“Willkür in der Liturgie spaltet und stiftet Unfrieden”

Bischof Vitus Huonder veröffentlicht ein richtungsweisendes Bischofswort zur Feier der Eucharistie

– “Wir dürfen diese Beschwerden” von Gläubigen über liturgische Missbräuche “nicht überhören“ und nicht “als Denunziation“ abtun.

Chur, kath.net/pbc, 12. November 2012

“Willkür in der Liturgie spaltet und stiftet Unfrieden”, darauf weist der Churer Bischof Vitus Huonder hin. Angesichts liturgischer Missstände in seinem Bistum gibt er in seinem Bischofswort “Die Heilige Eucharistie – Zeichen der Einheit” eine Richtungsweisung für Fragen der Feier der Liturgie. “In den vergangenen Jahren haben Gläubige immer wieder von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf liturgische Missbräuche hinzuweisen”, erläuterte Huonder, und “wir dürfen diese Beschwerden nicht überhören oder bei Seite schieben. Betreffen sie doch einen wesentlichen Punkt unseres katholischen Glaubens. Es ist allzu einfach, solche Klagen, wie es oft geschieht, als Denunziation abzutun.”

kath.net dokumentiert das “Wort des Bischofs” zum Beginn des Konzilsjubiläums 2012 – 2015 sowie zum Jahr des Glaubens 2012 – 2013, “Die Heilige Eucharistie – Zeichen der Einheit”, Von Msgr. Dr. Vitus Huonder Bischof von Chur 11. November 2012, in voller Länge:

Am 11. Oktober 2012 wurde in Bern das 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils mit einer gemeinsamen Feier für alle Diözesen unseres Landes eröffnet. Die weiteren Feiern und Veranstaltungen sollen alsdann in den einzelnen Diözesen erfolgen. Am 11. November 2012 findet eine diözesane Feier in der Kathedrale Chur statt. Mit dieser Feier wird zugleich in unserem Bistum das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene “Jahr des Glaubens” eröffnet. Weitere Veranstaltungen zu beiden Ereignissen sind bistumsweit geplant.

Das erste der drei Jubiläumsjahre des Zweiten Vatikanischen Konzils (2012 – 2015) steht unter dem Thema “Den Glauben feiern” und stellt die Konstitution über die Liturgie “Sacrosanctum Concilium” in den Mittelpunkt.

Das vorliegende Wort des Bischofs ist darauf abgestimmt und ab dem 11. November 2012 für die Veröffentlichung in den Medien freigegeben. Das Schreiben richtet sich einerseits an die Priester, die Diakone sowie die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es soll im Verlauf des ersten Jahres des Konzilsjubiläums als Grundlage für die Verkündigung und Katechese im Bereich der Liturgie dienen. Das Schreiben richtet sich aber auch an alle Gläubigen des Bistums und soll ihnen von den Seelsorgenden in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. 1 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche 1124.

Liebe Mitbrüder im bischöflichen, priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
Liebe Brüder und Schwestern im Herrn

Am vergangenen 11. Oktober 2012 haben wir das 50-Jahr- Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 – 1965) begonnen. Zugleich hat Papst Benedikt XVI. ein “Jahr des Glaubens” ausgerufen, das bis zum Christkönigssonntag, dem 24. November 2013, dauern wird.

Ich möchte diese beiden wichtigen Ereignisse im Leben der Kirche zum Anlass nehmen, um auf einige wesentliche Punkte unseres Glaubens zu sprechen zu kommen. Da gemäss den Vorgaben der Schweizer Bischofskonferenz im ersten Jahr des Konzilsjubiläums die Liturgie, der Gottesdienst der Kirche also, im Mittelpunkt stehen soll, möchte ich in diesem Bischofswort darauf besonders eingehen. Dies lässt sich gut verbinden mit der Thematik des Glaubensjahrs. Denn die Kirche hat gemäss dem Grundsatz “lex orandi – lex credendi” immer gewusst, dass die Art und Weise, wie wir beten, wie wir Gottesdienst feiern, Ausdruck unseres Glaubens ist, diesen aber zugleich auch leitet, vertieft und formt. (Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche 1124.)

