Vollkommener Ablass für Verstorbene im Fegefeuer


Die Kirche gewährt zu Allerseelen einen vollkommenen Ablass für Verstorbene im Fegefeuer

Quelle
Ablass nach dem Enchiridion indugentiarum, 4. Aufl. 1999
Der Ablass – Den gibt’s doch gar nicht mehr! Ein Kommentar zum Reformationsfest

Von Alexander Folz

Vatikanstadt – Montag, 2. November 2026

Wer vom 1. bis 8. November einen Friedhof besucht und für die Verstorbenen betet, kann nach den Normen der Apostolischen Pönitentiarie einen vollkommenen Ablass für die Seelen im Fegefeuer gewinnen. Papst Leo XIV. feiert an Allerseelen am kommenden Montag wie im vergangenen Jahr die Messe auf dem römischen Friedhof Campo Verano.

Laut dem Enchiridion Indulgentiarum, dem Ablasshandbuch der Pönitentiarie, wird dieser Ablass, „allein den im Fegefeuer festgehaltenen Seelen zuwendbar“, jedem Gläubigen gewährt, der „an jedem einzelnen Tag vom ersten bis zum achten November andächtig einen Friedhof besucht und, sei es auch nur im Geist, für die Verstorbenen betet“.

Am Allerseelentag selbst kann zudem einen vollkommenen Ablass gewinnen, wer „eine Kirche oder ein Oratorium andächtig besucht und dort das Vaterunser und das Credo betet“. Mit Zustimmung des Ortsbischofs kann dafür auch der Sonntag davor oder danach oder das Hochfest Allerheiligen gewählt werden.

Hinzu kommen die üblichen Bedingungen. Verlangt sind laut den Ablassnormen „sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes“, dazu der „völlige Ausschluss jeder Anhänglichkeit an irgendeine Sünde, auch an die lässliche“. Das Gebet nach der Meinung des Papstes ist erfüllt, „wenn zu dieser Meinung einmal ein Vaterunser und ein Ave Maria gebetet werden“. Jedes andere Gebet nach eigener Frömmigkeit ist ebenfalls zulässig.

„Die drei Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach der Ausführung des vorgeschriebenen Werkes erfüllt werden“, heißt es weiter. Eine einzige Beichte genügt für mehrere vollkommene Ablässe. Mit einer Kommunion und einem Gebet nach der Meinung des Papstes wird dagegen nur ein vollkommener Ablass gewonnen. Fehlt die volle Disposition oder eine der Bedingungen, ist der Ablass nur ein Teilablass.

Der Katechismus der Katholischen Kirche bestimmt: „Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind.“ Zu den Verstorbenen heißt es dort: „Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, daß wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen.“

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