon durch die Werke der Vergangenheit, so auch durch diese neuen Erfindungen verherrlicht, nach dem Wort des Apostels: “Jesus Christus, gestern und heute, derselbe auch in Ewigkeit” (Hebr 13, 8).

Was in diesem Dekret im gesamten und im einzelnen ausgesprochen ist, hat die Zustimmung der Väter gefunden. Und Wir, kraft der von Christus Uns übertragenen Apostolischen Vollmacht, billigen, beschießen und verordnen es zusammen mit den Ehrwürdigen Vätern im Heiligen Geiste und gebieten zur Ehre Gottes die Veröffentlichung dessen, was so durch das Konzil verordnet ist. 

Rom, bei St. Peter am 4. Dezember 1963 
Ich, Paulus, Bischof der katholischen Kirche

Evangelii-nuntiandi: Apostolisches Schreiben Papst Paul VI.: Über die Evangelisierung der Welt von heute

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