Viele Aspekte unseres Glaubens und wie wir ihn feiern, könnten Gegenstand dieses Schreibens sein. Ich habe einige Elemente ausgewählt, die mir aufgrund meiner täglichen Erfahrung als besonders vordringlich und wesentlich erscheinen.
Und ich möchte dazu auch einige Hinweise geben sowie auf bestimmte Grundsätze der Kirche hinweisen.

Das Zweite Vatikanische Konzil heute

Vielen ist das Zweite Vatikanische Konzil kaum noch ein Begriff. Andere wissen darum nur vom Hörensagen. Wieder andere glauben, seine Lehren zu kennen, haben aber die authentischen Texte nie genau gelesen. Für die jüngere Generation ist dieses Konzil bereits weit weg.

Doch, wer die Zeit der Sechzigerjahre erlebt hat, weiss, wie einschneidend das Konzil für das Leben der gesamten Kirche war. Es wirkt heute noch mittelbar oder unmittelbar nach. Öfter beruft man sich in verschiedensten Kreisen und mit zum Teil gegensätzlichen Interpretationen auf die Lehren und Aussagen des Konzils. Eine klare Einordnung des Zweiten Vatikanums in die gesamte Geschichte und Lehre der Kirche tut not, ebenso eine sachkundige Darlegung der sechzehn Dokumente dieser bisher grössten Bischofsversammlung aller Zeiten. 3 A.a.O. 47. 4 Lumen gentium 3; vgl. auch Lumen gentium 11; Unitatis redintegratio 2 und Christus Dominus 15.

Die Erneuerung der Liturgie

Das erste vom Konzil verabschiedete Dokument mit dem Titel Sacrosanctum Concilium war der Erneuerung der Liturgie gewidmet. Die Liturgie lag dem Konzil ganz besonders am Herzen. Denn, so betont die Konstitution, die Liturgie sei Höhepunkt und Quelle des Lebens der Kirche, und sie bewirke die Einheit der Gläubigen. (Vgl. Sacrosanctum Concilium 10.) Ganz besonders gilt dieser Hinweis für das höchste der Sakramente, für die Eucharistiefeier oder Heilige Messe. In diesem Sinn umschreibt das Konzil das eucharistische Opfer als “das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird” (A.a.O. 47.)

Auch in anderen Dokumenten spricht das Konzil die Bedeutung der Eucharistiefeier für die Einheit der Kirche an, so in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium über die Kirche:

“Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde (1 Kor 5,7), auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung. Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht (1 Kor 10,17)” (Lumen gentium 3; vgl. auch Lumen gentium 11; Unitatis redintegratio 2 und Christus Dominus 15.)

Das Zweite Vatikanum umsetzen

Damit die Heilige Eucharistie diesen, die Einheit der Kirche bildenden Charakter nicht verliert oder diese ihre Wirksamkeit wiederum erhält, gilt es, die Ordnung der Liturgie allgemein und der Heiligen Messe insbesondere zu beachten. Das muss heute einer unserer wichtigsten Beiträge zur Verwirklichung jener Anliegen des Konzils sein, welche noch der Umsetzung bedürfen oder nach einer Korrektur an der nachfolgenden Entwicklung verlangen. Dazu veranlasst uns das Konzil selber, da es in Sacrosanctum Concilium sagt: “Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu (…). Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern” (Sacrosanctum Concilium 22; zur Bedeutung des Bischofs für das liturgische Leben im Bistum, vgl. a.a.O. 41.). Weiter unterstreicht das Dokument: “Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zukommt” (A.a.O. 28.)

Die aktuelle Situation

Schon im Jahre 2004 hat die Instruktion Redemptionis Sacramentum der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auf die Weisungen des Konzils zurückgegriffen. (Instruktion Redemptionis Sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind, Rom 2004 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 164).) Sie ist eine Handreichung und Hilfe, um das “grosse Mysterium … in der Feier der heiligen Liturgie gebührend” zu schützen. (A.a.O. 2.) Denn, so die Instruktion, man kann “nicht verschweigen, dass es Missbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden. An einigen Orten sind missbräuchliche Praktiken in der Liturgie zur Gewohnheit geworden”(A.a.O. 4.). Die Weisungen, welche in nichts an Aktualität eingebüsst haben, helfen uns, Missbräuche zu erkennen und ihnen entgegenzutreten.

