Die Zehn Gebote

Ich war krank und ihr habt mich besucht

Kongregation für die Glaubenslehre Erklärung zur Euthanasie Vatikan 5. Mai 1980

Einleitung
Die Rechte und Werte der menschlichen Person sind von großer Bedeutung bei den Fragen, die von den Menschen unserer Tage diskutiert werden. Das II. Vatikanische Konzil hat, was dieses Thema angeht, die überragende Würde der menschlichen Person, besonders ihr Recht auf Leben, feierlich bekräftigt. Deshalb hat das gleiche Konzil auch die Anschläge gegen das Leben, zu denen „jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord“ gehören, angeprangert (Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 27). Vor einiger Zeit hat die Kongregation für die Glaubenslehre allen Gläubigen die Lehre der katholischen Kirche zum Schwangerschaftsabbruch in Erinnerung gerufen.[1] Nun hält es die gleiche Kongregation für angebracht, die Lehre der Kirche zur Euthanasie darzulegen. Die letzten Päpste [2] haben bereits die Grundsätze dieser Lehre herausgestellt, welche ihr volles Gewicht behalten; doch haben die Fortschritte der Medizin bewirkt, daß in den letzten Jahren in der Frage der Euthanasie neue Aspekte sichtbar wurden. Diese machen es erforderlich, daß die betreffenden ethischen Normen noch mehr verdeutlicht werden. In der heutigen Gesellschaft, in der sogar die grundlegenden Werte des menschlichen Lebens oft in Frage gestellt werden, wirken sich die Veränderungen im Bereich der Zivilisation auch auf die Bewertung von Tod und Schmerz aus. Es ist ferner zu beachten, daß die Fähigkeit der ärztlichen Kunst, zu heilen und das Leben unter bestimmten Bedingungen zu verlängern, zugenommen hat, wobei sich natürlich zuweilen einige moralische Fragen ergeben. Menschen, die sich in einer solchen Lage befinden, fragen sich besorgt nach dem Sinn eines extrem hohen Alters und des Todes. Weiterlesen

Der mutmassliche Wille

Schweizer Bevölkerung will auch heute verbotene Schritte erlauben NZZ 2. Sept. 2010

Mutmasslicher Wille
In der Schweiz will eine Mehrheit der Bevölkerung eine weitere Lockerung bei der Sterbehilfe. Für todkranke Patienten soll laut einer Umfrage auch direkte aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Die Tötung auf Verlangen ist bisher nur in wenigen Ländern legal.

Schweizerinnen und Schweizer wollen mehrheitlich selbst bestimmen, wann sie ihr Leben beenden. Eine Mehrheit der Bevölkerung will nicht nur die Suizidhilfe, sondern auch die bisher verbotene direkte aktive Sterbehilfe bei todkranken Patienten gesetzlich erlauben. Dies geht aus einer nationalen Studie der Universität Zürich hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die direkte aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen, ist bis jetzt nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gestattet.

Lediglich eine Minderheit der Bevölkerung erachtet gemäss der landesweiten Umfrage Sterbehilfe und Suizidbeihilfe generell als moralisch falsch und befürwortet entsprechend scharfe Verbote.

Im Rahmen der Studie zur Sterbehilfe hat das Kriminologische Institut der Universität Zürich in der Schweiz 1500 Personen zu konkreten Sterbehilfe- und Suizidbeihilfefällen befragt. Bei den Fragen ging es um sechs Fälle von Menschen, die an einer tödlichen Krankheit im Endstadium leiden. Die Befragten mussten eine rechtliche und moralische Bewertung auf einer Skala von eins bis zehn vornehmen. 

Die vorgefundenen Einstellungen korrespondierten mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität, erklärte Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger in der Medienmitteilung der Universität Zürich. Konkret heisst dies: Je wichtiger Gott im Leben eines Menschen sei, desto eher beurteile die Person Sterbehilfe- und Suizidbeihilfehandlungen als moralisch falsch.

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Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

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