Kirchenrichter: Freiburg geht über bisherige Lehre hinaus

“Positive pastorale Weisung” in der Öffentlichkeit nicht angemessen wahrgenommen

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Würzburger Offizial Rambacher erklärte, es sei abzuwarten, wie sich die deutschen Bischöfe in ihrem derzeit laufenden Beratungsprozess dazu positionierten “und sich in ihrer pastoralen Orientierung mit Rom verständigen”.

Würzburg, kath.net/KNA, 8. Oktober 2013

Zurückhaltend hat der Würzburger Kirchenrechtler Stefan Rambacher die neuen Freiburger Seelsorge-Leitlinien zum Umgang mit Wiederverheirateten bewertet.

Die Handreichung “spricht nicht von einer allgemeinen oder unterschiedslosen Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten”, stellte Rambacher am Dienstag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) klar. Dass dies in Einzelfällen auf der Basis einer Gewissensentscheidung ermöglicht werden könne, sei ein Punkt, in dem die Handreichung “über die bisherige offizielle Lehre der Kirche” hinausgehe.

Rambacher erklärte, es sei abzuwarten, wie sich die deutschen Bischöfe in ihrem derzeit laufenden Beratungsprozess dazu positionierten “und sich in ihrer pastoralen Orientierung mit Rom verständigen”. Der Jurist ist oberster Kirchenrichter (Offizial) im Bistum Würzburg und Vorsitzender der deutschsprachigen Offizialenkonferenz.

Nach den Worten des Kirchenrechtlers setzt das Freiburger Papier eine Linie fort, “die schon bisher für die pastorale Praxis der Kirche bestimmend war”. Schon 1981 habe Papst Johannes Paul II. die Seelsorger dazu aufgefordert, wiederverheirateten Geschiedenen beizustehen und ihnen zu helfen, “ihren Platz in der Kirche und Gemeinde zu finden”. Leider sei diese “positive pastorale Weisung” in der Öffentlichkeit nicht angemessen wahrgenommen worden.

Auch die Handreichung lege ihren Schwerpunkt “klar auf den Prozess einer helfenden und versöhnenden pastoralen Begleitung”, so Rambacher. Dass dabei auch auf die Möglichkeit einer kirchenrechtlichen Klärung der gescheiterten Ehe verwiesen werde, könne von den Offizialen “nur begrüsst werden”.

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