Vor allem gilt es, um das allerheiligste Sakrament jenen schützenden Raum zu errichten, in welchen es Jesus bereits bei dessen Einsetzung hinein gestellt hatte, als er die heilige Eucharistie dem engsten Kreise der Apostel anvertraute.(Vgl. dazu Auf die Eucharistie hin geweiht. Wort des Bischofs zum Hohen Donnerstag 2012.)

Die Instruktion, auf dem Hintergrund von Sacrosanctum Concilium gelesen, hilft uns, die Einheit in der Diözese und in der gesamten Kirche zu wahren, zu fördern, ja, wo notwendig, wiederherzustellen. Denn sie weist zu Recht darauf hin, dass Willkür in der Liturgie spaltet und Unfrieden stiftet. Sie sagt von Handlungsweisen, die subjektive Meinungen und persönliche Vorlieben über die von der Kirche vorgegebene Ordnung der Liturgie stellen: “Sie tragen Elemente der Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu bezeichnen und wunderbar zu bewirken. Folgen solcher willkürlicher Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen”. (Redemptionis Sacramentum 11.) Deshalb billigt das Schreiben jedem Katholiken das Recht zu, den Diözesanbischof oder den Apostolischen Stuhl auf liturgische Missbräuche aufmerksam zu machen. (Redemptionis Sacramentum 184.)

Beschwerden von Gläubigen

In den vergangenen Jahren haben Gläubige immer wieder von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf liturgische Missbräuche hinzuweisen. Wir dürfen diese Beschwerden nicht überhören oder bei Seite schieben. Betreffen sie doch einen wesentlichen Punkt unseres katholischen Glaubens. Es ist allzu einfach, solche Klagen, wie es oft geschieht, als Denunziation abzutun. Denn wenn die liturgische Ordnung der Kirche missachtet wird, wird “das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäss ihrer Tradition und Disziplin ist” (Redemptionis Sacramentum 11.) verletzt. Darunter leidet die Kirche als solche und ihre Glaubwürdigkeit, darunter leidet vor allem die Einheit der Kirche.

Um auch den Beschuldigten gerecht zu werden, lade ich jeweils die Gläubigen, welche von Missbräuchen betroffen sind, ein, mit der betroffenen Person zuerst zu sprechen und sich erst dann an den Bischof oder an die römischen Behörden zu wenden, wenn sie abgewiesen und ungerecht behandelt werden. Ich kann aber niemandem das Recht verwehren, sich an den Bischof oder den Apostolischen Stuhl zu wenden.

Im Oktober 2011 erhielt ich selbst ein Schreiben der Kongregation für den Klerus mit der Bitte um Klärung zahlreicher Unregelmässigkeiten in Teilen des Bistums, welche vor allem die Feier der Heiligen Messe betreffen. Im Sinne der Anwendung der Weisungen des Konzils, aber auch der Anmerkungen des Apostolischen Stuhles, möchte ich zwei Bereiche ins Auge fassen, welche unsere Aufmerksamkeit beanspruchen und eine Überprüfung, ja eine Korrektur erfordern. Einerseits geht es um den Priester und seine Verantwortung für die heilige Eucharistie, anderseits um jeden Gläubigen und die rechte Teilnahme an der Eucharistiefeier, insbesondere um den würdigen Empfang der heiligen Kommunion.

Verantwortung der Priester

Da die Priester Hirten und Leiter des Volkes Gottes sind (Vgl. die Instruktion der Kongregation für den Klerus Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Rom 2002 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 157). Eine gute Orientierung gibt auch die Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, Vatikan 1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 129).) und mit dem Bischof die besondere Verantwortung für die Liturgie und die Seelsorge im allgemeinen tragen, sind sie in diesem Augenblick besonders gefordert. In diesem Sinn bitte ich sie, die folgenden Hinweise zu beachten.

