Was ist ein Generalvikar?

Welche Aufgaben und Vollmachten hat ein Generalvikar?

Pfarrer von ArsZollitsch zu Limburg: “Vatikan schafft innere Ruhe”
Vatikan: Übertragung eines Kirchenamtes

Welche Aufgaben und Vollmachten hat ein Generalvikar? Darüber sprachen wir mit Pater Nikolaus Schöch. Der österreichische Franziskaner wirkt an der “Apostolischen Signatur”, dem Höchstgericht der katholischen Kirche hier im Vatikan, als stellvertretender Kirchenanwalt, was dem Staatsanwalt an einem weltlichen Gericht entspricht.

“Dem Generalvikar kommen nach Canon 479 von Amts wegen die ausführende Gewalt, die exekutive Gewalt für die gesamte Diözese zu, und zwar die gleiche, die der Bischof selbst hat. Damit hat der Generalvikar keine gesetzgebende Gewalt, die hingegen dem Bischof zukommt, und auch keine richterliche Gewalt, die ebenfalls dem Bischof zukommt.”

Was kann also der Generalvikar konkret durchführen?

“Das heisst, der Generalvikar kann Verwaltungsakte erlassen, zum Beispiel ein Dekret verfassen. Aber er kann nicht wichtige Ämter der Diözese besetzen, wie etwa Ernennung oder Absetzung eines Pfarrers oder eines Offizials (Diözesanrichters, Anm.).”

Welche Entscheidungen muss also der Generalvikar mit dem Bischof absprechen, der im Fall Limburg ja weiterhin im Amt bleibt?

“Der Bischof kann sich Entscheidungen im Rahmen dieser ausführenden Gewalt vorbehalten, sodass er sagt, das möchte ich selber machen. Oder es gibt Fälle, wie gesagt etwa die Ernennung eines Pfarrers, die von Rechts wegen ein Mandat, einen Sonderauftrag, des Bischofs erfordern, die der Generalvikar sonst nicht durchführen kann, weil sie von Rechts wegen dem Bischof vorbehalten sind. Der Generalvikar muss den Bischof ohnehin immer unterrichten über alle wichtigen Amtsgeschäfte, gleichgültig ob sie schon erledigt sind oder für die Zukunft noch zu erledigen sind. Er darf auch niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln.”

Der Papst hat im vorliegenden Fall eine bereits getroffene Ernennung des Generalvikars durch Bischof Tebartz-van Elst, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte, um gut zwei Monate vorgezogen. Wie steht es allgemein mit der Berufung und Abberufung eines Generalvikars durch den Bischof?

“Der Generalvikar kann auch jederzeit wieder abberufen werden. Wenn also der Bischof ihn nicht mehr möchte, kann er ihn einfach mit einem Dekret abberufen, ohne gewisse Fristen oder Zustimmungen von Gremien abwarten zu müssen.”

rv 23.10.2013 gs

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