Kongregationen

Kongregation für die Glaubenslehre

Förderung und Schutz der Glaubens- und Sittenlehre in der katholischen Kirche

Gemäss der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” hat die Glaubenskongregation “die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern und schützen.” Auch wenn prinzipiell alle Kongregationen der Römischen Kurie gleichrangig sind, kommt der Glaubenskongregation doch eine Sonderstellung zu. Dies wird beispielsweise darin deutlich, dass Dokumente anderer Dikasterien nicht ohne das “placet” der Glaubenskongregation veröffentlicht werden dürfen, zumindest “sofern sie die Glaubenslehre und die Sitten” betreffen (Pastor Bonus Art 54.) Dadurch soll auch erreicht werden, dass die Lehraussagen der Kirche einheitlich ausfallen und es keine divergierenden oder gar gegensätzlichen Positionen gibt.

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Kongregation für das katholische Bildungswesen

Gemäß der Apostolischen Konstitution Pastor bonus ist die Kongregation zuständig
für das katholische Bildungswesen.

Das umfasst sowohl die Seminare als auch die katholischen Universitäten und Fakultäten sowie die katholischen Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
Rom Radio Vatikan

Papst Sixtus V. errichtete 1588 die “Congregatio pro universitate studii romani” um die Studien der Universität Rom sowie anderer wichtiger Universitäten der damaligen Zeit (Bologna, Paris, Salamanca etc.) zu regeln und zu überwachen. Mit der Kurienreform Papst Pius’ X. kam 1908 die Zuständigkeit für die Seminare hinzu. Den heutigen Namen erhielt die Kongregation bei der Kurienreform Papst Johannes Pauls II. 1988.

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Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

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