Allgemeine Hinweise

1. Die Liturgien sind gemäss der Vorschrift der Kirche und der Vorgabe der liturgischen Bücher zu halten. Davon ist auch die Frage der Homilie betroffen. Sie steht auf Grund der Weihe nur den Bischöfen, Priestern und Diakonen zu (Vgl. CIC, c. 767 § 1; Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, Vatikan 1997, Art. 3 § 1..).

2. Es gibt in unserem Land nicht wenige Gläubige, die Mühe mit unserer Muttersprache haben. Die liturgischen Bücher liegen in der Schriftsprache vor und sind als solche zu berücksichtigen und zu gebrauchen. Dialektfassungen der liturgischen Texte sind deshalb nicht erlaubt. Mit Rücksicht auf die erwähnten Gläubigen sollen auch die Predigt und die Einführungen im allgemeinen in der Schriftsprache, nicht im Dialekt, erfolgen. Predigten für Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

3. Die Verkündigung darf nicht für “kirchenpolitische” Fragen missbraucht werden. Die Gläubigen sollen beim Verkündigungsdienst nicht durch Äusserungen gegen die Lehre der Kirche und die Hierarchie verwirrt, verunsichert oder verärgert werden. Sie haben ein Anrecht auf die korrekte Verkündigung und Darlegung des katholischen Glaubens. 16 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Erklärung über “Konzerte in Kirchen”, Rom 1987 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 81); Bischöfliches Ordinariat Chur Konzertveranstaltungen in Kirchen, Chur 1982.

4. Der liturgische Raum ist ein geweihter Raum und für den Gottesdienst bestimmt. Es ist jede Profanierung zu vermeiden. Nichtliturgische Veranstaltungen oder Anlässe mit einem ausgesprochen katechetischen Charakter sollen in Räumlichkeiten des Pfarreizentrums durchgeführt werden. Für geistliche Konzerte liegen eigene Weisungen vor.(Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Erklärung über “Konzerte in Kirchen”, Rom 1987 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 81); Bischöfliches Ordinariat Chur Konzertveranstaltungen in Kirchen, Chur 1982.)

5. Ankündigungen von Feiern in den Pfarrblättern werden so erfolgen, dass der Leser über den Charakter der Feier genügend informiert ist. Vor allem soll klar ersichtlich sein, ob es sich bei einer Liturgie um eine Heilige Messe oder um eine andere Gottesdienstfeier handelt. Jede Unklarheit soll vermieden werden.

Hinweise zur Eucharistie

6. Im Mittelpunkt der Seelsorge steht die Sonntagseucharistie der Pfarrei. Sie darf durch keine andere Feier ersetzt werden. Vor allem muss der Sonntagmorgen der Heiligen Messe reserviert bleiben. Es soll den Gläubigen auch die Lehre der Kirche klar vorgelegt werden, wonach Wortgottesdienste, in welcher Form auch immer, der Heiligen Messe nicht gleichgestellt werden dürfen. Der Besuch eines Wortgottesdienstes kann die Teilnahme an einer Heiligen Messe, sofern dies für den einzelnen Gläubigen möglich ist, nicht ersetzen.

7. Wortgottesdienste am Sonntag an Stelle einer Heiligen Messe entsprechen einer Notlage, die als solche ausgewiesen und vom Bischof anerkannt sein muss. Sie sind kein legitimes Mittel, um das Mitwirken der Laien in der Liturgie zu fördern. Die Anzahl der Priester in unserem Bistum ist ausreichend, um – bei sorgsamer Planung – in jeder Pfarrei oder Region am Sonntag oder am Vorabend eine Eucharistiefeier vorzusehen.

8. Der Priester weiss sich verpflichtet, jeden Sonntag die Heilige Messe ordentlicherweise mit den Gläubigen und für sie zu feiern. Die so genannten freien Sonntage für Priester entsprechen nicht der priesterlichen Spiritualität. Den Priestern darf von Kirchgemeinden oder anderen staatskirchenrechtlichen Organisationen nicht verwehrt werden, an so genannten freien Sonntagen die Eucharistie mit und in der Pfarrei zu feiern. Diesbezügliche vertragliche Klauseln sind illegitim.

9. Ordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Bischof, der Priester und der Diakon. So sehr sich auch Laien aufgrund allgemeiner kirchlicher Regelung als ausserordentliche Spender dafür in dankenswerter Weise engagieren, darf dieser Grundsatz nicht übersehen werden. Kommunionhelfer werden sich diesem Grundsatz entsprechend verhalten.

10. Die Kelchkommunion soll mit Zurückhaltung gewährt werden und nur dann, wenn die Gläubigen darauf sorgfältig vorbereitet sind.(Vgl. Redemptionis Sacramentum 100-107.) Gemäss der Instruktion Redemptionis Sacramentum ist, wenn die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, das Eintauchen der Hostie durch den Empfänger der Kommunion ist nicht erlaubt.

Hinweise zur Eucharistie- und Beichtkatechese

11. Der Eucharistiekatechese und dem Erstkommunionunterricht werden die Priester grösste Aufmerksamkeit schenken. Ihre erste Sorge muss es sein, dass die Vermittlung der Lehre über die Realpräsenz des Herrn im allerheiligsten Sakrament korrekt geschieht und die Einführung in den würdigen Empfang der heiligen Kommunion mit Sorgfalt erfolgt.

12. Die Erstbeichte geht der Erstkommunion voraus. (Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche 1457; vgl. auch CIC, c. 914; Der heilige Leib des Herrn, Hirtenbrief 2008; Dem Osterfest entgegen, Hirtenbrief 2009.) Sie gehört zur Vorbereitung auf die Erstkommunion. Es soll schon in die Erstkommunionvorbereitung einfliessen, dass die Beichte vor dem Empfang jeder heiligen Kommunion notwendig ist, wenn man durch eine schwere Verfehlung den Stand der Gnade verloren hat.

13. Bezüglich des Bussakraments muss die Lehre der Kirche vermittelt werden, dass es immer der Priester ist, welcher das persönliche Bekenntnis des Pönitenten entgegennimmt und welcher die Absolution erteilt. Eine “Beichte” vor Laien und ohne priesterliche Absolution ist kein Sakrament. Sogenannte Versöhnungswege sind nur dann korrekt, wenn sie zur sakramentalen Beichte führen.

14. Die Spendung der Krankenkommunion ist ordentlicherweise Aufgabe des Priesters. In dankenswerter Weise üben diesen Dienst im Auftrag des Priesters auch Diakone und Kommunionhelferinnen sowie Kommunionhelfer aus. Dennoch ist auch die Präsenz des Priesters gefordert und nicht zuletzt deshalb von grosser Bedeutung, weil sich gerade bei Kranken und Sterbenden die Frage des Bussakraments besonders eindringlich stellt.

Respektvolle Haltung der Gläubigen

Die heilige Eucharistie ist das hervorragende Geheimnis unseres Glaubens, denn in ihr erneuert Christus das Kreuzesopfer und wird unter uns selber sakramental als Gott und Mensch gegenwärtig. (Vgl. Sacrosanctum Concilium 47.) Durch den Empfang dieses Sakramentes nehmen wir den Herrn in unser Herz auf und werden mit göttlichem Leben erfüllt. Der Empfang der heiligen Eucharistie nimmt daher die innige ewige Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott bereits vorweg, wohl noch im Geheimnis, in unsichtbarer, unseren Sinnen und unserer Wahrnehmung verborgener Weise, aber wahrhaft, wirklich und wesentlich.

Aufgrund ihrer Heiligkeit bedarf die Eucharistie des besonderen Schutzes durch die Kirche und ihre Diener, und die Gläubigen müssen zur Ehrfurcht und zur Anbetung geführt werden. In diesem Sinn möchte ich in der Verantwortung, welche vor allem dem Bischof übertragen ist, einige Hinweise geben zur Haltung der Gläubigen der heiligen Eucharistie gegenüber.

Allgemeine Hinweise

1. Ihre Verantwortung für den rechten Umgang mit dem allerheiligsten Sakrament des Altares nehmen die Priester wahr, indem sie die Heilige Messe mit tiefer Andacht und Hingabe feiern, das Allerheiligste mit Sorgfalt und Liebe behandeln, aber auch indem sie die Gläubigen auf den würdigen Empfang des Sakraments richtig vorbereiten. Diese Verantwortung tragen im Rahmen ihres Auftrages und ihrer Zuständigkeit auch die Diakone.

2. Ihrer Pflicht, der heiligen Eucharistie den notwendigen Schutz zu gewähren, kommen die Diener der Eucharistie insbesondere nach, wenn sie die Gläubigen bzw. die Gottesdienstbesucher auf die Voraussetzungen aufmerksam machen, welche für den Empfang des allerheiligsten Sakraments notwendig sind. Das geschieht beim persönlichen Gespräch, bei der Katechese, in der Predigt, wenn notwendig aber auch unmittelbar vor der Spendung des Sakraments, also vor der Spendung der heiligen Kommunion.

Der Empfang der heiligen Kommunion

3. Die vier grundlegenden Voraussetzungen für den Empfang des Herrn im allerheiligsten Sakrament sind die heilige Taufe, das Bekenntnis des katholischen Glaubens, der Stand der Gnade und die einstündige Nüchternheit vor der heiligen Kommunion. Wer eine schwere Sünde begangen hat, legt vor dem Empfang der heiligen Kommunion die Beichte ab. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an ein Wort des seligen Papstes Johannes Paul II. erinnern: “Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bussakramentes ab” (Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode Reconciliatio et Paenitentiae, Rom 1984 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 60), 31, VI.). Denn die heilige Beichte ist die beste Vorbereitung auf den würdigen Empfang des allerheiligsten Sakraments.

4. Die Taufe ist die Grundlage für den Empfang eines jeden Sakraments. Deshalb müssen sich die Seelsorger vor der Zulassung zur Erstbeichte und zur ersten heiligen Kommunion vergewissern, ob die betreffende Person getauft ist.

5. Zum katholischen Glauben gehört das Bekenntnis zum Opfercharakter der Heiligen Messe und zur wahren, wirklichen und wesenhaften Gegenwart Christi im Sakrament des Altares. Das Brot wird kraft der Wandlungsworte des Priesters zum wirklichen Leib des Herrn, der Wein wird ebenso kraft der Wandlungsworte des Priesters zum wirklichen kostbaren Blut Christi. Dieser Glaube ist – neben dem Getauftsein – eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion. Mit dem Auge nehmen wir bei der heiligen Kommunion nur die eucharistischen Gestalten von Brot und Wein wahr. Doch in Wirklichkeit ist im Sakrament der Eucharistie unter den Gestalten von Brot und Wein der ganze Christus, mit Leib und Blut, mit Seele und Gottheit, enthalten und gegenwärtig (Katechismus der Katholischen Kirche 1374.).

Mit diesem Bekenntnis verbunden ist der Glaube an das Sakrament der Weihe, das seinerseits Teil des Lebens der Kirche mit seiner hierarchischen Struktur ist. Der Empfang der heiligen Kommunion setzt daher die Einheit und Verbundenheit (Communio) mit der ganzen Kirche, mit dem Bischof und mit dem Papst voraus. Wo diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erweist sich eine Konversion zum katholischen Glauben als notwendig.

6. Der Stand der Gnade betrifft den Zustand des inneren, geistlichen Menschen. In der Taufe empfängt der Mensch die heiligmachende Gnade, das göttliche Leben. Der Mensch wird geheiligt und damit zum Leben in Gottes Gemeinschaft und Gegenwart befähigt. Die heiligmachende Gnade gibt dem Menschen mit anderen Worten jene Heiligkeit zurück, welche er durch die Erbsünde verloren hat. Doch durch eine schwere Sünde verliert der Mensch diesen Zustand der Heiligkeit, er verliert die heiligmachende (Vgl. CIC, c. 919.) Gnade. Dieser Verlust ist ein Hindernis für den Empfang der heiligen Kommunion. Wer so zur Kommunion geht, wird eines Sakrilegs schuldig (eines Vergehens gegen das Heilige). Durch die heilige Beichte kann der Mensch die heiligmachende Gnade erneuern, und seine Seele wird zu jenem Heiligtum, das den Herrn im Sakrament aufnehmen kann.

7. Die Nüchternheit vor der heiligen Kommunion ist ein Ausdruck der Ehrfurcht vor dem Sakrament, vor dem Herrn selber. Sie bedeutet, dass man eine Stunde vor dem Kommunionempfang keine Speisen und Getränke zu sich nimmt. Die eucharistische Nüchternheit ist, wird sie spirituell aufgearbeitet, auch eine Hilfe zum würdigen Empfang des Sakramentes. Das Trinken von Wasser bricht das Gebot der Nüchternheit nicht, ebenso nicht das Einnehmen von Medikamenten. Ältere Menschen und Kranke sowie deren Pflegepersonen sind von diesem Gebot ausgenommen22.

8. Es sollen weiter die folgenden Hinweise beachtet werden.

(1) Zum Empfang der heiligen Kommunion tritt man als Zeichen des Respekts und der Verehrung des Herrn in einer angemessenen Kleidung hinzu. Frauen und Männer darauf achten, dass sie würdig gekleidet sind und nicht Anlass zum Ärgernis geben.

(2) Vor einiger Zeit hat Papst Benedikt XVI. festgehalten: “Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Handkommunion, habe sie selbst auch gespendet und empfangen. Damit, dass ich die Kommunion jetzt kniend empfangen lasse und in den Mund gebe, wollte ich aber ein Zeichen der Ehrfurcht und ein Ausrufezeichen für die Realpräsenz setzen”.(Benedikt XVI. Licht der Welt. 23 Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald, Freiburg i. Br. 2010, 186f.)

Gläubige, die in dieser Weise in unserer Diözese die Kommunion empfangen wollen, müssen respektvoll behandelt werden. Das Vorbild des Papstes sollte uns dazu anregen, den ehrfürchtigen Empfang der Hl. Kommunion zu überdenken und auch in der Verkündigung zu thematisieren.

(3) Nach dem Empfang der heiligen Kommunion halten wir eine Zeit der Stille. Wir beten den Herrn an und sagen Dank für die Gnade der Kommunion.

Brüder und Schwestern im Herrn, um “das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen”, hatte es das Zweite Vatikanische Konzil “in besonderer Weise für seine Aufgabe” erachtet, “sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen”(Vgl. Sacrosanctum Concilium 1.). Diese Sorge teile ich heute, fünfzig Jahre danach, mit den Vätern des Zweiten Vatikanums, und diese Sorge habe ich in diesem meinem Schreiben zum Ausdruck bringen wollen.

Wenn wir Sacrosanctum Concilium aufmerksam lesen und dabei einen Blick in die gegenwärtige Situation der Liturgie, vor allem der Feier des heiligen Messopfers werfen, dann müssen wir zugeben, dass zur Erneuerung und Vertiefung der Liturgie noch einiges geschehen muss, damit das “Vollmass” der Verwirklichung des Konzils erreicht wird. Damit dieses “Vollmass” erreicht werden könne, sagt Sacrosanctum Concilium, sei “es notwendig, dass die Gläubigen mit recht bereiteter Seele zur heiligen Liturgie hinzutreten, dass ihr Herz mit der Stimme zusammenklinge und dass sie mit der himmlischen Gnade zusammenwirken, um sie nicht vergeblich zu empfangen”(A.a.O. 11.).

Wenden wir uns abschliessend Maria, der Mutter des Herrn der Eucharistie, zu. Sie erbitte allen Gläubigen jenes Feingefühl und jene innere Haltung gegenüber dem allerheiligsten Sakrament, welche ihr als Muttergottes ganz besonders eigen sind und mit welchen sie Jesus, den Sohn Gottes, in ihren Schoss aufnahm.

Verbunden mit meinen besten Wünschen, lasse ich Euch gerne meinen bischöflichen Segen zukommen und grüsse von Herzen

Euer Bischof + Vitus

Quelle
Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die Heilige Eucharistie

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